Sozialministerin Carola Reimann hat heute Vormittag Ministerpräsident Stephan Weil in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen muss.
Hierzu Carola Reimann:
„Heute Morgen habe ich Ministerpräsident Stephan Weil mitgeteilt, dass ich mein Amt als Sozialministerin mit sofortiger Wirkung niederlegen werde. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In der vergangenen Woche habe ich mich eingehenden medizinischen Untersuchungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machen einen zeitnahen Krankenhausaufenthalt erforderlich und es ist absehbar, dass ich meine Amtsgeschäfte in nächster Zeit nur sehr eingeschränkt wahrnehmen könnte.
Heute vor genau einem Jahr hatten wir in Niedersachsen den ersten bestätigten Corona-Fall zu verzeichnen. Die Entwicklung der Pandemie verlangt von allen politisch Verantwortlichen mindestens einhundertprozentigen Einsatz und eine große physische Belastbarkeit. Dies gilt insbesondere für die Aufgabe im Amt der Gesundheits- und Sozialministerin, das ich immer mit großer Leidenschaft und mit vollem Einsatz ausgefüllt habe. Es wird mir in nächster Zeit nicht möglich sein, diesen Einsatz im erforderlichen Umfang weiter zu leisten.
In Niedersachsen sind wir bisher vergleichsweise gut durch diese beispiellose Krise gekommen und ich bin froh und dankbar, dazu einen Beitrag geleistet haben zu können. Die Testungen und Impfungen gegen Covid-19 werden im Laufe dieses Jahres dazu führen, dass wir die Pandemie stabil unter Kontrolle bekommen, davon bin ich fest überzeugt. Das sollte uns bei allen harten Beschränkungen, die wir derzeit aushalten müssen, Mut für die Zukunft machen.
Vieles, was in meinem Haus im Laufe dieser Wahlperiode angeschoben und vorangebracht wurde, wird in der Rückschau sicher von der Corona-Krise und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung überlagert werden. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir mit der konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, der Novelle des Pflegegesetzes, den hohen Investitionen in unsere Krankenhäuser, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei vielen vielen anderen Themen gute Fortschritte erzielt haben und auch in den kommenden Monaten noch erzielen werden. Ich bin glücklich und stolz, dazu einen Beitrag geleistet zu haben.
Ich bedanke mich ganz herzlich beim Ministerpräsidenten und den anderen Kabinettsmitgliedern für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ebenso danke ich den Regierungsfraktionen für ihre politische Unterstützung, auch in schwierigen und turbulenten Zeiten. Ganz besonders möchte ich mich aber bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, auf die ich mich immer vollständig verlassen konnte und die nun schon seit mehr als einem Jahr und unter hohem Druck dafür arbeiten, dass wir die derzeitige Situation in Niedersachsen bewältigen.“
Berlin, 23. Februar 2021 – Seit 1. Januar 2021 sind Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Mit der Anwendung, die derzeit noch in einer Testphase in ausgewählten Praxen erprobt wird, sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten im Gesundheitswesen interdisziplinär und sektorenübergreifend verfügbar gemacht werden. Dabei handelt es sich um eine für gesetzlich Versicherte freiwillige Anwendung. Ab 1. Juli 2021 müssen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Zahnarzt- und Arztpraxen die ePA in der Versorgung unterstützen. Um Zahnärzteschaft und Patienten über die wichtigsten Eigenschaften der ePA zu informieren, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jeweils einen kompakten Infoflyer für Patienten sowie für Praxen erstellt. Die beiden Publikationen stehen auf der Website der KZBV – neben weiteren Informationen zu dem Thema – unter https://www.kzbv.de/epa zum kostenlosen Download bereit. Die Flyer „Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA)“ und „Meine persönliche Patientenakte“ beschreiben Funktionen und Möglichkeiten der ePA, die Verwendung in der Zahnarztpraxis und geben Antworten auf wichtige Fragen, etwa zum Thema Datenschutz in Verbindung mit der ePA. Hat eine Patientin oder ein Patient eine ePA, so kann sie oder er mittels einer Smartphone-App oder ad-hoc am Kartenterminal der Zahnärztin oder dem Zahnarzt die Berechtigung erteilen, die Dokumente in der ePA einzusehen sowie geeignete Dokumente dort einzustellen. Die Dokumente stehen dann sowohl Patienten, als auch der von ihnen ausgewählten zahnärztlichen Praxis zur Verfügung. Dies erleichtert unter anderem den Austausch von Dokumenten zwischen Zahnärzten und Patienten. Für Praxen bietet sich außerdem ein zusätzliches Instrument zur Patientenanamnese und individuellen Behandlungsplanung. Auch das zahnärztliche Bonusheft wird künftig in der ePA gespeichert und aktualisiert. Geplant ist auch ein elektronischer Zahnimplantatpass, der analog zum elektronischen Bonusheft mit einer Dokumentenstruktur in der ePA realisiert werden soll, sowie die Zahnärztliche Falldokumentation. Weitere Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind für den Austausch zwischen Praxis und Pflegeeinrichtung im Rahmen von Kooperationsverträgen geplant. Übrigens: Nicht alle Diagnose- oder Therapiedokumentationen sind für eine spätere zahnmedizinische Behandlung notwendig. Einträge in die ePA sind aber dann sinnvoll, wenn eine weiterbehandelnde Zahnärztin oder ein weiterbehandelnder Zahnarzt Informationen für das noch ausstehende Procedere einer Versorgung fallbasiert entnehmen kann.
Kai Fortelka Pressesprecher Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berlin, 22. Februar 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über zahnärztliche Qualitätsprüfungen gemeinsam mit einer Kommentierung auf seiner Website veröffentlicht. Geprüft wurde die korrekte Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war. Eine Überkappung ist ein spezielles Verfahren im Rahmen der Füllungstherapie von Zähnen. Es soll bewirken, dass der Zahnnerv vital und so der Zahn langfristig erhalten bleibt. Der Bericht der KZBV enthält neben den detaillierten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen insbesondere auch Informationen zur Methodik der Prüfung und der Einzel- und Gesamtbewertung. Bundesweit wurden aus 15 100 Zahnarztpraxen per Zufall 460 Praxen für eine Prüfung der Qualität der Überkappungsmaßnahmen ermittelt. In der Auswertung der insgesamt 4 490 einzelnen Behandlungsfälle wurden in 71 % der Fälle keine Auffälligkeiten festgestellt, die Qualitätskriterien waren erfüllt (Kategorie A). In 9 % der Fälle gab es geringe Auffälligkeiten (Kategorie B), in 20 % der Fälle erhebliche Auffälligkeiten. In der Gesamtbewertung – Bezugspunkt hier sind die Praxen – konnten in 27 % der Praxen die Qualitätskriterien (Kategorie A) eingehalten werden. Geringe beziehungsweise erhebliche Auffälligkeiten (Kategorien B und C) stellten die Prüfer in 39 % resp. 34 % der Praxen fest. Die KZBV sieht hier Verbesserungspotential. Da jedoch noch keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorlägen, würden sie nun die Ausgangslage darstellen. Ziel der kommenden Jahre werde es sein, die Anteile der B- und C-Bewertungen deutlich zu verringern, beispielsweise durch einschlägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.
Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen aus der zahnärztlichen Stichprobenprüfung in seiner Kommentierung als ausbaufähige Basis für steigende Qualität ein. Ohne die gute Mitwirkung der Praxen hätte das erstmalige Erheben der Zahlen aus den Dokumentationen von 2018 sicherlich nicht geklappt. Denn das Zeitfenster zwischen dem Inkrafttreten der Verfahrensregelungen und der Umsetzung für die KZVen und die KZBV ist vergleichsweise eng gewesen.
Herzogenrath, 15.02.2021 · Offenbar sind die Protagonisten der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) auf der Suche nach neuen Pfründen, um ihre Aufwandsentschädigungen weiter zu optimieren, nachdem die lukrativste Einnahmequelle, der Masterstudiengang der DG PARO an der „Dresden International University“(DIU) für knapp 30.000 Euro aus Corona-Gründen temporär versiegt ist. Anders ist der Vorstandsbeschluss vom September 2020 nämlich nicht zu verstehen, besonders qualifizierte Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker gegen Geld und Sitzfleisch zur „zertifizierten Dentalhygienikerin der DG PARO® “bz w. zum „zertifizierten Dentalhygieniker der DG PARO®“ zu ernennen. Sehr viel Sitzfleisch wird allerdings nicht verlangt, denn zu viel Arbeit will man sich seitens der Gesellschaft offensichtlich icht machen. Wozu auch? Schließlich sind die BewerberInnen um diesen neuen Titel bereits von den Kammern fortgebildet und zertifiziert, es geht also lediglich um den Verkauf eines neuen Pseudo-Titels. So haben die BewerberInnen einzig die Aufgabe, ihre „umfassende individualisierte Beherrschung“ der Verrichtungen NACH Anamnese und Diagnostik in der Dokumentation von sage und schreibe 6 Fällen unter Beweis zu stellen. „Indem die DG PARO in ihren Ernennungsrichtlinien das Wort ‘ohne‘ durch ‚nach‘ ersetzt, umgeht sie geschickt eine direkte Kollision mit dem Zahnheilkundegesetz, nach dem Anamnese, Diagnostik und Therapieplanung ohnehin nur von approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten durchgeführt werden dürfen, ohne straffällig zu werden“, erläutert der BVAZ-Präsident Dr. Andreas Bie n. Die DG PARO suggeriere ihrer Zielgruppe DentalhygienikerInnen, die Zertifizierung habe einen Mehrwert, der sie dazu ermächtigen würde, nach der DG-PARO-Zertifizierung sämtliche Maßnahmen am Parodont der Patienten selbstständig durchzuführen zu dürfen, was mitnichten der Fall sei. „Bei der Festlegung der Kosten für diesekreativeZertifizierungsmaßnahme“, so stellt Bien fest, „gibt man sich deutlich weniger bescheiden. Die Kosten für einen Neuantrag betragen 500,- Euro. Für die Verlängerung nach 6 Jahren, denn nur solange soll die Zertifizierung gelten, fallen erneut 100,- Euro an. Darüber hinaus besteht Mitgliedschaftszwang, der mit weiteren mindestens 330,- Euro zu Buche schlägt, sowie eine Verpflichtung, an 3 Jahrestagungen – mindestens jeweils 390,- Euro – und zudem an 2 weiteren zweifellos kostenpflichtigen Fortbildungen teilnehmen zu müssen.“
Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ e.V.) fordert den Vorstand der DG PARO auf, ihr allein ganz offensichtlich auf Profitmaximierung abzielendes Zertifizierungsangebot keinesfallsumzusetzen und diesen Vorstandsbeschluss zurückzunehmen. BVAZ-Präsident Bien stellt abschließend fest: „Dieser Beschluss hat weder für Patientinnen und Patienten noch für Zahnärztinnen und Zahnärzte irgendeinen erkennbaren Mehrwert, geschweige denn für qualifizierte und zusätzlich über die DG PARO zertifizierte Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker, denen mit falschen Versprechungen lediglich ihr hart verdientes Geld aus der Tasche gezogen werden soll.“ Insgesamt stelle sich, so der BVAZ-Präsident abschließend, für diese jüngste Zertifizierungsidee der DG PARO die Frage, ob die Durchführung derartig profitorientierter Zertifizierungsmaßnahmen überhaupt noch satzungsgemäß rechtens für einen eingetragenen, steuerbegünstigten Verein ist, der seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
Berufsverband derAllgemeinzahnärztein Deutschland e.V.Geschäftsstelle: Fritz-Hommel-Weg 480805 MünchenTe l . 089 – 361 80 30info@bvaz.de www.bvaz.de
Dr. Andreas Bien, Geilenkirchener Str. 349, 52134 Herzogenrath,
Berlin, 12. Februar 2021 – Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sind seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile – für Zahnarztpraxen und Patienten gleichermaßen.
Um Zahnärztinnen und Zahnärzten den Umgang mit den Leistungen zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Broschüre „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Die Publikation zeigt Vertragszahnärzten und Praxisteams anschaulich auf, welche technischen Anforderungen und Voraussetzungen beachtet werden müssen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten einen leicht verständlichen Überblick, etwa auf dem Weg von der analogen in die digitale Sprechstunde. Transparente Hinweise erleichtern zudem die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV, betonte erneut die Relevanz solcher Anwendungen für die zahnärztliche Versorgung: „Digitale Lösungen werden für Praxen und Patienten im Behandlungsalltag immer wichtiger. Überaus hilfreich ist hier zum Beispiel die Videosprechstunde. Der Verzicht auf unmittelbaren physischen Kontakt von Behandler und Patient – soweit sinnvoll und machbar – findet auch einen Anwendungsbereich in Ausnahmesituationen wie derzeit in der Corona-Pandemie, vor allem bei der Versorgung infizierter und unter Quarantäne gestellter Personen. Vor diesem Hintergrund muss unbedingt über die weitere Ausdehnung von Videoanwendungen auf die Versorgung aller Versicherten nachgedacht werden.“
Erhebliche Erleichterungen mit diesen technischen Innovationen gehen insbesondere für vulnerable Patientengruppen wie Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung einher, aber auch für betreuende Angehörige oder Pflegepersonal. „Etwa wenn lange Anfahrtswege vermieden oder der Bedarf dafür zumindest verringert werden kann“, sagte Hendges.
Um Praxen die Handhabung der Technik so einfach wie möglich zu machen und den Mehrwert für die Versorgung zu unterstreichen, stellt die KZBV mit der neuen Broschüre kompakte und leicht verständliche Informationen bereit, die künftig fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden. Die Broschüre kann auf der Website der KZBV als PDF-Datei kostenfrei abgerufen werden. Weitere wichtige Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilen und auch zu Anbietern solcher digitalen Dienstleistungen stellt die KZBV unter www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung. Materialien zu dem Thema speziell für Patienten sowie für die zahnärztliche Versorgung in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen sind in Arbeit und werden in Kürze veröffentlicht.
Kai Fortelka Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Körperschaft des öffentlichen Rechts Behrenstraße 42, 10117 Berlin
Berlin, 03. Februar 2021 – In Deutschland erkranken jährlich mehr als 13.000 Menschen an Krebs der Mundhöhle und des Rachens, beziffert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anlässlich des Weltkrebstages am 04. Februar.
Diese bösartigen Neubildungen treten als unterschiedliche Erkrankungsformen auf, sehr häufig als Plattenepithelkarzinom (87 Prozent) oder als Adenokarzinom (4 Prozent), an Schleimhaut, Mundboden, Zunge, Rachen, Lippe oder Speicheldrüsen.
Männer erkranken häufiger und im Durchschnitt drei Jahre früher als Frauen.
Frauen weisen mit 63 Prozent im Vergleich zu Männern mit 47 Prozent insgesamt eine höhere relative 5JahresÜberlebensrate auf.
„Angesichts dieser Daten ist ein frühzeitiges Erkennen besonders von Interesse“, so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. „Mundschleimhauterkrankungen können frühzeitig beim Zahnarzt erkannt werden. Deshalb ist der regelmäßige Kontrollbesuch auch wichtig für die Krebsfrüherkennung bzw. Krebsvorsorge.“
Die Bundeszahnärztekammer unterstützt seit Jahren den Kampf gegen Krebs unter anderem mit einer Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg.