Berlin, 01. April 2022 – 21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft. Im Konsensverfahren haben die Sozialpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer – gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien in den vergangenen beiden Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ausbildungsverordnung zu modernisieren. Die neue Verordnung wurde nun am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem BBiG geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. „Zusätzlich war es notwendig, die Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA auszubauen“, erläutert Karin Becker-Oevermann, Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Kommunikation ist entscheidend für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten. ZFA müssen auf Erwartungen und Wünsche der Patienten und Patientinnen eingehen und dabei soziale, psychische und somatische Kontextfaktoren berücksichtigen. Diese Kompetenzen müssen besonders beim Umgang mit Menschen mit Behinderung, besonderen Unterstützungsbedarfen, bei Risikopatienten, Kindern und bei ängstlichen Personen beherrscht werden.“
Inhalte, deren Niveau in der ZFA-Berufsausbildung deutlich erweitert wurden, betreffen neben der Assistenz bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen das Durchführen von Hygienemaßnahmen, das Aufbereiten von Medizinprodukten, das Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse. Aber auch im Bereich des Qualitätsmanagements und der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen sowie im berufsbezogenen Umgang mit einer fremden Sprache – i. d. R. in Englisch – waren Anpassungen notwendig.
„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, wie anspruchsvoll dieser Beruf auch in Zukunft bleibt“, erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und ergänzt: „Das ist wichtig. Denn auf dieser Grundlage bauen sich Abschlüsse auf, die auf Länderebene gesetzlich geregelt sind, so zum Beispiel als Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP), als Dentalhygienikerin (DH) bzw. als Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement (FZP).“ Sylvia Gabel appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen, diese Aufstiegsfortbildungen zu absolvieren, um auch die Perspektiven in diesen Beruf zu nutzen.
„ZFA sind ein essenzieller Bestandteil jeder Zahnarztpraxis, ohne sie würden die Praxen gar nicht funktionieren“, so Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, BZÄK-Vorstandsreferent für ZFA und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen. „Durch die Fortbildung zur ZMP oder DH können sie sich noch mehr in den Praxisabläufen einbringen, Zahnärztinnen und Zahnärzte entlasten und den Patientinnen und Patienten zu einer besseren Mundgesundheit verhelfen. Daher ist es wichtig, die Ausbildungsverordnung aktuell zu halten und an die derzeitigen Erfordernisse anzupassen. Das ist mit der jetzigen Novellierung sehr gut gelungen.“
BZÄK und Verband medizinischer Fachberufe e.V. rufen die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und so für gut aus- und fortgebildeten ZFA attraktive Perspektiven aufzuzeigen.
Bundeszahnärztekammer: Jette Krämer-Götte, Leiterin Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berlin, 21. März 2022 – Um speziell Zahnarztpraxen auf die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorzubereiten, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Informationsfilm (https://www.youtube.com/watch?v=WpUTsMTzt4A) produziert, der auf die besonderen Belange des Berufsstands abstellt. Der Clip erläutert in knapp drei Minuten anschaulich und allgemeinverständlich Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung E-Rezept. Zudem illustriert er konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.
Hintergrund: Das E-Rezept Bereits heute können Zahnarztpraxen das E-Rezept im Rahmen der verlängerten Testphase erproben und erste Erfahrungen sammeln – und viele beteiligen sich aktiv. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die zuvor vereinbarten Qualitätskriterien, vor allem mindestens 30.000 abgerechnete E-Rezepte, erreicht worden sind. Dann kommt das E-Rezept – nach dem Willen des Gesetzgebers – in einem schrittweisen Rollout als Pflichtanwendung in die Versorgung und ersetzt das herkömmliche Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Praxis als Ausdruck erhalten möchten. Hintergrund: Informationsmaterialen der KZBV zur TI Neben mehreren Erklärfilmen zur TI hat die KZBV eine Serie von kostenfreien Leitfäden, Flyern und Broschüren aufgelegt, die Zahnarztpraxen und Patienten den Umgang mit Deutschlands größtem Gesundheitsnetzwerk erleichtern sollen. Dazu zählen – neben einem Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum NachrichtendienstKIM(Kommunikation im Medizinwesen). Zudem sind Informationen zu den Themen Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile, Komfortsignatur, elektronische Patientenakte sowie Datenschutz und Datensicherheit verfügbar. Sämtliche Publikationen sind als PDF-Dateien auf der Website der KZBV abrufbar.Kai Fortelka/KZBV
n einer aktuellen Pressemeldung empfiehlt das BSI, mit Blick auf die aktuellen Geschehnisse in der Ukraine, die Virenschutzsoftware des russischen Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Nach Ansicht des BSI verfügt die Antivirensoftware, einschließlich der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herstellers bestehen, so berge die Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur, heißt es in der Pressemeldung. Weiter heißt es in der PM: „Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT- Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.“ Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware und auch die Nutzer der Telematik- Infrastruktur sind in besonderem Maße gefährdet. Bei Bedarf bietet das BSI eine Beratung an. Weiter warnt das BSI: „Unternehmen und andere Organisationen sollten den Austausch wesentlicher Bestandteile ihrer IT-Sicherheitsinfrastruktur sorgfältig planen und umsetzen. Würden IT-Sicherheitsprodukte und insbesondere Virenschutzsoftware ohne Vorbereitung abgeschaltet, wäre man Angriffen aus dem Internet möglicherweise schutzlos ausgeliefert. Der Umstieg auf andere Produkte ist mit vorübergehenden Komfort-, Funktions- und Sicherheitseinbußen verbunden. Das BSI empfiehlt, eine individuelle Bewertung und Abwägung der aktuellen Situation vorzunehmen und dazu gegebenenfalls vom BSI zertifizierte IT- Sicherheitsdienstleister hinzuzuziehen.“ Hannover, 17.03.2022
Der Berufsstand steht bereit, Schutzsuchende unbürokratisch zu versorgen
Bitte beachten Sie auch das Piktogramm der BZÄK am Schluss.
Köln/Berlin, 9. März 2022 – Die Vertragszahnärzteschaft steht bereit, um Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch in Deutschland zu versorgen. Das betonte der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, anlässlich der heutigen Vertreterversammlung der KZBV: „Diese beispiellose Aggression Russlands gegen die Ukraine ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und durch nichts zu rechtfertigen! Das brutale und völlig rücksichtslose Vorgehen gegen ein souveränes Land und dessen Zivilbevölkerung erschüttert uns und macht uns tief betroffen. Ich spreche für den gesamten Berufsstand, wenn ich sage, dass wir uns solidarisch mit allen Bürgern der Ukraine erklären. Wir verurteilen den russischen Angriff aufs Schärfste und fordern Präsident Putin und die russische Staatsführung erneut auf, sämtliche Kriegshandlungen sofort zu stoppen, sich umgehend aus der Ukraine zurückzuziehen und ihre staatliche Souveränität wieder vollumfänglich herzustellen.“ Tod und Leid friedvoller Menschen werde billigend in Kauf genommen, um machtpolitische Ziele zu erreichen, sagte Eßer. „Die medizinische und humanitäre Versorgung der Bevölkerung wird durch die Aggressoren gezielt behindert. Hunderttausende sind auf der Flucht vor Bomben und Terror. Wir erwarten Millionen von Menschen, die in Angst um ihr Leben vor der Gewalt des russischen Angriffskriegs in die europäischen Nachbarländer und auch nach Deutschland fliehen. Tausende sind bereits hier und benötigen dringend unsere Hilfe. Das Leid, das diese Menschen erfahren, ist groß. Viele sind traumatisiert und benötigen medizinische Versorgung. Als Vertragszahnärzteschaft werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass diese Versorgung in Deutschland gewährleistet ist.“ Eßer appellierte an die Vertragszahnärzteschaft gemeinsam und unbürokratisch überall dort zu helfen, wo Hilfe benötigt wird. „Das gilt für uns als Heilberuf insbesondere für die zahnmedizinische Versorgung. Zum anderen bitte ich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, dem Spendenaufruf der KZBV zu folgen und das Hilfswerk der deutschen Zahnärzte mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Zudem bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie – soweit dies erforderlich sein sollte – Flüchtende zumindest übergangsweise bei sich zu Hause, bei Verwandten und Freunden aufnehmen und beherbergen können, bis organisierte staatliche Hilfen greifen.“ Eßer begrüßte, dass die Europäische Union bereits eine Massenzustromrichtlinie beschlossen habe, die als regulativer Rahmen für eine EU-weite, koordinierte Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine dient. „Ein zentraler Aspekt ist dabei die medizinische Versorgung und der Anspruch auf Krankenversicherungsschutz.“ Die Bundesregierung sei dabei, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu schaffen. „Wir stehen im engen Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium, um alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, schutzsuchende Menschen flächendeckend, schnell und unbürokratisch in unseren Praxen zu versorgen.“ Für entsprechende Maßnahmen sagte Eßer der Regierung im Namen der KZBV und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen umfassende Unterstützung zu. Zum Überfall auf die Ukraine verabschiedete die Vertreterversammlung der KZBV auch eine Resolution, in der sie den brutalen Angriffskrieg Russlands entschieden verurteilt und den Gesetzgeber darum bittet, kurzfristig die notwendigen Rahmenbedingungen zur bundesweiten unbürokratischen zahnmedizinischen Versorgung der Geflüchteten zu schaffen. Der Volltext der Resolution kann in Kürze auf der Website der KZBV abgerufen werden.
Kai Fortelka Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Körperschaft des öffentlichen Rechts Behrenstraße 42, 10117 Berlin
Die BZÄK hat für die Fälle der Behandlung ausländischer Patienten ein Piktogrammheft für die Zahnarztprasis “Kommunikation ohne Worte” unter dem folgenden Link zusammengestellt – eine wirklich gelungene Hilfestellung!
Berlin, 28. Februar 2022 – Mit dem Überfall auf die Ukraine sind Hunderttausende dort ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht. „Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz. „Neben den europäischen und internationalen strategischen und politischen Maßnahmen ist nun auch schnelle konkrete Hilfe für die Menschen wichtig. Vor Ort – und auch für die Menschen, die zu uns flüchten.“ „Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung bei der Versorgung der Flüchtlinge und Menschen in Not. Wir wollen helfen! Und haben dafür bereits 10.000 € Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte(HDZ), Dr. Klaus Sürmann. BZÄK und HDZ rufen dazu auf, ebenfalls mit einer Spende für die Ukraine zu helfen:
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte Deutsche Apotheker– und Ärztebank IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000 BIC: DAAEDEDD Stichwort: Ukraine
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuer–begünstigung bis 300,– Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden. Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte. Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte E–Mail: info@stiftung–hdz.de www.stiftung–hdz.de
Berlin, 25. Februar 2022 – Einem aktuellen Bericht des IT-Magazins c’t zufolge protokollieren die Konnektoren des Herstellers secunet unberechtigt Patientendaten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordert Hersteller und gematik auf, diese Vorwürfe schnell und umfassend aufzuklären. Zahnärztinnen und Zahnärzte sieht die KZBV ausdrücklich nicht in der Verantwortung.
Dr. Karl Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstands: „Die Hersteller von Konnektoren dürfen keinen Zugriff auf personenbezogene Logdaten erhalten. Das ist in den Produkt-Spezifikationen klar ausgeschlossen und wird im Rahmen der Zulassung von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationspolitik geprüft. Sollten bei diesen Verfahren Fehler passiert sein und sich die Vorwürfe tatsächlich bewahrheiten, müssen die Probleme so schnell wie möglich behoben werden. Zugleich müssen betroffene Praxen umgehend darüber informiert werden, wie und wann die fehlerhaften Konnektoren wieder bestimmungsgemäß arbeiten.“
Die Bewertung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), der dem Bericht zufolge die Praxen in der Verantwortung sieht, weist die KZBV entschieden zurück. „Die zitierte Aussage ist sehr ärgerlich. Und sie ist falsch!“, betonte Pochhammer. „Zahnarztpraxen sind gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt dabei ausdrücklich nicht in ihrer Verantwortung, weil Praxen eben nicht über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers einen zugelassenen Konnektor einsetzen müssen.“
Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten also schlichtweg keine Möglichkeit, Einfluss auf das in dem Bericht geschilderte Vorgehen des Konnektors zu nehmen. „Vor diesem Hintergrund ist es vollkommen abwegig, nun den Praxen die Schuld an dieser erneuten TI-Panne in die Schuhe zu schieben.“ Die KZBV verwahre sich im Namen des gesamten Berufsstandes gegen solche unzutreffenden Schuldzuweisungen. „Wenn Herr Prof. Kelber als BfDI sich schon medienwirksam auf Fehlersuche begibt, dann sollte er damit zunächst beim Hersteller secunet, bei der gematik und beim BSI beginnen.“ Die letztlich Verantwortlichen müssten betroffene Praxen schnellstmöglich über den Vorfall aufklären und klarstellen, dass die Zahnärzte für die vermeintlichen Fehler eben nicht verantwortlich sind, sagte Pochhammer.