Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland – Ampel leitet mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz das Aus für die neue Parodontitis-Therapie ein

Berlin, 20. Oktober 2022 – Der Deutsche Bundestag hat heute den von Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit nur marginalen Änderungen verabschiedet. Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein schwarzer Tag.
Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer ist fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: „In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung.“
Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung im September 2023 vor. „Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll“, kritisiert Eßer.
Eßer weist in diesem Zusammenhang auch auf die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit hin: „Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.“
Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.

KZBV/ Kai Fortelka

„Neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie für alle GKV-Versicherten muss erhalten bleiben“

Berlin, 17. Oktober 2022 – „Es ist grundsätzlich gut, dass die Koalition den Handlungsbedarf ebenfalls erkannt hat und die fatalen Folgen der Budgetierung auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Versorgung bestätigt. Mit den vorgesehenen Änderungen soll jetzt allerdings ausschließlich Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung der Zugang zu einer präventionsorientierten Parodontitis-Versorgung weiterhin ermöglicht werden. Damit springt die Koalition absolut zu kurz: Denn rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, würde so faktisch ein Leistungsanspruch vorenthalten, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Das, was uns die Politik hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt, mit dem die massiven Leistungskürzungen für den Rest der Versicherten kaschiert werden soll. Dieser Frontalangriff auf eine präventionsorientierte Patientenversorgung ist verantwortungslos!“, kommentierte der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer die jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG).

Mit diesem Gesetzentwurf wird der neue präventionsorientierte Versorgungsansatz für die weit überwiegende Mehrheit der GKV-Versicherten im Keim erstickt – Leidtragende sind ausschließlich die Patientinnen und Patienten. Eßer appelliert daher an die Abgeordneten der Ampelkoalition: „Eine moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie sollte allen GKV-Versicherten ermöglicht werden. Die vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen der strikten Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung ist zynisch und beispiellos. ‚Trial and error‘ auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll.“

Eine Vielzahl aktueller Studien belegt die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit. Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar.

Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.

KZBV/Kai Fortelka

Erhalt der Parodontitisbehandlung von elementarer Bedeutung für Mund- und Allgemeingesundheit – Die KZBV zur Anhörung zum GKV-FinStG

Pressemitteilung der KZBV:

Berlin, 28. September 2022 – Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags berät heute zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG). Zu einer entsprechenden Expertenanhörung wurde auch der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als Sachverständiger geladen. In seiner Stellungnahme forderte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer Änderungen am Regierungsentwurf ein, um die Umsetzung der erst im vergangenen Jahr eingeführten, präventionsorientierten Parodontitis-Behandlung weiterhin sicherstellen zu können.
Eßer unterstrich einmal mehr die Bedeutung der neuen Parodontitis-Richtlinie für die Versorgung: „Für die Behandlung dieser Volkskrankheit ist die neue Richtlinie ein Quantensprung.“ Die gravierenden Auswirkungen einer strikten Budgetierung, wie sie im GKV-FinStG vorgesehen ist, seien schlichtweg nicht gesehen worden.
„Eine Änderung des Entwurfs ist daher zwingend notwendig für den Erhalt der Mund- und Allgemeingesundheit. Um eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleisten zu können, ist es entscheidend, dass die Parodontitis-Behandlung extrabudgetäre Leistung wird. Anderenfalls würden gesetzlich Versicherte faktisch wieder eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im vergangenen Jahr nach jahrelangen Bemühungen im großen Konsens aller Beteiligten in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde.“ Leistungskürzungen bei der Parodontitis-Versorgung wären zudem mit erheblichen Folgekosten für das GKV-System sowohl im ärztlichen als auch zahnärztlichen Bereich verbunden, betonte Eßer.
Mit ihrer fachlich fundierten Forderung nach Herausnahme der Parodontitis-Behandlung aus der Budgetierung, die zuletzt auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, bringt sich die Vertragszahnärzteschaft als Berufsstand mit Know-how und Expertise konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren ein. „Wir Zahnärzte haben die Versorgung in den vergangenen Jahren präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Um eine langfristige finanzielle Stabilität der GKV-Finanzen zu erzielen, dürfen nachweislich wirksamen Präventions- und Prophylaxe-Leistungen wie der neuen Parodontitis-Therapie nicht die finanzielle Grundlage entzogen werden“, sagte Eßer.
Die abschließenden Beratungen zum GKV-FinStG im Bundestag finden voraussichtlich Ende Oktober statt.
Die aktuelle Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GKV-FinStG anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss sowie weitere Informationen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.

KZBV/Kai Fortelka

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG) / Gericht weist Eilantrag von ungeimpftem Zahnarzt ab

zm online vom 13.09.2022

Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen COVID geimpften Zahnarzt ist rechtens. Das Niedersäch-
sische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte dessen Beschwerde ab.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte, die Vorinstanz habe bei seiner Entscheidung zutreffend be-
rücksichtigt, dass ein Zahnarzt unmittelbaren und engen Kontakt zu den Gesichtern seiner Patientin-
nen und Patienten habe, vor allem auch zu deren Mund– und Nasenöffnungen – und dass dadurch
die Übertragungswahrscheinlichkeit ohnehin bereits erhöht sei. studio v–zwoelf – stock.adobe.com
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Personen, die in Arzt– und Zahnarztpraxen tätig sind,
über einen Impf– oder Genesenennachweis verfügen. Da ein Zahnarzt aus Niedersachsen keinen
Nachweis darüber vorlegte, untersagte ihm das zuständige Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum
Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis beziehungsweise in einer anderen Einrichtung.
Den dagegen gerichteten Eilantrag des Mediziners wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli
zurück.
Bundesverfassungsgericht bestätigt
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig
Die Verfassungsbeschwerde von Beschäftigten im Gesundheitswesen gegen die einrichtungsbezo-
gene Impfpflicht war erfolglos. Karlsruhe wies heute die Klagen ab. Priorität habe der Schutz vul-
nerabler Gruppen.
Nun hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) als nächsthöhere Instanz die Be-
schwerde des Zahnarztes dagegen ebenfalls zurückgewiesen. Auch das OVG befand das Tätig-
keitsverbot als rechtmäßig, es sei durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gedeckt. Das Lüneburger
Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April (zm berichtete), wonach die
einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs– be-
ziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.
An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung einer COVID–Impfung habe sich seit
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert, heißt es in der Begründung desOVG.                              Darüber hinaus sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßig-
keit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patien-
ten des Zahnarztes diene. Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. April 2022 entschieden, dass die Einführung einer ein-
richtungsbezogenen Nachweispflicht bezüglich einer COVID–19–Immunität sowie das daran geknüpf-
te Betretungs– beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind (Az.: 1 BvR 2649/21). In
der Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, dass nach überwiegender fachlicher Ein-
schätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions– und Übertragungsgefahr durch die
COVID–19–Impfung auszugehen sei.
Die ursprüngliche gesetzgeberische Prognose, die verfügbaren Impfstoffe würden auch gegenüber
der Omikron–Variante des Coronavirus eine noch relevante Schutzwirkung entfalten, sei nach wie vor
nicht durchgreifend erschüttert worden. Dies gelte insbesondere auch für die Prognose des Gesetz-
gebers, die verfügbaren Impfstoffe könnten vor einer Infektion schützen und – sollten sich Betroffene
gleichwohl infizieren – zu einer Reduzierung des Übertragungsrisikos beitragen.
Bundesverfassungsgericht
Az. 1 BvR 2649/21,
Beschluss vom 27. April 2022
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Az.: 14 ME 297/22
Beschluss vom 8. September 2022
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Osnabrück
Az.: 3 B 104/22
Entscheidung vom 25. Juli 2022

Parodontitis-Behandlung muss für 30 Millionen Patientinnen und Patienten erhalten bleiben

Presseinformation der KZVN:

– Mehr als 15.000 Protestschreiben: niedergelassene
Zahnärztinnen und Zahnärzte fordern Änderungen des GKV-
Finanzstabilisierungsgesetzes –

Hannover, 07.09.2022. Anlässlich des in Kürze beginnenden parlamentarischen Verfahrens
über das sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) haben sich, organisiert von den
17 Kassen-zahnärztlichen Vereinigungen (KZV), bundesweit mehr als 15.000 niedergelassene
Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer Protestaktion gegen das Gesetz beteiligt. Ziel der Aktion
der KZVen ist die Sicherung der Behandlung von Parodontalerkrankungen nach der neuen
Parodontitis-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA). Diese
präventionsorientierte Behandlung wird durch die aktuelle Gesetzesfassung quasi abgeschafft.
Hintergrund:
Erst 2021 wurde gemeinsam mit den Krankenkassen, der Ärzteschaft, den Patientenvertretern
und den Fachgesellschaften die moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie in den
GKV-Leistungskatalog aufgenommen – und dies unter Mitwirkung des Bundesgesundheits-
ministeriums. Neben den unmittelbar positiven Auswirkungen für die Mundgesundheit verhindert
die Parodontitis Therapie Herz-Kreislauferkrankungen, die Wechselwirkung mit Diabetes ist
wissenschaftlich belegt und weitere durch die chronischen Entzündungen ausgelösten
Krankheiten unterstreichen die Bedeutung der Parodontitisbehandlung.
Die Aufnahme der dreijährigen sog. „Therapiestrecke“ in den GKV-Leistungskatalog war ein
großer Fortschritt für eine präventionsorientierte Gesundheitsversorgung. Über das Instrument
der nun geplanten Budgetierung entzieht das Gesetz der Versorgung einen Teil der
erforderlichen finanziellen Mittel mit gravierenden Folgen: Begonnene Behandlungen, die sich
nach der Richtlinie über drei Jahre erstrecken, können dann zu Teilen nicht zu Ende geführt
und neue Behandlungen nicht begonnen werden. Davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte
betroffen, denen der rechtlich zugesagte Leistungsanspruch auf eine wirksame
Parodontalbehandlung durch dieses Gesetz wieder indirekt entzogen wird.
Neben diesen für die Versorgung gravierenden Auswirkungen muss sich der Bundesminister
die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet in dem Bereich des Gesundheitssystems, der
durch konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention seinen Anteil an den GKV-
Ausgaben von 2000 bei 9 % liegend auf heute nur 6 % heruntergefahren hat, nun eine
Budgetierung eingeführt werden soll. Wie wenig durchdacht dieser Ansatz ist, zeigen die
Konsequenzen für die Parodontalbehandlungen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat daher nach aufklärenden und konstruktiven
Argumenten der KZBV und der KZVen sowie Kommunikation der jeweiligen
Landesgesundheitsminister mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den
Ländern nun gefordert, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern und die Parodontitisbehandlung
in vollem Umfang weiter zu ermöglichen.
Vor den in den kommenden Sitzungswochen beginnenden entscheidenden Verhandlungen des
Gesetzes im Deutschen Bundestag fordern die unterzeichnenden Vertragszahnärztinnen und –
zahnärzte vom Bundesgesundheitsminister, auf diese in keiner Weise nachvollziehbare
Leistungskürzung zu verzichten und beim Gesetz nachzubessern.
Dr. Thomas Nels, Vorstandsvorsitzender der KZVN: „Es ist gelungen, die
Landesgesundheitsminister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Fassung
fatale Auswirkungen nicht nur für die Mundgesundheit, sondern wegen der eindeutig belegten
Zusammenhänge von Parodontitis etwa mit Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, auch
insgesamt für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte. Herr Minister Lauterbach
hat öffentlich angekündigt, dieses Gesetz werde ohne weitere Änderungen durch den
Bundestag gehen. Dem widersprechen nicht nur die Gesundheitsexperten der Länder, sondern
bundesweit mehr als 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte.Herr Minister, hören Sie auf
diejenigen, die Tag für Tag die Menschen behandeln und gewähren den Patientinnen und
Patienten auch zukünftig die notwendige medizinische Versorgung“.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung, die ebenfalls vehement für Änderungen an dem Gesetz eintritt, ergänzt:
„Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister: Mehr als 15.000
niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die
faktische Abschaffung der erst letztes Jahr im Konsens mit den Krankenkassen, den
Patientenvertretern, den Fachgesellschaften und dem Bundesgesundheitsministerium
verabschiedeten Parodontitis Therapie für die Gesundheit ihrer Patienten bedeuten würde,
setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann. Die klare Haltung der
Kolleginnen und Kollegen gibt uns auch Rückenwind für die Gespräche und Anhörungen im nun
beginnenden parlamentarischen Verfahren“.
Ein Gesetz, insbesondere eines, das Auswirkungen für das Funktionieren des deutschen
Gesundheitssystems und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung hat, wird nicht
vom Gesundheitsminister diktiert, sondern in einem parlamentarischen Verfahren von den
Mitgliedern des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber beschlossen. Die
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zuversichtlich, dass in diesem Verfahren ihre
Argumente im Interesse der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finden und wie auch
vom Gesundheitsausschuss des Bundesrats gefordert, die großen Fortschritte in der
Parodontitisbehandlung nicht durch dieses Gesetz zunichte gemacht werden.
– in Kooperation mit den kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands –

Solidarität für Protest der (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten KZBV unterstützt Anliegen von ZFA und MFA in Zahnarzt- und Arztpraxen

Pressemitteilung der KZBV:

Berlin, 7. September 2022 – Zahnmedizinische und medizinische Fachangestellte demonstrieren heute vor dem Brandenburger Tor, um die Politik auf ihre Situation im ambulanten Gesundheitswesen aufmerksam zu machen. Der Verband medizinischer Fachberufe e. V., der zu der Protestaktion aufgerufen hat, befürchtet, dass das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) die Versorgungsleistungen für Patientinnen und Patienten einschränkt, den ohnehin bestehenden Fachkräftemangel verschärft und somit die Arbeit des Personals in niedergelassenen Zahnarzt- und Arztpraxen weiter erschwert. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) solidarisiert sich anlässlich der Veranstaltung einmal mehr mit den Zahnmedizinischen Fachangestellten und erneuert zugleich ihre Kritik an dem geplanten Gesetz.
Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, der in Vertretung des Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV an der Protestaktion teilnimmt, unterstützt die Anliegen der Zahnmedizinischen Fachangestellten, etwa mit Blick auf eine höhere Wertschätzung oder eine angemessene Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung: „Unsere hochqualifizierten ZFA sind das Rückgrat des Praxisbetriebs. Ihre Arbeit ist essenziell für die Gewährleistung der Versorgung, die trotz aller Belastungen während der Pandemie sichergestellt war. Als Dank dafür wurden jedoch hunderttausende ZFA und MFA beim staatlichen Pflegebonus völlig ignoriert und hinter die Pflegeberufe ins zweite Glied gerückt. Nun folgt mit dem GKV-FinStG der nächste Dämpfer.“ Dieser Plan des Bundesgesundheitsministers sei weder zielführend für die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems noch eine Grundlage zur Stärkung und Aufwertung der Gesundheitsberufe.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die strikte Budgetierung wieder einzuführen ist nicht zielführend. Im zahnärztlichen Bereich gab es keine Kostenexplosion. Im Gegenteil: Wir haben die Ausgabenanteile der Kassen in unserem Leistungsbereich konsequent verringert und damit bereits einen namhaften Beitrag zur Kostensenkung geleistet.  Unsere Praxen sind Vorreiter bei Prävention und Prophylaxe. Unsere Erfahrung in der Umsetzung dieses wirtschaftlichen und kostenvermeidenden Versorgungsansatzes bringen wir in das Gesetzgebungsverfahren ein, um die vorgesehenen Regelungen zu verbessern. Die zahnmedizinische Patientenversorgung darf nicht kaputtgespart werden.“
Hintergrund: Protestaktion der ZFA und MFA
Der Verband medizinischer Fachberufe hatte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Medizinische Fachangestellte (MFA) dazu aufgerufen, an der Protestaktion in Berlin teilzunehmen und regional zur gleichen Zeit ähnliche Aktionen zu starten. Unterstützung gab es unter anderem von Seiten der KZBV, der Ärztekammer, der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlins, des Hartmannbundes und des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte.

Der Verband medizinischer Fachberufe fordert mehr Gehalt durch eine vollumfängliche und zeitnahe Gegenfinanzierung der Tariflöhne, aktuelle Gebührenordnungen, in denen die Leistungen der ZFA und MFA stärker abgebildet werden, eine höhere Wertschätzung, eine angemessene Anerkennung ihrer Leistungen in der Patientenversorgung und eine Gesundheitspolitik, die zur Stressprävention beiträgt.

KZBV/Kai Fortelka