Urteil vom 9. Dezember 2021 – I ZR 146/20 – Werbung für Fernbehandlung
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für ärztliche Fernbehandlungen geworben werden darf.
Sachverhalt:
Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte warb auf ihrer Internetseite mit der Aussage “Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App.” für die von einer privaten Krankenversicherung angebotene Leistung eines “digitalen Arztbesuchs” mittels einer App bei in der Schweiz ansässigen Ärzten. Die Klägerin sieht in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch.
Bisheriger Prozessverlauf:
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Berufung eingelegt. Im Laufe des Berufungsverfahrens ist § 9 HWG mit Wirkung zum 19. Dezember 2019 durch einen Satz 2 ergänzt worden. Danach gilt das nun in Satz 1 geregelte Werbeverbot für Fernbehandlungen nicht, wenn für die Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit ihrer Revision hat die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiterverfolgt.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die beanstandete Werbung gegen § 9 HWG in seiner alten und in seiner neuen Fassung verstößt. Da es sich bei dieser Vorschrift um eine – dem Gesundheitsschutz dienende – Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt, ist die Beklagte nach § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG zur Unterlassung der Werbung verpflichtet.
Die Beklagte hat unter Verstoß gegen § 9 HWG in seiner alten Fassung für die Erkennung und Behandlung von Krankheiten geworben, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruht. Eine eigene Wahrnehmung im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Arzt den Patienten nicht nur sehen und hören, sondern auch – etwa durch Abtasten, Abklopfen oder Abhören oder mit medizinisch-technischen Hilfsmitteln wie beispielsweise Ultraschall – untersuchen kann. Das erfordert die gleichzeitige physische Präsenz von Arzt und Patient und ist im Rahmen einer Videosprechstunde nicht möglich.
Nach § 9 Satz 2 HWG in seiner neuen Fassung ist das in Satz 1 geregelte Verbot zwar nicht auf die Werbung für Fernbehandlungen anzuwenden, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen. Zu diesen Kommunikationsmedien gehören auch Apps. Das gilt aber nur, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt. Mit den allgemein anerkannten fachlichen Standards sind – entgegen der Ansicht der Beklagten – nicht die Regelungen des für den behandelnden Arzt geltenden Berufsrechts gemeint. Es kommt daher nicht darauf an, ob die beworbene Fernbehandlung den Ärzten in der Schweiz schon seit Jahren erlaubt ist. Der Begriff der allgemein anerkannten fachlichen Standards ist vielmehr unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB, der die Pflichten aus einem medizinischen Behandlungsvertrag regelt, und die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auszulegen. Danach können sich solche Standards auch erst im Laufe der Zeit entwickeln und etwa aus den Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften oder den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß §§ 92, 136 SGB V ergeben. Die Beklagte hat für eine umfassende, nicht auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden beschränkte ärztliche Primärversorgung (Diagnose, Therapieempfehlung, Krankschreibung) im Wege der Fernbehandlung geworben. Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, dass eine solche umfassende Fernbehandlung den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemeinen fachlichen Standards entspricht. Da die Beklagte dies auch nicht behauptet hatte und insoweit kein weiterer Sachvortrag zu erwarten war, konnte der Bundesgerichtshof abschließend entscheiden, dass die beanstandete Werbung unzulässig ist.
Karlsruhe, den 9. Dezember 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe
Bundeszahnärztekammer steht für Gespräche mit BMG und Ampelkoalition bereit.
Berlin, 06. Dezember 2021 – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gratuliert Prof. Dr. Karl Lauterbach zum Amt des Bundesministers für Gesundheit und betont gleichzeitig die vielen gemeinsamen Anknüpfungspunkte mit der Ampel–Koalition bei den anstehenden Aufgaben. Der Koalitionsvertrag greift viele Themen auf, die der Zahnärzteschaft wichtige Anliegen sind und für die es konkrete Lösungsvorschläge oder Best Practice Beispiele innerhalb der Zahnmedizin gibt.
Gesunde Ernährung, Prävention, Vermeidung von fremdkapitalgetriebener Renditeorientierung in der Zahnmedizin, gute Versorgung in Stadt und Land, Nachhaltigkeit durch Reduktion des CO2–Fussabdruckes und Bürokratieabbau in den Praxen sind nur einige der sich ergebenden Schnittmengen.
„In den vergangenen Jahren haben wir viele dieser Probleme erfasst, wissenschaftlich fundiert analysiert und dann konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Im Umfeld der Zahnmedizin haben wir auf diese Weise erhebliche Fortschritte erzielen können. Die Zahnmedizin gilt inzwischen als Präventionsweltmeister und Benchmark“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Dennoch gibt es genügend Baustellen, die z.T. in Vernetzung mit den anderen Fachgebieten besprochen werden sollten. Im Vordergrund steht für uns ganz klar die Qualität der Patientenversorgung. Diese darf keinesfalls leiden, z.B. unter Umsatzdruck in fremdkapitalfinanzierten MVZ, einer ohne sorgfältige Prüfung beschleunigten und vereinfachten Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oder den sich stark verbreitenden, oftmals standardunterschreitenden Behandlungen mit Alignerschienen aus dem Internet. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen für ein pragmatisches, gemeinsames Anpacken bereit!“
Kritisch sieht die BZÄK das im Koalitionsvertrag fehlende klare Bekenntnis zum dualen Krankenversicherungssystem. Hier wünscht sich die BZÄK eine offene Diskussion mit den Koalitionären, wie im Laufe der Legislaturperiode Möglichkeiten entwickelt werden könnten, eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt zu unterstützen und weiter zu entwickeln.
Zu den „Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2021“ der BZÄK: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/gp/gp21.pdf
Berlin, 1. Dezember 2021 – Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bundesgesetzgeber am Montag, dem 29. November dazu aufgerufen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheker in die laufende Impfkampagne gegen das Corona–Virus mit einzubeziehen. Dazu erklärten Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
„Angesichts der viel zu hohen Infektionszahlen mit Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfkampagne die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Wir müssen in dieser besonderen Ausnahmesituation alle verfügbaren Kräfte des Gesundheitssystems bündeln, um die vierte Corona–Welle zu brechen.
Mit ihrer Expertise und Fachkompetenz hat die Zahnärzteschaft frühzeitig in der Pandemie ihre grundsätzliche Unterstützung bei Test– und Impfmaßnahmen angeboten. Gerade im Hinblick auf schnelle und flächendeckende Impfungen ist es jetzt wichtig, die notwendigen, insbesondere auch personellen Ressourcen bereitzustellen, um die aktuell besonders großen Herausforderungen im Kampf gegen das Virus schnell und effektiv zu bewältigen.
Zahnärzte und ihre Teams sind deshalb selbstverständlich bereit, bei der notwendigen Beschleunigung der Impfungen ärztliche Kollegen zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren zu unterstützen. Falls die pandemische Lage dies erfordern sollte, können darüber hinaus perspektivisch auch Impfungen in Zahnarztpraxen in Betracht gezogen werden. Hierfür fehlen derzeit jedoch noch entsprechende Voraussetzungen wie etwa Software-Tools.
Mit Blick auf die medizinische Expertise sind Zahnärztinnen und Zahnärzte gut vorbereitet. Sie wenden in den Praxen häufig Medikamente an oder verordnen diese, so dass sie es gewohnt sind, sich auf deren spezielle Anforderungen und Nebenwirkungen vorzubereiten und einzustellen. Der technische Prozess des Injizierens (Spritzen) gehört zur täglichen zahnärztlichen Arbeit.
Ein systemisches Tätigwerden der Zahnärzteschaft zur Unterstützung der Impfkampagne ist dabei ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ärzteschaft zu verstehen. Da Impfen eine rein ärztliche und keine zahnärztliche Leistung ist, müssen für Impfungen durch die Zahnärzteschaft schnellstmöglich die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden. Gesetzgeber und Versicherungsträger sind aufgerufen, die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsfragen abzuklären, die sich bei Impfungen durch Zahnärzte stellen.
Die Zahnärzteschafft begrüßt, wenn der Bundesgesetzgeber die Anregung durch die Gesundheitsminister der Länder zu einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zeitnah aufgreift und ein niedrigschwelliges, bürokratiearmes Impfangebot schafft. Zugleich sollte nicht das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen durch unverhältnismäßig hohe Auflagen und Hürden ausgebremst werden.“
KZBV: Kai Fortelka BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Berlin, Wiesbaden, 30. November 2021 – Die Zeitschrift „zm – Zahnärztliche Mitteilungen“ und das Digital-Angebot zm-Online werden ab 1. Januar 2023 von MedTriX Deutschland (bisher Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH) vollumfänglich verlegerisch betreut. Der Konzessionsvertrag war von den zm-Herausgebern Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) europaweit ausgeschrieben worden. Das überzeugende Konzept der MedTriX Group zur Weiterentwicklung des zm-Portfolios und dessen Vermarktung gab die Entscheidung für den Zuschlag.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, ist über den erfolgreichen Vertragsabschluss hocherfreut: „Wir sind glücklich, dass wir mit der MedTrix Group einen neuen seriösen und erfahrenen Partner gefunden haben, der die verlegerische Betreuung unseres Flaggschiffs zm erfolgreich fortsetzen wird. Die inzwischen 111-jährige Geschichte der zm wird damit sicher weitergeführt.“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, ergänzt: „Mit unserem neuen Partner werden wir einen entscheidenden Schritt bei der digitalen Transformation unserer medialen Produkte machen können. Damit wird die Zukunftsfähigkeit der zm als führenden deutschen Dentaltitel für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland sichergestellt.“
Sascha Rudat, zm-Chefredakteur, erklärt: „Die zehnköpfige zm-Redaktion freut sich auf die professionelle Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Team von MedTriX.“
„Wir haben die wirtschaftliche und verlegerische Herausforderung sehr gerne angenommen und sind sicher, die zm in den Dimensionen print, digital und live in eine erfolgreiche Zukunft zu führen“, betont Oliver Kramer, CEO der MedTriX Group, „zumal wir eine große Expertise im Dentalmarkt mitbringen.“
zm: Top-Titel des deutschen Dentalmarktes
Die Zeitschrift „zm – Zahnärztliche Mitteilungen“ (kurz: zm), die bisher vom Deutschen Ärzteverlag in Köln betreut wird, ist Marktführerin und der reichweitenstärkste Top-Titel für alle berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte Deutschlands in Praxis und Klinik. Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der BZÄK und der KZBV. Sie behandelt die Themen Berufs-, Gesundheits- und Sozialpolitik, wissenschaftliche und praxisnahe Fortbildung in allen Bereichen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Praxisführung und -organisation einschließlich EDV-Einsatz, Telematikinfrastruktur, Wirtschafts- und Rechtsfragen. Sie erscheint 21 Mal im Jahr mit einer Druckauflage von rund 78.000 Exemplaren (IVW).
Ergänzend zur Print-Ausgabe der zm liefert zm-online.de tagesaktuell Neuigkeiten rund um die Zahnmedizin und das Gesundheitswesen, einen umfangreichen Stellen- und Praxismarkt und anerkannte Fortbildungen (CME). Verschiedene Newsletter ergänzen das Portfolio.
Im Jahr 2022 wird die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärzteverlag vertragsgemäß unverändert fortgesetzt. Für Anzeigenkunden ändert sich somit für 2022 noch nichts.
In den nächsten Monaten werden die Herausgeber, die zm-Redaktion und das MedTriX-Team gemeinsam die Strukturen für die Titelübernahme ab dem Jahr 2023 schaffen. Insbesondere das Digital-Angebot soll neu strukturiert und ausgebaut werden. „Auf der Basis unserer getroffenen Vereinbarung sind wir sicher, eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Partnerschaft mit der BZÄK und der KZBV aufzubauen. Die Herausforderung ist, die digitale Redaktionsleistung zukünftig noch stärker in das Gesamtpaket der Marke „zm“ einzubringen. Hier sehen wir ein großes Potenzial“, bewertet Stephan Kröck, Geschäftsführer der MedTriX Deutschland, den neuen Titel, der das Verlagsportfolio ideal ergänzt. Kröck hat dieses Ausschreibungsprojekt gemeinsam mit seinem Kollegen und Dentalmarkt-Experten Rüdiger Sprunkel erfolgreich umgesetzt. Sprunkel wird im Onboarding-Prozess weiterhin beratend zur Verfügung stehen.
MedTriX Group Die MedTriX Group (u.a. mit dem Fachtitel „Zahn-Zeitung Schweiz“) ist Teil der Südwestdeutschen Medienholding SWMH, in der auch die Süddeutsche Zeitung erscheint. Im Medizin-Verlag MedTriX Deutschland erscheinen u.a. die großen Titel Medical Tribune, Arzt & Wirtschaft, diabetes zeitung und Journal Onkologie. Um die Herausforderungen der digitalen Transformation erfolgreich zu meistern, haben sich die drei Medizin-Verlage der SWMH Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH (Landsberg, Regensburg, Wiesbaden), Medizin Medien Austria GmbH (Wien) und Swiss Professional Media AG (Basel) DACH-weit zu einem starken Verbund zusammengeschlossen.
„Seit heute Vormittag erreicht uns aus allen Landesteilen sowohl von den Impfteams der Kommunen als auch aus den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Nachricht, dass die bestellten und vom Bundesgesundheitsministerium zugesagten Impfstoffmengen für die kommende Woche nicht in vollem Umfang lieferbar seien. Die Beschränkung der Liefermengen geht dabei nach den Schilderungen der Praxen und der Gesundheitsämter weit über die in der vergangenen Woche vom BMG angekündigte Kontingentierung hinaus und betrifft offenbar auch den Impfstoff von Moderna. Das ist ein schwerer Schlag für die Impfkampagne, die in Niedersachsen gerade massiv an Fahrt aufgenommen hat. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister hat noch in dieser Woche im Kreise der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder wiederholt zugesichert, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe und nun erleben wir diese unhaltbaren Zustände. Wenn der Bund hier nicht sofort Abhilfe schafft, werden in den Praxen bereits vereinbarte Impftermine ausfallen und Impfaktionen in den Kommunen kleiner ausfallen müssen als geplant. Auch der Start der 180 Impfpraxen, die ab dem kommenden Montag im ganzen Land zusätzliche Impftermine anbieten wollten, ist vor diesem Hintergrund massiv in Gefahr. In welchem Ausmaß dies alles geschehen wird, ist aufgrund der Intransparenz des Bundesgesundheitsministeriums zudem noch vollkommen unklar. Durch dieses Gebaren werden die vielen Ärztinnen und Ärzte und die Beschäftigten in den Praxen und den Impfteams der Kommunen massiv demotiviert. Sie sind es, die am Ende den verständlichen Frust derjenigen abbekommen, die sich auf ihre Impftermine verlassen haben und die Impfaktionen in Anspruch nehmen wollen. Dabei sind sie es auch, die am wenigsten für dieses Chaos können. Ich erwarte, dass das Bundesgesundheitsministerium alle Hebel in Bewegung setzt, um die Auslieferung der fehlenden Impfstoffdosen noch in der kommenden Woche vollständig zu gewährleisten. Wenn dafür Sonderlieferungen an den Großhandel und die Apotheken notwendig sind, so müssen sie so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus verlange ich endlich vollständige Transparenz über die Verfügbarkeit der Impfstoffe und die wöchentlichen Lieferkapazitäten des Bundes. Die bisher veröffentlichten Lieferlisten des Bundesgesundheitsministeriums scheinen nicht der Realität zu entsprechen.“ Hintergrund: Mit der Schließung der Impfzentren endete am 30. September auch die Belieferung der Länder mit Impfstoff. Seitdem erfolgt die Belieferung aller Impfstellen, also der Praxen, der betriebsärztlichen Dienste und der Gesundheitsämter durch den Bund ausschließlich über das Regelsystem des Arzneimittelgroßhandels und der Apotheken. Das Land hat alle Impfstoffdosen, die seinerzeit eingelagert waren, bereits vor Wochen an die Gesundheitsämter ausgeliefert. Vor einer Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium in einem Brief angekündigt, dass die Bestellmengen beim Impfstoff von BioNTech zukünftig gedeckelt werden sollten. Die vorgesehenen Kontingente betrugen 30 Dosen pro Praxis und 1.020 Dosen pro Impfteam in den Kommunen. Bestellungen des Impfstoffs von Moderna sollten hingegen keiner Kontingentierung unterliegen und würden „vollumfänglich beliefert“.Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes hatte am Dienstag darüber hinaus einstimmig beschlossen, die Kontingentierung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
Kreisstelle Braunschweig der ZKN wählt neuen Kreisstellenvorstand
Dr. Jörg Thomas, Vorsitzender der Bezirksstelle Braunschweig der Zahnärztekammer Niedersachsen, begrüßte am 13.10.2021 die 24 anwesenden Kolleginnen und Kollegen in der Gaststätte „Gliesmaroder Thurm“ und begann mit der Vorstellung der Tagesordnung. Unter den Anwesenden waren unter anderem auch Dr. Axel Wiesner (Mitglied des Vorstandes der ZKN), Dr. Thomas Nels (Vorstandsvorsitzender der KZVN) und Dr. Jürgen Hadenfeldt (stellv. Vorsitzender der KZVN).
Dr. Jörg Thomas (links) gratuliert Dr. Arthur Buscot zu seiner Wahl.
Dr. Arthur Buscot wurde von der anwesenden Zahnärzteschaft einstimmig zum Vorsitzenden der 220 Mitglieder umfassenden Kreisstelle Braunschweig gewählt. Michael Elisat, bisheriger Vorsitzender, übergab das Amt an seinen gewählten Nachfolger. Er bedankte sich für das kollegiale Verhalten innerhalb der Kreisstelle und wünschte seinem Nachfolger ein glückliches Händchen.
Neben den Aufgaben der Kreisstelle, der Unterrichtung und Meinungsbildung der Kollegenschaft in berufspolitischen Dingen und Förderung der kollegialen Zusammengehörigkeit, möchte Kollege Buscot frischen Wind in die Kreisstelle Braunschweig bringen und so die Berufspolitik auch jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten näherbringen. Seine Motivation für die Bewerbung als neuer Vorsitzender der Kreisstelle war die Corona-Pandemie und die damit verbundene Frustration in der Zahnärzteschaft. Den Einstieg fand Dr. Arthur Buscot über die kommissarische Leitung als Fortbildungsreferent der Bezirksstelle Braunschweig. Innerhalb der Funktion als Vorsitzender der Kreisstelle Braunschweig ist sein Ziel, ein Gemeinschaftsgefühl entstehen zu lassen. Die Braunschweiger Zahnärzteschaft soll so bei regelmäßigen Treffen noch näher zusammenrücken. Hilfreich sei im Rahmen dieser Treffen, wenn Funktionsträger von ZKN und KZVN über aktuelle Themen berichteten und so dabei helfen, ein besseres Verständnis zwischen Zahnärzteschaft und der Interessenvertretung zu schaffen. So sollen alle an einen Tisch gebracht werden, vom Berufseinsteiger bis zum Ruheständler. Dies soll eine neue Dynamik in die Kreisstelle bringen und motivieren, mitzumachen.
Die anwesenden Vorstandsmitglieder der KZVN und ZKN haben sich über die einstimmige Wahl gefreut und ihm eine aktive Unterstützung zugesichert.
Einstimmig wiedergewählt wurden Annette Brandes (geb. Harms) als stellvertretende Vorsitzende, ebenso wie Dr. André Bittner als Referent für Jugendzahnpflege. Dr. Marc Graeber wurde mehrheitlich zum Referenten für Seniorenzahnmedizin gewählt und tritt damit die Nachfolge seiner Kollegin Kristin Holzhausen an. Dr. Bittner und Dr. Graeber leiten somit Anregungen bezüglich der Fortbildung und der Durchführung der Jugendzahnpflege und der Seniorenzahnmedizin an die zuständige Bezirksstelle weiter.
Im Anschluss an die Wahlen berichtete Dr. Axel Wiesner über „Aktuelles aus der ZKN“. Unter anderem stellte er das „Fit for Future“ Programm 2022 der ZKN und KZVN vor, bei dem an 13 Tagen in 2 Jahren Berufseinsteigern wichtige Fähigkeiten und Fertigkeiten für ihr weiteres Berufsleben vermittelt werden. Diese postgraduale Qualifizierung findet in teilnehmenden Lehrpraxen statt und kann auch dabei helfen, ländliche Ausbildungspraxen attraktiver zu machen.
Dr. Jürgen Hadenfeldt, stellv. Vorsitzender der KZVN, hielt einen Vortrag über die neue PAR-Richtlinie. Das Füllungsgeschehen geht kontinuierlich zurück, wohingegen die Zahl der Patienten mit einer Parodontitis-Problematik immer weiter steigt. Parodontitis zählt als Volkskrankheit, bereits 52 % der jüngeren Erwachsenen sind davon betroffen. Sie steht in Verbindung mit Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 2013 stellten die Patientenvertreter im G-BA einen Antrag zur Aktualisierung der systematischen Parodontitisbehandlung und von 2014-2017 wurde an einem neuen Konzept gearbeitet. Es haben sich nicht nur Begrifflichkeiten, Abrechnungspositionen und die Bepunktung geändert, sondern es wird nun auch die Aufklärung der Patienten, die „sprechende Zahnmedizin“ gefördert und honoriert. Über die KZVN werden pro Monat ca. 10.000 PAR-Fälle abgerechnet.
Anschließend wurde die Diskussion eröffnet und es konnten Fragen gestellt werden. Die Mitglieder der Kreisstelle Braunschweig beteiligten sich dabei umfassend und zeigten sich diskussionsfreudig, hier wurde die gelebte Kollegialität, die diese Kreisstelle ausmacht, gezeigt.