by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin,1. Januar 2021– Die Neufassung derzahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht, teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit. Zu dem Stichtag hat die KZBV vielfältigeInformationsmaterialien für Zahnarztpraxenaktualisiert, die unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte kostenfrei abgerufen werdenkönnen.So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“. Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein digitales Erklärprojekt. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Verordnung von Heilmitteln wird mit dieser Anwendung der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.
Weitere ergänzende Informationsmaterialien zu der Neufassung derzahnärztlichen Heilmittelrichtlinie werden in Kürze unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte veröffentlicht.Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-RichtlinieUnter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.Als stimmberechtige Trägerorganisationhatte die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten ab jetzt die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt.
Die KZBV hatte im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen jetztauch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können. Der Beginn der Heilmittelbehandlung wurde zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.Die Erstfassung der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist seit Juli 2017 in Kraft. Mit dieser verbindlichen Rechtsgrundlage können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.
KZBV/Kai Fortelka
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 29. Dezember 2020 – Karies ist nicht das einzige Problem für Kinderzähne. Etwa 230.000 Sechs- bis Neunjährige waren im Jahr 2019 wegen Kreidezähnen in zahnärztlicher Behandlung. Mindestens acht Prozent aller Heranwachsenden in dieser Altersgruppe wären damit von einem viel zu weichen Zahnschmelz betroffen. Tatsächlich dürfte die Quote sogar noch höher sein, da sie in ihrer leichten Ausprägung nicht invasiv behandelt werden müssen. „Kreidezähne sind besonders kariesanfällig und bedürfen bei schwerer Ausprägung lebenslang einer Behandlung beziehungsweise Folgebehandlungen. Dass so viele Kinder davon betroffen sind, ist ein alarmierender Befund. Dabei gibt es massive regionale Unterschiede beim Auftreten, die rein medizinisch nicht erklärbar sind“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der Barmer.
Ursache für Kreidezähne wissenschaftlich ungeklärt
Genaue Ursachen für Kreidezähne, die Ärztinnen und Ärzte Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) nennen, seien bislang noch nicht wissenschaftlich geklärt. Es würden verschiedene Ursachen diskutiert. „So kommen unter anderem Mikroplastik in Spielzeugen oder in kosmetischen Produkten, Kunststoffweichmacher wie Bisphenol A etwa in Babyprodukten, Probleme in der Schwangerschaft, die Einnahme von Antibiotika, aber auch Erkrankungen wie Windpocken in Frage“, so Marschall. Kreidezähne müssten immer wieder behandelt werden. Das könne die Betroffenen und ihre Familien massiv belasten. Deshalb sei eine weitere Ursachenforschung zur Hypomineralisation dringend erforderlich. Die Versorgungsforschung mit Krankenkassendaten könne dabei helfen, typische Behandlungsmuster zu erkennen. Die Schmelzbildungsstörung bei Kreidezähnen trete meist an den ersten bleibenden Backenzähnen auf, häufig auch an den bleibenden Frontzähnen. In manchen Fällen seien schon Milchzähne betroffen, so Marschall weiter. Sobald Kreidezähne festgestellt würden, müssten Prophylaxe-Maßnahmen verstärkt werden. Andernfalls sei das Risiko umso größer, dass die Zähne schneller porös würden und einzelne Stücke abbrächen.
Behandlungsmuster regional ungleich verteilt
Kreidezähne werden nach der Barmer-Analyse bei Kindern in manchen Bundesländern beinahe doppelt so häufig vermutet wie in anderen Regionen. Diesen Schluss lassen aktuelle Untersuchungen zu. Dabei wurde nach Mustern gesucht, die für die Behandlung der MIH typisch sind. So reichte der Anteil der Sechs- bis Neunjährigen mit einer behandlungsbedürftigen MIH im Jahr 2019 von 5,5 Prozent in Hamburg bis hin zu 10,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Demnach wären vor allem Heranwachsende im Westen und Nordosten Deutschlands von schwerer MIH betroffen. Bei der Betrachtung der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte sind die potenziellen Unterschiede noch größer. Hier reichte die berechnete Prävalenz von 3,3 Prozent in Memmingen bis hin zu 14,7 Prozent in Kaiserslautern. Damit zeigte die Analyse der Barmer-Daten auch, dass Kreidezähne regional offenbar extrem unterschiedlich auftreten. Die Analyse habe dabei bereits einige Faktoren als Ursache regionaler Unterschiede ausschließen können, so Marschall. So gebe es keine Beziehung zwischen Kreidezähnen und der Verteilung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Stadt und Land oder der Zahnarztdichte in einer Region.
Einkommensstarke und -schwache Familien betroffen
Weiter geht aus der Analyse hervor, dass sowohl Kinder aus einkommensschwachen als auch aus sehr einkommensstarken Elternhäusern verstärkt wegen Kreidezähnen behandelt werden. „MIH scheint auch bei Kindern aus wohlhabenden Elternhäusern häufiger aufzutreten. Dabei sind einige Studien bisher davon ausgegangen, dass Kinder aus einkommensschwachen Schichten besonders betroffen sind“, sagt Marschall.
Barmer forscht nach Ursachen
Kreidezähne sind laut der Barmer-Auswertung damit insgesamt ein großes Gesundheitsproblem geworden. Vertiefende Analysen zu potenziellen Ursachen wird die Barmer im Zahnreport 2021 präsentieren können. „Gemeinsam mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen versuchen wir, den Ursachen für Kreidezähne weiter auf die Spur zu kommen“, so Marschall. Dabei sind die Forscherinnen und Forscher zuversichtlich, unter Nutzung von Barmer-Daten wichtige Zusammenhänge zur Entstehung dieser Erkrankung aufdecken zu können.
Barmer Internetredaktion
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) vom 22.12.2022:
Am 15. Dezember hat Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag angekündigt, die Budgetierung für die Kinderkliniken und für die Praxen ab sofort auszusetzen. Eine Ankündigung, die beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) auf großen Zuspruch stößt. Doch nun erweckt ein Schreiben von Minister Lauterbach an den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen sowie an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeifer den Eindruck, dass der Gesundheitsminister wieder Abstand von der eigenen Ankündigung nimmt. Dieses Verhalten ruft bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten massive Irritation hervor.
Wortwörtlich äußerte sich der Minister am 15. Dezember 2022 vor dem Deutschen Bundestag wie folgt: „Erstens. In den Praxen selbst soll sichergestellt werden, dass jede Leistung, die dort erbracht wird, zu festen Preisen bezahlt wird. Das heißt, dort werden die Budgets ausgesetzt. Jede zusätzliche Leistung, die erbracht wird, wird voll bezahlt, sodass hier nicht über Gebühr am Rande der Erschöpfung gearbeitet wird und man das noch nicht einmal komplett bezahlt bekommt. Das schulden wir den Praxen. Daher setzen wir die Budgetierung für die Kinderkliniken und für die Praxen ab sofort aus.“ (1)
Dr. Stefan Renz, Vizepräsident des BVKJ, betont: „Diese Entscheidung wird vom BVKJ vollumfänglich begrüßt. Endlich soll umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag längst angekündigt war: dass alle Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich dauerhaft entbudgetiert werden. Und das ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Dass der Minister seine Ankündigung nun in einem nicht-öffentlichen, verklausulierten Schreiben dann gleich wieder einkassiert oder zumindest relativiert, ist schon ein starkes Stück.“
In dem Schreiben von Prof. Dr. Lauterbach an Dr. Andreas Gassen und Dr. Doris Pfeifer, ebenfalls vom 15. Dezember, ist von einer „Entbudgetierung“ auf einmal keine Rede mehr. Stattdessen wird angeregt, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen in einem begrenzten Zeitrahmen vergütet werden. Der Minister fordert, dass die Situation der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte „zumindest bis zum Ende des 1. Quartals 2023 auch ohne eine entsprechende Feststellung durch das RKI, den Deutschen Bundestag oder der WHO unter die Nummer 3 des Beschlusses berücksichtigt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen zeitnah, spätestens im folgenden Abrechnungszeitraum mit den Preisen der jeweils gültigen Euro-Gebührenordnung vergütet werden.“
„Mit einer kurzfristigen Verbesserung der Vergütung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ist es nicht getan. Der Minister verkennt, dass das grundlegende Strukturproblem damit keinesfalls gelöst wird“, erklärt Dr. Stefan Renz. „Im Bundestag hat Karl Lauterbach die sofortige Aussetzung der Budgetierung für Kinderkliniken und Praxen angekündigt, so wie im Koalitionsvertrag beschlossen. Das und nichts anderes werden wir akzeptieren. Das Schreiben, das der Minister am selben Tag verschickt hat, lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er uns gegenüber wortbrüchig wird.“
Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Deutschland arbeiten bundesweit bereits am Rand der Erschöpfung. „Wir erbringen massenhaft unbezahlte Leistungen. Und jetzt können wir uns nicht einmal mehr auf Aussagen von Karl Lauterbach verlassen, die im Bundestag getätigt werden. Das ist ein herber Vertrauensbruch“, so der Vizepräsident des BVKJ. „Als wir von dem Schreiben erfahren haben, haben wir umgehend einen Brief an den Gesundheitsminister geschrieben und um ein zeitnahes, direktes Gespräch gebeten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden Protestaktionen folgen. Feststeht: wir werden keine unbezahlten Leistungen mehr erbringen.“
(1) Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht. 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2022, S. 98: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20076.pdf
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Berlin, 16. Dezember 2022 – Mit Erleichterung und Zustimmung haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) aktuelle Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zu Investoren in der Zahnheilkunde zur Kenntnis genommen.
Lauterbach hatte in einem Interview mit der Wochenzeitung „Zeit“ unter anderem gesagt: „Bislang beobachten wir, dass internationale Firmen zum Beispiel Praxen in der Augenheilkunde, von Zahnärzten und in der Dialyse übernehmen, um damit Geld zu machen. Das müssen wir dringend unterbinden. Wir wollen keine Investoren-Medizin. Medizin ist eine Fürsorge auf Grundlage der Wissenschaft. Keine Ware des Kapitalismus. Wir haben in allen Bereichen zu viel Ökonomie und zu wenig Medizin, ob in den Krankenhäusern, durch die Fallpauschalen, bei den Medikamenten, wo es ebenfalls heißt: Hauptsache, billig, und jetzt auch bei den Arztpraxen, wo nun billige Massenabfertigung droht. Das muss aufhören. Wir sind zu weit gegangen.“
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV,kommentiert die Aussagen des Ministers wie folgt:
„Die Worte von Herrn Lauterbach unterstreichen den politischen Handlungsbedarf, den wir seit Jahren gegenüber der Politik anmahnen und den auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einstimmig sehen. Die weiterhin dynamische Ausbreitung und die konkreten Gefahren von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren für die Patientenversorgung belegen unsere detaillierten Analysen und Gutachten in aller Deutlichkeit. Wir erwarten, dass auf die Worte des Bundesgesundheitsministers jetzt auch schnellstens Taten in Form gesetzlicher Maßnahmen folgen. Der Zustrom großer Finanzinvestoren und Private Equity über den Aufkauf von meist kleinen und maroden Krankenhäusern und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Gründung von iMVZ muss gestoppt werden. Wenn überhaupt sollten Krankenhäuser künftig nur dann innerhalb eines bestimmten räumlichen Einzugsbereiches um das Krankenhaus herum berechtigt sein, zahnärztliche MVZ zu gründen und nur, wenn sie auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt waren. Neben dieser räumlich-fachlichen Gründungsbeschränkung braucht es dringend mehr Transparenz im Investoren-Dickicht. Diese Maßnahmen sollten schnellstmöglich Teil eines Gesetzgebungsverfahrens aus dem BMG sein. Herr Minister, Sie sind am Zug!“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK:
„Die Aussagen unseres Gesundheitsministers können wir uneingeschränkt unterstützen. Wir freuen uns sehr, dass im Bundesgesundheitsministerium das Bewusstsein für die Gefahren dieses Ausverkaufs der Medizin da ist. Die völlige Vergewerblichung der Zahnmedizin und Medizin muss endlich ein Ende haben! Schon in der ARD-Sendung „Panorama“ im April 2022 wurde dokumentiert, dass Umsatzdruck auf von den Investoren angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte zu erheblichen Über- und Fehlbehandlungen führen kann. In der Zahnheilkunde darf nicht der betriebswirtschaftliche Geschäftsführer über Therapien entscheiden, sondern allein der Zahnmediziner frei von wirtschaftlichem Druck und Optimierungstendenzen. Fonds aus aller Welt haben den deutschen „Medizinmarkt“ als Renditeobjekt entdeckt und haben ihre zahnmedizinischen Investoren-MVZ (iMVZ) zu mehr als 80 Prozent in den kaufkräftigen Großstädten gegründet. Zur Versorgung in unterversorgten ländlichen Bereichen oder von vulnerablen Gruppen tragen sie mangels ausreichender Renditeerwartung kaum etwas bei. Wir haben konkrete Vorschläge zur Regulierung der ungebremsten Ausbreitung der iMVZ gemacht und stehen dem BMG für Gespräche dazu jederzeit zur Verfügung.“
Weitere Informationen zu iMVZ können auf den Websites von BZÄK und KZBV abgerufen werden.
KZBV: Kai Fortelka
resse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
presse@bzaek.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2022
Pressemitteilung der gematik:
Berlin, 09.12.2022
Die gematik hat am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, die aktualisierten
Spezifikationen für Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI)
veröffentlicht. Darin enthalten ist die Option einer Laufzeitverlängerung von
Konnektoren via Software–Update, welche für die Hersteller verpflichtend
umzusetzen ist. Die Spezifikationen ermöglichen somit, dass die Laufzeit von
TI–Konnektoren nach Ablauf einer fünfjährigen Betriebsdauer um maximal
drei Jahre verlängert werden kann.
Damit die Laufzeitverlängerung von Praxen und Krankenhäusern als eine
Alternative zum Konnektortausch Akzeptanz findet, erarbeiten die
Bundesmantel–vertragspartner zurzeit eine neue, pauschale
Finanzierung–vereinbarung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Diese Pauschale wird künftig nicht nur den Austausch, sondern auch die
Nutzung anderer Optionen zur Anbindung an die TI umfassen. Dazu gehört
dann unter anderem die nun spezifizierte Laufzeitverlängerung. Das vom
Bundestag kürzlich beschlossene Krankenhaus–pflegeentlastungsgesetz
(KHPflEntG) sieht eine entsprechende Regelung vor, indem die Finanzierung
auf eine TI–Pauschale umgestellt werden soll und so Anreize für die
günstigeren Alternativen zum Tauschen setzt.
Pressestelle
gematik GmbH | Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
Tel +49 30 40041–441 | Fax +49 30 40041–111
presse@gematik.de | www.gematik.de