Dynamische Entwicklung von Investoren setzt sich fort – Aktuelles Analysepapier der KZBV zu iMVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Pressemitteilung dre KZBV:

Berlin, 27. April 2023 – Getrieben von der Hoffnung auf zweistellige Renditen nimmt der Zustrom von Private Equity Gesellschaften und Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung seit Jahren mit hoher Dynamik zu. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat diese Entwicklung von Anfang an einer substantiierten Analyse unterzogen und warnt vor den erheblichen Folgen für die Patientenversorgung und das Gesundheitswesen. Ein neu veröffentlichtes aktuelles Analysepapier unterstreicht die besorgniserregende Ausbreitung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) und verdeutlicht erneut die große Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt, die von diesen Strukturen ausgehen.
„Unsere aktuelle Analyse belegt anhand klarer Fakten, welch große Bedeutung inzwischen einem konsequenten Handeln der politisch Verantwortlichen zukommt, will man die zunehmend bedrohliche Gefährdung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch vornehmlich renditeorientierte Investoren nicht länger tatenlos mit ansehen. Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung dürfen nicht den Prinzipien der Gewinnmaximierung geopfert, vielmehr muss die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam gestoppt werden! Dabei gilt es den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung zu tragen. Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit langem auf dem Tisch: Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.
Erst kürzlich hat Gesundheitsminister Lauterbach angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren einzuschränken zu wollen. Es ist an der Zeit, diesen Worten endlich Taten folgen zu lassen und klare gesetzliche Regelungen zu schaffen!“, betonte Martin Hendges für den Vorstand der KZBV.
Die Ergebnisse der iMVZ-Analyse zeigen unter anderem:
·        Der Anteil der iMVZ an allen MVZ beläuft sich Ende 2022 mittlerweile bereits auf 29 Prozent, mit steigender Tendenz.
·        iMVZ leisten dabei nach wie vor keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten. So siedeln sich 80 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an.
·        An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung nehmen iMVZ kaum teil. Auch bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe leisten iMVZ einen deutlich unterdurchschnittlichen Beitrag.
·        Eine steigende Zahl von iMVZ konzentriert sich auf nur wenige Inhaber: Die beiden Investoren mit den meisten iMVZ verfügen derzeit über je 82 Standorte.
·        iMVZ haben mit lediglich 33 Prozent die schlechteste Teilzeitquote von allen Praxisformen. Dies widerspricht der häufig von Investoren vorgetragenen Argumentation, iMVZ würden im Gegensatz zu den etablierten Praxisformen und Inhaberstrukturen die Wünsche junger Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Anstellung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser berücksichtigen.
Das komplette Analysepapier der KZBV kann unter www.kzbv.de/z-mvz abgerufen werden.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Freie Ärzteschaft: Minister Lauterbach plant den völligen Paradigmenwechsel bei der Digitalpolitik

Pressemitteilung vom 19.04.2023

(Essen/Hamburg, 19.04.2023) Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant neue Gesetze: Ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die bislang freiwillige Entscheidung der gesetzlich Versicherten für das Anlegen einer zentralen und von der Krankenkasse verwalteten elektronischen Patientenakte (EPA) nach einer informierten Entscheidung abschaffen. Als Ersatz in der Diskussion: eine per Gesetz automatisierte angelegte Akte ohne vorherige Einwilligung ab Geburt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese Vorhaben deutlich.
„Sich nicht aktiv dagegen auszusprechen, kann niemals Zustimmung bedeuten“, beanstandet die Vize-Vorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ) Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin aus Hamburg, die Pläne des Bundesgesundheitsministers heute.

„Zudem bindet der Minister gleichzeitig die Kritiker der bisherigen Digitalstrategie aus Ärzteschaft und Datenschutz nicht etwa ein, sondern stellt sie aufs Abstellgleis“, so die Freie Ärzteschaft weiter. Dazu gehören die Verbände der Ärzteschaft ebenso wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dessen Vetorecht im Zusammenhang mit der Digitalisierung künftig nach Absichten des Ministers abgeschafft werden soll. „Die digitale Planwirtschaft nimmt weiter Fahrt auf“, resümiert Lüder.

EPA = Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht

Leider werde mit einer zwangsweisen Befüllung einer staatlich angeordneten zentralen elektronischen Patientenakte durch Ärzte, Apotheker und viele weitere Mitarbeiter des Gesundheitswesens die ärztliche Schweigepflicht abgeschafft, erklärt die Allgemeinärztin.

Der Erhalt eines Vertrauensraums in Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie Kliniken sei aber die Grundlage ärztlicher Tätigkeit, betont Lüder. Arztbriefe dürfen derzeit nur dezentral mit Einverständnis der Patientinnen und Patienten und zur weiteren Behandlung an Beteiligte weitergeleitet werden. „Wenn alle Informationen künftig aus dem Sprechzimmer automatisch in zentrale „Datensilos“ wandern, freuen sich die Medizin-, Pharma- und Telemedizinindustrie über größere Renditen, außerdem aber auch die Hersteller von Erpresser- und Malware“, gibt die Hamburger Allgemeinmedizinerin zu bedenken. Es sei daher zu befürchten, dass Menschen aus Sorge um die Sicherheit ihrer persönlichen Gesundheitsdaten womöglich nicht mehr zum Arzt gehen werden.

EU-Kommission macht mit und droht mit Sanktionen

Auch die EU-Kommission plant seit Mai 2022, auf Basis der Verordnung zum „European Health Data Space (EHDS), Ärzte und Kliniken europaweit zu zwingen, auf Wunsch von Pharma- und IT-Firmen und unter Androhung von Sanktionen ihre ärztlichen Dokumentationen aus der Praxis freizugeben – unter anderem zum Training von künstlicher Intelligenz (KI-Algorithmen).

„Angeblich ist es offenbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa notwendig, alle Krankheitsdaten von 400 Millionen Einwohnern in zentralen „Datensilos“ außerhalb von Praxen und Kliniken zu speichern, um pauschal die Forschung zu fördern“, erläutert der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich dazu. Tatsächlich sei es jedoch für valide Erhebungen mit belastbaren Ergebnissen weiterhin erforderlich, unter standardisierten Bedingungen evidenzbasierte Forschung zu betreiben, der die Betroffenen vorher aktiv zugestimmt haben, so Dietrich.

Risiko Datenlücken und schlechte Forschungsergebnisse

Datenmengen aus schlechten Real-Word-Daten aus der täglichen Versorgung enthielten systematische Fehler, sodass sie zum Beispiel für die Entwicklung neuer Medikamente aber auch für echte Versorgungsforschung gar nicht in Frage kämen, kritisiert Dietrich weiter. Daher bestünde keine Berechtigung, dafür europaweit die ärztliche Schweigepflicht und die informationelle Selbstbestimmung der Patienten in Frage zu stellen. „Die Freie Ärzteschaft (FÄ) wird weiter um den Erhalt der Schweigepflicht kämpfen – auch auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Essen im Mai 2023“, betont der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de

Finanzierung TI-Infrastruktur: „Verhandlungen mit Krankenkassen sind gescheitert“

Keine Aussicht „auf eine gemeinsam getragene“ Lösung bei der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) sehen die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert. Das mussten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sowie die KZBV-Vorstände Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer trotz intensiver Verhandlungsinitiativen feststellen. Ein Brief des Vorstands der KBV an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach liegt bereits vor.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht unter anderem vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KZBV bzw. KBV in ihren jeweiligen Vereinbarungen bis zum 30. April festlegen. Das ist nicht gelungen. „Die Verhandlungen sind mit Ansage gescheitert“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Mit dem erklärten Ziel, die Kosten zu senken und der Option, die Vereinbarung im nun eingetretenen Fall selbst vorzugeben, habe das BMG von vornherein kaum Platz für Verhandlungen gelassen. „Die Verhandlungen waren nur ein politisches Feigenblatt“, kritisierte Pochhammer.
„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen stehen der Digitalisierung offen gegenüber, weil sie sich davon Arbeitserleichterungen versprechen. Die bisherige schlecht gemachte Einführung digitaler Prozesse und Komponenten haben das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur erschüttert. Im Sinne der Akzeptanz ist es unabdingbar, dass nicht nur technisch, sondern auch finanziell Lösungen geschaffen werden, die für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten tragbar sind“, erläuterte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Entsprechend heißt es im Brief der KBV an den Minister: „Vor diesem Hintergrund bedarf es eindeutiger und klarer Regelungen, mit denen sichergestellt wird, dass die aus den Anwendungen der Telematikinfrastruktur entstehenden finanziellen Mehrbelastungen vollständig ausgeglichen werden.“
„Die Kassenseite hat einen Vorschlag eingebracht, der eine weitere Kostenbelastung der Praxen mit sich gebracht hätte. Schon die aktuellen Pauschalen sind zu knapp bemessen und führen in vielen Fällen dazu, dass Praxen auf Kosten sitzen bleiben. Eine Deckelung der Pauschalen wie von den Krankenkassen angestrebt, würde diesen Effekt noch einmal verschärfen“, sagte Pochhammer. Generell zeigen sich die Vorstände von KBV und KZBV zudem zutiefst skeptisch, dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen hält. „Wir teilen die Erwartungen nicht, dass nach der durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Umstellung der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung und der damit verbundenen Deckelung der Erstattungsbeträge die Preise am Markt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sinken werden. Dass Anbieter von IT-Systemen im Gesundheitswesen aufgrund von pauschalen Kostenerstattungsgrenzen ihre Preise auf die Erstattungsbeträge absenken, ist realistisch nicht zu erwarten“, schreiben die KBV-Vorstände an den Minister.
Pochhammer erklärte: „Die Pläne werden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniert. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, werden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen.“ KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner ergänzte: „Es ist für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen fast unmöglich, einen IT-Anbieter ohne großen Aufwand zu wechseln. Sie sind diesem mehr oder minder auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Sie haben zudem keine Spielräume, den Preisvorstellungen der Anbieter nachzukommen.“ Dazu heißt es im Schreiben der KBV: „Eine den entstehenden Kosten entsprechende Erstattung bildet zusammenfassend für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen und die Fachanwendungen nutzen, die materielle Basis, um die Transformation in ein werthaltiges digitale Anwendungen nutzendes Gesundheitswesen unterstützen zu können.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

„Zukunft gestalten, Erreichtes bewahren“ Zahnarzt Martin Hendges zum neuen Chef der Vertragszahnärzte gewählt, Dr. Ute Maier und Dr. Karl-Georg Pochhammer stellvertretende Vorsitzende der KZBV

Berlin, 29. März 2023 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahn-
ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am Mittwoch in Berlin mit
einem überwältigenden Votum den neuen hauptamtlichen Vorstand
der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt. In die-
ses Gremium wurden mit Martin Hendges, der zum Vorsitzenden des
Vorstandes bestimmt wurde und Dr. Karl–Georg Pochhammer zwei
Zahnärzte gewählt, die auch schon in der letzten Legislatur dem Vor-
stand angehörten. Als neue stellvertretende Vorsitzende wählten die
Delegierten mit Dr. Ute Maier, Zahnärztin und von 2008 bis 2022 Vor-
sitzende der KZV Baden–Württemberg erstmals eine Frau in den
Vorstand der KZBV. Hendges tritt die Nachfolge von Dr. Wolfgang
Eßer an, der seit 2002 dem Vorstand der KZBV angehörte und die
Körperschaft seit 2013 als Vorsitzender geleitet hat. Eßer, bei dem
sich die Delegierten mit Standing Ovations für seinen unermüdlichen
Einsatz und seine überaus erfolgreiche Arbeit bedankten, war wie an-
gekündigt nicht erneut zur Wahl angetreten. Bis zur offiziellen
Amtsübernahme des neuen Vorstands bleibt der bisherige Vorstand
unter Dr. Eßer noch geschäftsführend im Amt.
Auch der Vorsitz der Vertreterversammlung, das oberste Entschei-
dungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland, wurde
von den Delegierten satzungsgemäß neu gewählt: Die Mitglieder be-
stimmten Dr. Holger Seib, KZV Westfalen–Lippe zum künftigen
Vorsitzenden. Dr. Karl–Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der
KZV Thüringen und langjähriger bisheriger Vorsitzender der Vertreter-
versammlung, war nicht erneut zur Wahl angetreten. Die neu
gewählten Stellvertreter im VV–Vorsitz sind Meike Gorski–Goebel, KZV
Sachsen und Dr. Jürgen Welsch, KZV Bayerns.

Zukunftsfähig durch eine starke Selbstverwaltung
„Das uns als neuem Vorstand mit seiner Wahl entgegengebrachte
Vertrauen der Vertreterversammlung gibt uns die notwendige Rücken-
deckung, in zunehmend schwieriger werdenden Zeiten einerseits die

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Investoren in der Zahnmedizin – Alibivorschläge der Investoren-Lobby dürfen die politische Debatte nicht weichspülen!

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) finden klare Worte zum Lobbying der Investoren und ihrer Verbände.

Berlin, 28. März 2023 – Der Zahnarztberuf ist aus gutem Grund ein freier Beruf. Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte, die frei darüber entscheiden, welche Therapie individuell die notwendige ist, können den Patientinnen und Patienten eine ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende Behandlung garantieren. Die freiberufliche Zahnärzteschaft orientiert sich an dem jeweils notwendigen Versorgungsbedarf und nicht an ökonomisch motivierten Renditevorgaben Dritter.

Seit Jahren dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von investorengetragenen MVZ (iMVZ) und großer iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik ist enorm: Mittlerweile liegt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 29 Prozent (3. Quartal 2022) – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem einseitigen Fokus auf schnelle Gewinnmaximierung stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität, das Patientenwohl und die Sicherstellung der Versorgung insgesamt dar, was u.a. durch ein Gutachten des IGES-Institutes belegt wird.

Wir begrüßen daher die klaren Worte des Bundesgesundheitsministers gegen iMVZ nachdrücklich: Der Minister hat angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Einstieg der Heuschrecken und die absurden Gewinnkonzepte der Investoren unterbindet. Den dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sehen mittlerweile übrigens auch große Teile der Ärzteschaft und die Bundesländer, die sich über die Gesundheitsministerkonferenz seit Jahren für wirksame gesetzliche Instrumente gegen iMVZ stark machen.

Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekommt und ihre Verbände losschickt, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren. Tatsächlich geht es einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen und wirksame Maßnahmen im Sinne der Patientenversorgung zu verhindern.

Gleichzeitig darf sich niemand der Illusion hingeben, dass „Transparenz“ mehr wäre als ein völlig stumpfes Schwert beim Patientenschutz.Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt:

Bei der Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren durch ein Krankenhaus sollte künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen.
Es kann nicht sein, dass eine als „Gründungsvehikel“ benutzte kleine orthopädische Rehaklinik in Baden–Württemberg z. B. eine zahnärztliche Praxiskette in Norddeutschland betreibt.

Ferner stellen Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden.

Die Politik darf jetzt nicht den Fehler machen, der „Weichspüler-Taktik“ der Investorenvertreter auf den Leim zu gehen und ihre leeren Worthülsen für bare Münze zu nehmen. Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben.

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

KZBV: Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit