Unbrauchbare Regelung im Infektionsschutzgesetz umgehend ändern!

Nov 21, 2024 | 2021 | 0 comments

Bundeszahnärztekammer warnt vor überbordender Bürokratie

Berlin, 25. November 2021 – Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den Vorstoß der
Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die täglichen Testpflichten für bereits vollständig
immunisierte Beschäftigte nach § 28b IfSG einzustellen und eine entsprechende
Korrektur der gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Als Folge der massiven Intervention
der zahnärztlichen Körperschaften hat die GMK heute um 10:00 Uhr folgenden
richtungsweisenden Beschluss gefasst:

Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die
immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen
eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels eines vom Arbeitgeber bereitgestellten
Antigen–Schnelltests in Eigenanwendung ausreichend ist. Zudem fordert die GMK den
Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechenden Korrektur der gesetzlichen
Regelung auf. Die Gesundheitsministerinnen und –minister, Senatorinnen und Senatoren
für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz
2 im vorgenannten Sinne für Immunisierte nicht angewendet werden.
Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations– und Berichtspflichten.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine
vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten
verbunden ist.

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt, dass sich die Gesundheitsminister der Länder
offen für die berechtigte Kritik der Zahnärztinnen und Zahnärzte zeigen und die
Anwendung des umstrittenen Gesetzes zunächst aussetzen.
Die BZÄK appelliert an den Bundesgesetzgeber, die Forderung nach einer
Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes zeitnah aufzugreifen und warnt
eindringlich vor den im GMK–Beschluss nicht thematisierten Belastungen der Praxen.
So müssen aus Sicht der Zahnärzteschaft die Regelungen im Gesetz nach denen
– Begleitungen von Patientinnen und Patienten (Eltern, Dolmetscher etc.) zusätzlich
getestet sein müssen, bevor sie die Praxis betreten,
– die Dokumentationen von Testungen 14–tägig an die ohnehin überlasteten
Gesundheitsämter gesendet werden müssen,
– geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.T. trotz Boosterimpfung weiterhin zweimal
wöchentlich getestet werden,
dringend aus einer Neufassung des Gesetzes entfernt werden.

„Ansonsten wird nicht nur die Impfbereitschaft unseres Personals unterwandert,
sondern auch der Bürokratieaufwand für die ohnehin durch die Pandemie extrem                                                                                                                 belasteten Praxen nicht mehr tragbar sein.
Wir appellieren an den Gesetzgeber, den Zahnarztpraxen im Lande weiterhin die Luft
zum Atmen zu lassen, denn wir haben nachweisbar durch unsere strikte Hygienekette
in der Pandemie eine sichere Versorgung gewährleistet“, so Prof. Dr. Christoph Benz,
Präsident der Bundeszahnärztekammer.

BZÄK/Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte,