by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Gemeinsame Presseinformation von KZVN und ZKN:
Hannover, 22. Juni 2023
Niedersächsische Zahnärzteschaft begrüßt Regulierung von Investoren-MVZ
Die niedersächsische Zahnärzteschaft begrüßt den vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommenen
Regulierungsvorschlag für von fachfremden Investoren geführte Medizinische Versorgungszentren
(Investoren-MVZ, „iMVZ“). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, ein MVZ-
Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem ein unreglementiertes Wachstum von iMVZ
gestoppt werden soll.
Dr. Jürgen Hadenfeldt, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Niedersachsens (KZVN): „iMVZ konzentrieren sich vor allem auf die städtischen Ballungsräume. Damit
helfen sie nicht bei der Verbesserung der Versorgungslage in ländlicheren Regionen oder der
Behandlung vulnerabler Gruppen. Sie sind einzig auf maximale Rendite ausgelegt.“
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass zwei Drittel der in Deutschland aktiven
Zahnmedizinketten ihre Gewinne mittlerweile in sogenannten Offshore-Finanzzentren wie den Cayman
Islands versteuern.
Der Bundesrat verlangt in seiner Entschließung eine räumliche Begrenzung der Gründungsmöglichkeiten
der Trägerkrankenhäuser auf einen Umkreis von 50 km, Höchstversorgungsanteile für Haus- und
Fachärzte, eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein MVZ-Register zur Herstellung von
Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ und Regelungsvorschläge, um die
Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu
schützen.
KZVN und ZKN fordern neben der räumlichen Begrenzung auch die Einführung eines fachlichen Bezugs
des gründungsberechtigten Krankenhauses sowie Änderungen im Zahnheilkundegesetz.
Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen: „Insbesondere
die Transparenz für die Patientinnen und Patienten war uns immer wichtig. Es muss für die Patientinnen
und Patienten auch Ross und Reiter erkennbar sein, also ob es sich um ein zahnärztlich oder um eine
von fachfremden Investoren geführtes MVZ handelt. Gesundheitsminister Lauterbach und die
Bundesregierung sind nun gefordert, die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen oder noch zu
erweitern und so die Vergewerblichung der Zahnmedizin zu stoppen. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die
sich für die Anstellung in einem iMVZ entscheiden, fehlen für Praxisgründungen oder bei Übernahmen
von Bestandspraxen und damit für die Versorgung in ganz Niedersachsen“
KZVN und ZKN hatten in Gesprächen mit dem niedersächsischen Gesundheitsministerium immer wieder
auf die problematische Lage durch iMVZ hingewiesen. Niedersachsen hatte im Bundesrat für die
Entschließung gestimmt.
Pressekontakte:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)
Zeißstr. 11 / 30519 Hannover
Elke Steenblock-Dralle (Referat Öffentlichkeitsarbeit)
E-Mail: info@kzvn.de / Internet: www.kzvn.de
Dr. Michael Loewener, Pressesprecher
E-Mail: m.loewener@gmx.de
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
Zeißstr. 11a / 30519 Hannover
Julia Treblin (Pressestelle)
E-Mail: presse@zkn.de / Internet: www.zkn.de
Dr. Lutz Riefenstahl, Pressesprecher
E-Mail: lriefenstahl@zkn.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Berlin, 16. Juni 2023 – – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den heute vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommenen Regulierungsvorschlag für Investoren-MVZ (iMVZ). Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem das rasante, faktisch unreglementierte Wachstum der iMVZ gestoppt wird.
Der Bundesrat verlangt eine räumliche Begrenzung der Gründungsmöglichkeiten der Trägerkrankenhäuser auf einen Umkreis von 50 km, Höchstversorgungsanteile für Haus- und Fachärzte, eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild, ein MVZ-Register zur Herstellung von Transparenz über die Eigentumsverhältnisse eines MVZ und Regelungsvorschläge, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen.
Die Forderungen des Bundesrates sind auch ein klares Bekenntnis zu den Vorzügen freiberuflicher Berufsausübung gegenüber gewerblichen, rein renditeorientierten Strukturen in der Gesundheitsversorgung.
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, sagte dazu: „Wir sind sehr erleichtert, dass die Länder die Dramatik der ungebremsten Ausbreitung der investorgesteuerten Bohrfabriken erkannt haben und endlich den in diesen Strukturen unter starkem Umsatzdruck arbeitenden jungen Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern zur Seite springen. Nun ist es an Minister Lauterbach und der Bundesregierung, die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen oder noch zu erweitern. Besonders die räumliche Begrenzung ist ein geeignetes Instrument, um die völlige Vergewerblichung der Zahnmedizin zu stoppen. Wir halten darüber hinaus auch die Einführung eines fachlichen Bezuges des gründungsberechtigten Krankenhauses als auch Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Verhinderung der Übernahme der Zahnmedizin durch rein renditeorientierte Investoren für dringend erforderlich.“
Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer: „Die Investorenpraxen tragen weder etwas Relevantes zur Versorgung in unterversorgten Gebieten noch zur Behandlung vulnerabler Gruppen bei, sondern sind in ihrem Streben nach maximaler Rendite gefangen. Nach dem Ausverkauf großer Teile unserer Industrie, wie der Stahl-, Computer- und Pharmabranche nach China bzw. Indien, darf es nicht sein, dass wir auch die Freien Berufe meistbietend an Investoren aus den USA, arabischen Staaten und Schweden verkaufen, ohne die verlässliche und indikationsgerechte zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung im Auge zu haben.“
Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte, presse@bzaek.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Berlin, 1. Juni 2023 – Mit dem im November letzten Jahres verabschiedeten
GKV–Finanzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die Mittel für
zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt
und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und
erst im Juli 2021 in den GKV–Leistungskatalog aufgenommene neue präven-
tionsorientierte Parodontitis–Therapie entzogen. Das ist sparen auf Kosten
der Gesundheit der Patientinnen und Patienten. Zugleich stellen die Einspa-
rungen eine direkte Gefahr für die flächendeckende zahnärztliche
Patientenversorgung vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regio-
nen in Deutschland dar.
Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ macht die Kassenzahnärzt-
liche Bundesvereinigung (KZBV) deshalb gemeinsam mit den
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder, im Schulterschluss mit der
Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden
auf die Folgen dieser verantwortungslosen Politik aufmerksam und ruft alle
Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zum Protest auf.
„Trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versor-
gung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für
das Gesundheitssystem wurden mit dem GKV–Finanzstabilisierungsgesetz
die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung begrenzt“,
sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV zum Kam-
pagnenstart am 1. Juni. „Das hat schwerwiegende Auswirkungen
insbesondere auf die neue präventionsorientierte Parodontitis–Therapie.
Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir
nicht tatenlos zuschauen. Die unverantwortliche und kurzsichtige Budgetie-
rung muss schnellstmöglich zurückgenommen werden. Mit unserer
Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle
Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu be-
teiligen. Am Ende geht es um ihre Gesundheit!“, so Hendges.
„Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehnezeigen.info, auf der
sich Patientinnen und Patienten, aber auch Praxismitarbeiterinnen und Pra-
xismitarbeiter über die Folgen des GKV–Finanzstabilisierungsgesetzes für
die Patientenversorgung informieren können“, so Hendges weiter. „Gleich-
zeitig rufen wir sie dazu auf, sich selbst direkt an ihre eigenen regionalen
Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entschei-
dungsträger auf Landes– und Bundesebene zu wenden, um darauf
hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung
schadet und ein Ende finden muss.“
Pressemeldung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – KZBV
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Freie Ärzteschaft e.V.:Pressemitteilung vom 19.05.2023
(Essen, 19.05.2023) Auf dem Deutschen Ärztetag 2023 wies der Verfassungsrechtler Peter Müller aus Rheinland-Pfalz nachdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Freiberuflichkeit und die Gemeinwohlbindung freier Berufe hin – ein Thema, das auch der Freien Ärzteschaft (FÄ) unter den Nägeln brennt. Deren Delegierte betonten im Rahmen der anschließenden Debatte die Probleme besonders im Bereich der Kassenmedizin, die für mehr als 70 Millionen Bürger von elementarer Bedeutung sei.
Besonders wichtig seien die von Müller erwähnten Aspekte fachlicher Unabhängigkeit und einer gesicherten Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient, betonte Wieland Dietrich, 1. Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) auf dem Ärztetag. „Darüber hinaus muss es selbstständigen Ärztinnen und Ärzte natürlich möglich sein, ärztliche Leistungen in gebotener Qualität erbringen zu können – dazu sind sie nach dem Patientenrechtegesetz auch verpflichtet.“ Aber das Vertragsarztwesen kranke inzwischen erheblich daran, eine gute Behandlungsqualität zu ermöglichen.
Massive Unterfinanzierung verhindert notwendige medizinische Leistungen
Dieselbe Einschränkung gelte für den Umfang kassenärztlicher Medizin. „Vertragsärztlichen Ärztinnen und Ärzten ist es aufgrund der massiven Unterfinanzierung inzwischen nicht mehr möglich, zahlreiche notwendige oder sinnvolle Leistungen zu erbringen. Bei niedrigsten Honorarpauschalen für drei Monate brechen ganze Leistungsbereiche weg“, so der Dermatologe aus Essen. Als Beispiele nennt er die sich mehr und mehr reduzierenden Hausbesuche, wegfallende Ultraschalluntersuchungen oder andere wichtige Untersuchungen und Behandlungen.
„Im Ergebnis können zahlreiche Kassenärztinnen und -ärzte ihren Patienten nicht mehr die Medizin anbieten, die sie erhalten sollten. Dazu kommen immer längere Wartezeiten auf einen Termin,“ kritisiert Dietrich weiter. Dies gefährde nicht nur die Behandlungsqualität, sondern stelle im Ergebnis auch das Funktionieren des freien Arztberufes im Hinblick auf das Gemeinwohl in Frage.
Patienten als Leidtragende
„Welche ärztliche Behandlung bekommen Patienten in Deutschland am Ende dort, wo 5.000 Kassenarztsitze nicht mehr besetzt sind? Gar keine!“ Um den Patienten nötige und wichtige Leistungen noch anbieten zu können, seien Kassenärzte daher zunehmend gezwungen, ihren Patientinnen und Patienten Leistungen privat anzubieten.
Die Freie Ärzteschaft kritisiert daher deutlich, dass bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach keine Politik im Hinblick auf die Stärkung der ambulanten Kassenmedizin erkennbar sei und – eher im Gegenteil – diese Medizin noch weiter geschwächt werde. „Leidtragende sind die Patienten – durch weiteres Wegschrumpfen der Kassenmedizin in den vorhandenen Praxen, durch eine weiter abnehmende Zahl von Praxen und weiter steigende Wartezeiten,” resümiert Wieland Dietrich.
Zwänge und Gängeleien statt echter Freiberuflichkeit
Dr. Silke Lüder, Vize-Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, ergänzt, dass diese Gesundheitspolitik auch mit zahlreichen Hindernissen für junge Ärztinnen und Ärzte verbunden sei, die sich eigentlich niederlassen wollen. Konkret: mit einer überbordenden Bürokratie, den weiter bestehenden Regressen für veranlasste Leistungen und Medikamente und auch dem kommenden Zwang, eine völlig dysfunktionale elektronische Patientenakte zu befüllen und nur noch – noch nie erfolgreich getestete – elektronische Rezepte ausstellen zu müssen.
„Hier stehen staatlicher Zwang und finanzielle Strafzahlungen bei Nichtanschluss in völligem Gegensatz dazu, dass der Bundesgesundheitsminister auch bei diesem Ärztetag wieder angegeben hatte, die Freiberuflichkeit zu unterstützen, kritisiert die Hamburger Allgemeinärztin.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, www.freie-aerzteschaft.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2023
Presseinformation der KZVN,
Hannover, 16.05.2023
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)* soll das 17-Milliarden-Defizit in der
gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden. Während im gesamten Umfeld zur
Aufrechterhaltung der Funktion Pandemie- und Inflationsaufschläge gewährt werden, will die
Bundesregierung die zahnärztliche Versorgung wieder mit einem Budget belegen. „Besonders
fatal sind die Auswirkungen der strikten Budgetierung für die vor knapp zwei Jahren eingeführte
moderne und präventionsorientierte Therapie der Volkskrankheit „Parodontitis“ (Entzündung
des Zahnhalteapparates). Dabei weisen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen auf den
engen Zusammenhang zwischen Parodontitis und schweren Allgemeinerkrankungen wie
beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes hin“, gibt der Vorstandsvorsitzende der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN), Dr. Jürgen Hadenfeldt anlässlich
der Frühjahrs-Vertreterversammlung zu bedenken.
Umso wichtiger ist es, dass die Behandlung der Parodontitis, die sich in der Regel über einen
längeren Zeitraum erstreckt, nicht unterbrochen oder verkürzt wird. Leistungen können
naturgemäß aber nur solange erbracht werden, bis ein Budget ausgeschöpft ist. Das würde
bedeuten, dass vielen Patientinnen und Patienten zukünftig eine notwendige Behandlung
vorenthalten würde und eine flächendeckende Versorgung nicht mehr in jedem Fall gegeben
wäre. So ist es gerade durch Vorsorgemaßnahmen den Zahnärzten in den letzten Jahren
gelungen, die Volkskrankheit „Karies“ in Deutschland entscheidend zurückzudrängen. Die
präventionsorientierte Zahnheilkunde hat bewirkt, dass die gesamte zahnärztliche Behandlung
nur noch 6,2 % der gesamten Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen umfasst.
Insofern sparen die Krankenkassen durch die Anwendung der Budgetierung durch das FinSt-
Gesetz am verkehrten Ende und zu Lasten von Patientinnen und Patienten. Das kann nicht zu
einer erfolgreichen präventionsorientierten Bekämpfung der „Volkskrankheit Parodontitis“ und
ihrer ernsten Folgen führen.
*Hintergrundinformation:
Die Grundlagen für die Budgetierung liegen in der Änderung des SGB V, indem Punktwerte und
die Gesamtvergütung unterhalb der Entwicklung der Veränderungsrate der Grundlohnsumme
zunächst für zwei Jahre festgeschrieben werden.
Hier ein Auszug aus dem Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) vom 7. November 2022:
„(2d) Die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen im Jahr 2023
gegenüber dem Vorjahr höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte verminderte durchschnitt-
liche Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 angehoben werden. Die Punktwerte für
zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz dürfen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr
höchstens um die um 1,5 Prozentpunkte verminderte durchschnittliche Veränderungsrate nach
§ 71 Absatz 3 angehoben werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Leistungen nach den
§§ 22, 22a, 26 Absatz 1 Satz 5, § 87 Absatz 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von
Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind
oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind. Das
Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum 30. September 2023 die Auswirkungen der
Begrenzung der Anhebungen der Punktwerte nach Satz 1 auf den Umfang der Versorgung der
Versicherten mit Leistungen zur Behandlung von Parodontitis.“
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Die Gesamtvergütungen nach Absatz 3 dürfen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr
höchstens um die um 0,75 Prozentpunkte verminderte durchschnittliche Veränderungsrate nach
§ 71 Absatz 3 angehoben werden. Im Jahr 2024 dürfen die Gesamtvergütungen für
zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz gegenüber dem Vorjahr höchstens um die um 1,5
Prozentpunkte verminderte durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 angehoben
werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, 26 Absatz 1 Satz 5,
§ 87 Absatz 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die
einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe
nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind. Das Bundesministerium für
Gesundheit evaluiert bis zum 30. September 2023 die Auswirkungen der Begrenzung der
Anhebungen der Gesamtvergütungen nach Satz 1 auf den Umfang der Versorgung der
Versicherten mit Leistungen zur Behandlung von Parodontitis“.
Pressestelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen – KZVN
Zeißstr. 11
30519 Hannover