Mehr Zahnärzte in der Versorgung – Tendenz zur Normalisierung nach 1. Corona-Jahr

Neues KZBV-Jahrbuch mit Zahlen, Daten und Fakten zur zahnärztlichen Versorgung

Köln/Berlin, 9. Dezember 2022 – Mit ihren politischen Vorschlägen und zukunftsweisenden Konzepten hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Anspruch, die zahnärztliche Versorgung und damit die Mundgesundheit von Millionen von Patienten in Deutschland immer weiter zu verbessern. Zugleich setzt sie sich für die Interessen der etwa 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte ein, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. Unabdingbar für die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine umfangreiche und stabile Datenbasis mit belastbaren Analysen und Auswertungen der zahnärztlichen Versorgung. Daher erhebt die KZBV auch in diesem Jahr alle relevanten Zahlen und Informationen zum vertragszahnärztlichen Geschehen und veröffentlicht die wissenschaftlich abgesicherten Auswertungen in ihrem Jahrbuch. Aufgrund des bereits seit Jahrzehnten bestehenden hohen qualitativen Anspruchs des Kompendiums ist es ein Standardwerk der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland.

Begeisterung für den Beruf ungebrochen – mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte
Die Begeisterung für den zahnärztlichen Beruf ist weiterhin ungebrochen: Hiervon zeugen ein neuer Höchststand von 2.480 Approbationen in 2021 und die auf 62.962 gestiegene Zahl der vertragszahnärztlich behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Tendenzen der Normalisierung nach 1. Corona-Jahr
Das Abrechnungsgeschehen in der vertragszahnärztlichen Versorgung war in 2021 – nach coronabedingten Rückgängen im Vorjahr – von Normalisierungstendenzen gekennzeichnet. Basierend auf dem von Sondereinflüssen geprägten und dadurch atypisch niedrigen Abrechnungsniveau 2020 kam es im Vorjahresvergleich durch Aufholeffekte zu höheren Veränderungen bei Fallzahlen, Leistungsmenge und Abrechnungsvolumen. Das Vorkrisenniveau 2019 wurde allerdings auch in 2021 noch nicht wieder erreicht. Die Pandemie hatte aber zugleich Auswirkungen auf die Ertragssituation der Zahnarztpraxen, die in 2020 durchschnittliche Umsatzeinbußen von etwa 0,9 Prozent verzeichneten. Bei vielen Praxen sind diese Einbußen jedoch noch um einiges größer: So ging der Umsatz bei immerhin 20 Prozent der Praxen um mindestens 10 Prozent zurück.
Hohe Akzeptanz der neuen Parodontitis-Behandlungsstrecke
Die im vergangenen Jahr neu gestartete Behandlungsstrecke zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis ist erfolgreich in der Versorgung angekommen: Nach einer durch organisatorische Umstellungsmaßnahmen kurzfristig zunächst rückläufigen Zahl von Neuplanungsfällen in der Einführungsphase lässt sich mit Blick auf die weitere, schon in das erste Halbjahr 2022 reichende Entwicklung, eine hohe Akzeptanz der neuen Leistungsstrecke feststellen, mit der die Zahnärzteschaft mittel- und langfristig Verbesserungen in der Versorgung erreichen will.
Wie stark diese positive Entwicklung durch die kürzlich mit dem neuen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) verbundenen Restriktionen und Mittelkürzungen beeinträchtigt werden wird, gilt es in den nächsten Jahren aufmerksam zu analysieren, um im Austausch mit Politik und Kostenträgern nachhaltige Schäden für Patientinnen und Patienten abzuwenden. Die Regelungen im GKV-FinStG erscheinen auch mit Blick auf die Gesundheitsausgaben für Zahnmedizin völlig unverständlich: Der im langfristigen Vergleich kontinuierlich sinkende Anteil der auf Zahnärztinnen und Zahnärzte entfallenden Leistungsausgaben lag in 2021 bei etwa 6,2 Prozent, 20 Jahre zuvor waren es noch rund 8,9 Prozent.
KZBV-Jahrbuch 2022: Hintergrund und Bezugsquellen
Bereits seit Jahrzehnten ist das Jahrbuch der KZBV mit fachlich abgesicherten Daten und Statistiken das Standardwerk für fundierte Erhebungen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung. Die neue Ausgabe bildet einmal mehr eine präzise Momentaufnahme von grundlegenden Strukturen und zentralen Entwicklungen ab. Das Kompendium bietet Leserinnen und Lesern nicht nur eine Fülle von Fakten, sondern unterstützt auch bei der allgemeinverständlichen Interpretation komplexer Zusammenhänge. Die aktuelle Ausgabe enthält diverse Datentabellen und Grafiken, unter anderem aus den Bereichen Gesetzliche Krankenversicherungzahnärztliche VersorgungZahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten über die Website der KZBV oder per E-Mail an statistik@kzbv.de im Printformat bestellt werden. Eine PDF-Datei zum Download ist unmittelbar kostenfrei verfügbar.

Kai Fortelka

Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Freie Ärzteschaft zur geplanten Elektronischen Patientenakte (ePA): „Ist die ärztliche Schweigepflicht für den Gesundheitsminister nur noch ein störendes Auslaufmodell?“

Hamburg/Essen – Diese Woche wurde in Berlin ein völliger Paradigmenwechsel in Bezug auf die zentrale Speicherung und Nutzung der sensiblen Krankheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium erteilt der Gematik den Auftrag, ein ePA-Konzept zu entwickeln, welches im scharfen Kontrast zur bisherigen Planung steht. War bisher geplant, die patientengeführte ePA auf freiwilliger Basis für die Bürger bereitzustellen, soll nun die Freiwilligkeit abgeschafft werden zugunsten einer völlig automatisierten Speicherung aller Arztbriefe. Die Patientendaten sollen zudem automatisch allen möglichen Medizinbereichsteilnehmern und auch einem Forschungsdatenzentrum zugänglich sein. Man soll sich nur noch durch eine dezidierte Ablehnung davor schützen können.Milliardengrab für Versichertenbeiträge
„Dieser Paradigmenwechsel bedeutet faktisch die Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht, die seit 2000 Jahren weltweit durch den Eid des Hippokrates festgelegt wurde und auch heute noch weltweit die Grundlage ärztlicher Tätigkeit ist“, sagt Dr. Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft und niedergelassene Ärztin in Hamburg. „Dieser Paradigmenwechsel ist die Reaktion auf das bisherige völlige Scheitern aller Anwendungen der Telematik-Infrastruktur, sei es das e-Rezept, die e-Au , der e-Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte“, so Lüder. „Seit 20 Jahren unter der aktiven Beteiligung des heutigen Gesundheitsministers, der Krankenkassen und der interessierten Industrie geplant, aber ohne echte Beteiligung der betroffenen Ärzte und Patienten, hat sich das ganze Projekt in ein Milliardengrab für Versichertenbeiträge verwandelt.“
Kürzlich hat der Chaos Computer Club nachgewiesen, dass die ePA in Deutschland auch ohne größere Computerfähigkeiten zu hacken sei. Gleichzeitig werden 400 Millionen Euro Versichertengelder für einen völlig unnötigen Konnektoren-Tausch verschwendet. „Statt endlich die Reißleine zu ziehen und sinnvolle, sichere und praktikable Lösungen für die Medizin zu entwickeln, versucht man jetzt den Datenschutz zu schleifen und damit auch gleich die ärztliche Schweigepflicht abzuschaffen“, sagt Lüder.

„Opt-out“ Lösung: datenschutzpolitisch falsch
Der Bundesdatenschützer hat die neue „Opt-out“ Lösung schon völlig zurecht für „datenschutzpolitisch falsch“ erklärt. „Wir sehen gerade wieder in Australien, was das Hacking von Krankheitsdaten für die betroffenen Bürger bedeutet“ sagt Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft und niedergelassener Arzt in Essen. „Nach einem Datenschutzskandal für zentrale gespeicherte E-Akten in Finnland hat es bei den betroffenen sogar Suizide gegeben. Dort sind nach jüngster Mitteilung über 9 Millionen Gesundheitsdatensätze gehackt und im Darknet veröffentlich worden, obwohl das zuständige Unternehmen nach Angaben der Regierung ‚alles richtig gemacht“ hätte.
Wir sehen also, dass der Schutz der ärztlichen Schweigepflicht gerade heutzutage unter den Bedingungen von Social Media immer wichtiger geworden ist. Und wir als Freie Ärzteschaft werden unsere Kritik an ihrer Abschaffung weiterhin konsequent aufrechterhalten. Zum Schutz der Patienten und unserer ärztlichen Tätigkeit“, so Dietrich.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, www.freie-aerzteschaft.de

Pressekontakt: Marina Müller,

Das Hin und Her beim E-Rezept muss aufhören! Die KZBV zum Ausstieg der Ärzte aus dem laufenden Pilot- Projek

Berlin, 4. November 2022 – Anlässlich dieses erneuten Rückschlags für das
E–Rezept spricht sich auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für einen vorläufigen Stopp des weiteren Rollouts aus, bis
entsprechende Rahmenbedingungen für eine Fortführung durch gematik und
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen wurden. Zuletzt wurde
lediglich die Marke von einer halben Million E–Rezepten überschritten, die
vielfach nicht digital, sondern nur per Token–Ausdruck in Apotheken eingelöst
werden konnten – ein Medienbruch, der Patienten und Berufsstand kaum
vermittelbar ist. Nun hat die Anwendung den nächsten Rückschlag erlitten. „Wir
brauchen jetzt ein belastbares und funktionierendes Umsetzungs–Konzept –
gematik und BMG müssen hier liefern!“, sagte Dr. Karl–Georg–Pochhammer,
stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Praxen, die das E–Rezept bereits
nutzen, können und sollen das weiterhin tun. Der Rollout muss jedoch
grundsätzlich neu justiert werden.“
Nach dem Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen–Lippe
unterstützen derzeit in beiden Pilotregionen die jeweiligen KVen den Rollout des
E–Rezepts nicht mehr aktiv. Gestern hatte auch die Kassenzahnärztliche
Vereinigung Westfalen–Lippe mitgeteilt, den Rollout bis auf Weiteres nicht mehr
zu unterstützen. Die von gematik und Gesellschaftern gesetzten Erfolgskriterien
– besonders die Mindestquote von 25 % an E–Rezepten pro Region und
Versorgungssektor – sind faktisch nicht mehr erreichbar. Die Ärzte hatten ihren
Ausstieg damit begründet, dass in den Testregionen kein flächendeckender
digitaler Einlöseweg für das E–Rezept verfügbar ist und Patientinnen und
Patienten weiter einen Papierausdruck erhalten müssen.
Die ursprüngliche Lösung der gematik in Form einer App ist momentan für die
meisten Patienten nicht nutzbar, da sie entweder die dafür notwendige eGK der
neuesten Generation oder die dazugehörige PIN noch nicht haben. Um diese
zu bekommen, müssen sich Patienten zunächst mit einem geeigneten und
zugelassenen Verfahren identifizieren. Nach dem Verbot des bis Sommer noch
möglichen, komfortablen VideoIdent–Verfahren gibt es momentan nur die
Möglichkeit einer Vor–Ort–Identifizierung – in der Filiale der zuständigen Kasse
oder mittels PostIdent. Auf absehbare Zeit wird diese Lösung nicht für die
Masse der Patientinnen und Patienten nutzbar sein.
Als mögliche Alternative war vorgesehen, das E–Rezept durch Vorlage der eGK
in der Apotheke einzulösen: (Zahn)Ärztinnen und (Zahn–)Ärzte stellen dabei das
E–Rezept aus, müssen aber kein Papier bedrucken, dass Patienten

ausgehändigt wird, die die E–Rezept–App nicht nutzen können oder wollen.
Patienten könnten dann in der Apotheke ihre eGK einlesen lassen. Die
Apotheke wird so berechtigt, die vorliegenden E–Rezepte vom Fachdienst
abzuholen und die verordneten Medikamente abzugeben. Allerdings hat diese
von der gematik spezifizierte Umsetzung eine erhebliche sicherheitstechnische
Schwäche, da nicht ausreichend verhindert wird, dass Apotheken Rezepte
einsehen und herunterladen können, zu denen keine eGK vorliegt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der
Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) hatten dieser „Lösung“ deshalb ihre
Zustimmung verweigert.
„Die KZBV hatte bereits beim Beschluss dieser Lösung auf die Problematik
hingewiesen und eine datenschutz– und sicherheitskonforme Umsetzung
gefordert“, erklärte Pochhammer. „Bedauerlicherweise wurde dem nicht
entsprochen. Erst nachdem die erwartbaren Stellungnahmen von BfDI und BSI
vorlagen, wurden in der gematik Alternativen zu dem bemängelten Szenario in
Erwägung gezogen. Dadurch ging unnötig Zeit verloren, sodass die gematik
nun erst mit einer Umsetzung Mitte 2023 rechnet.“
„Uns Zahnärzten reicht es langsam! Dieses Hin und Her muss endlich aufhören.
Die gematik muss jetzt erstmal ihre „Hausaufgaben“ machen, die geforderten
digitalen Einlösewege sicher und datenschutzkonform umsetzen, bevor der
bundesweite Rollout fortgesetzt werden kann“. Das BMG solle dies als Chance
begreifen, die lange geforderte Informationskampagne für das E–Rezept
vorzubereiten, die trotz Start des Rollouts im September noch nicht angelaufen
ist. „Bislang wurden nicht einmal die Praxen mit angekündigten
Patienteninformationen versorgt. Bei einem solch komplexen Verfahren
müssen Patienten aber rechtzeitig mitgenommen werden. Das können die
Praxen nicht auch noch leisten.“ Die KZBV werde weiterhin KZVen und Praxen
unterstützen, die sich freiwillig mit dem E–Rezept beschäftigen und dies bereits
umsetzen wollen, betonte Pochhammer.
Informationen und ein Erklärfilm zum E–Rezept können hier abgerufen
werden.

KZBV/Kai Fortelka

Ein schwarzer Tag für die Prävention in Deutschland – Ampel leitet mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz das Aus für die neue Parodontitis-Therapie ein

Berlin, 20. Oktober 2022 – Der Deutsche Bundestag hat heute den von Karl Lauterbach vorgelegten Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit nur marginalen Änderungen verabschiedet. Für die Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland ist das ein schwarzer Tag.
Mit der im Gesetz enthaltenen strikten Budgetierung für 2023 und 2024 werden der Versorgung die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie wieder entzogen. Fast alle der rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, werden damit faktisch eines Leistungsanspruches beraubt, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Durch die im Bundestag auf den letzten Metern eingebrachten Änderungen der Koalition werden alleine die Finanzmittel für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt.
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer ist fassungslos angesichts dieses zynischen und beispiellosen Vorgehens: „In zahlreichen Gesprächen und in der Expertenanhörung im Bundestag wurde klar dargelegt, dass die strikte Budgetierung das faktische Aus für diese wichtige Behandlung bedeutet. So wichtig die Versorgung vulnerabler Gruppen ist, eine Ausnahmeregelung für die Parodontitis-Therapie hätte alle GKV-Versicherten einschließen müssen. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine wirksame und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft basierende Behandlung angewiesen ist, bleibt mit dieser Entscheidung auf der Strecke. Das, was uns die Ampel hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt und ein Frontalangriff auf die präventive Patientenversorgung.“
Die Änderungen im Bundestagsverfahren sehen ferner eine Evaluierung der Auswirkungen der Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung im September 2023 vor. „Trial and error auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll“, kritisiert Eßer.
Eßer weist in diesem Zusammenhang auch auf die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit hin: „Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar. Mit diesem Gesetz verschließt die Ampel wissentlich die Augen vor den gesundheitlichen Folgen für unsere Patienten und wirft gleichzeitig die von ihr gepredigten Prinzipien von Nachhaltigkeit und Prävention in der Gesundheitsversorgung vollständig über Bord. Das ist schlichtweg absurd und verantwortungslos.“
Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.

KZBV/ Kai Fortelka

„Neue, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie für alle GKV-Versicherten muss erhalten bleiben“

Berlin, 17. Oktober 2022 – „Es ist grundsätzlich gut, dass die Koalition den Handlungsbedarf ebenfalls erkannt hat und die fatalen Folgen der Budgetierung auf die neue präventionsorientierte Parodontitis-Versorgung bestätigt. Mit den vorgesehenen Änderungen soll jetzt allerdings ausschließlich Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung der Zugang zu einer präventionsorientierten Parodontitis-Versorgung weiterhin ermöglicht werden. Damit springt die Koalition absolut zu kurz: Denn rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten, die an der Volkskrankheit Parodontitis leiden, würde so faktisch ein Leistungsanspruch vorenthalten, der erst im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen und von allen Beteiligten als ein Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde. Das, was uns die Politik hier präsentiert, ist nichts anderes als ein politisches Feigenblatt, mit dem die massiven Leistungskürzungen für den Rest der Versicherten kaschiert werden soll. Dieser Frontalangriff auf eine präventionsorientierte Patientenversorgung ist verantwortungslos!“, kommentierte der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer die jetzt bekannt gewordenen Änderungsanträge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG).

Mit diesem Gesetzentwurf wird der neue präventionsorientierte Versorgungsansatz für die weit überwiegende Mehrheit der GKV-Versicherten im Keim erstickt – Leidtragende sind ausschließlich die Patientinnen und Patienten. Eßer appelliert daher an die Abgeordneten der Ampelkoalition: „Eine moderne, präventionsorientierte Parodontitis-Therapie sollte allen GKV-Versicherten ermöglicht werden. Die vorgesehene Evaluierung der Auswirkungen der strikten Budgetierung auf die Parodontitis-Versorgung ist zynisch und beispiellos. ‚Trial and error‘ auf dem Rücken der Patienten ist der falsche Weg. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Sein Versprechen zu halten, eine Parodontitis-Behandlung für alle zu ermöglichen und dann zu evaluieren – das wäre verantwortungsvoll.“

Eine Vielzahl aktueller Studien belegt die gravierenden Folgen einer Parodontitis für die Mund- und Allgemeingesundheit. Parodontitis steht im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes und stellt zugleich ein Risiko für Schwangere, demenziell erkrankte Patienten sowie für schwere Verläufe bei Infektionen mit dem Coronavirus dar.

Weitere Informationen zum GKV-FinStG können hier abgerufen werden.

KZBV/Kai Fortelka