Das E-Rezept kommt! Alles was Zahnarztpraxen wissen müssen… Neuer Leitfaden der KZBV ab sofort verfügbar

Berlin, 06. September 2021 – Ab 1. Januar 2022 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) nach dem Willen des Gesetzgebers zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärztinnen und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre stark nachgefragte Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI) um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt. Dieser richtet sich einmal mehr speziell an Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Fachpersonal in Praxen. Die neue Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ informiert detailliert und anschaulich über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und nennt zugleich konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung. Darüber hinaus werden Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema gegeben und Quellen für weitere Informationen gelistet.
Der Leitfaden „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ kann ebenso wie weitere Informationsmaterialien kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Das Informationsangebot wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Hintergrund: Das E-Rezept
Das E-Rezept ersetzt künftig das Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Es wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.
Hintergrund: TI-Leitfadenserie der KZBV
Die KZBV hat eine Serie von Spezialleitfäden veröffentlicht, die inhaltlich ganz auf die Bedarfe der Zahnärzteschaft ausgerichtet ist. Dazu zählen – neben dem neuen Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“„Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“„Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein allgemeinverständlicher Randtext dient dabei der Zusammenfassung und Orientierung. Sämtliche Publikationen sind jeweils als kostenfreie pdf-Datei auf der Website der KZBV verfügbar und sollen Praxen die Anbindung an die TI – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – erleichtern.

Kai Fortelka
Pressesprecher

Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Ärztliche Schweigepflicht ein Auslaufmodell? – Freie Ärzteschaft kritisiert geplante EU-Verordnung

Pressemitteilung vom 04.08.2021

Das EU-Parlament hat eine neue Verordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Europäischen Rates gültig werden soll. Mithilfe der sogenannten E-Evidence-Verordnung könnten Staaten dann grenzüberschreitend die Herausgabe von in Clouds gespeicherten personenbezogenen Daten von EU-Bürgern eines anderen Staates anfordern. Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) ist das aus Sicht des Grundrechts ein Unding. „Künftig würde nicht mehr eine staatliche Behörde des eigenen Landes entscheiden, ob Daten der eigenen Bürger an einen anderen Staat übermittelt werden, sondern der Internetprovider, ein soziales Netzwerk oder die kleine Hosting-Firma“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Mittwoch in Hamburg.

Das bedeutet beispielweise: Bei einem in Deutschland durchgeführten legalen Schwangerschaftsabbruch, der in einem anderen EU-Land strafbar ist, kann ein Staatsanwalt dieses Landes auf die internen Daten der Abtreibungsklinik oder -praxis in Deutschland zugreifen. Lüder erläutert, was das generell für die hochsensiblen Patientendaten bedeutet: „Da alle ärztlichen Daten in Deutschland künftig in Form von elektronischen Patientenakten (ePA) bei IT-Firmen in der Cloud gespeichert werden sollen, sind auch sie nicht mehr vor der Ausforschung durch andere Staaten geschützt. Die ärztliche Schweigepflicht ist dann nur noch Makulatur, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung damit ebenfalls.“

Schon 2018 haben die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie viele Verbände den Entwurf dieser Verordnung massiv kritisiert. Auch im EU-Parlament gab es zunächst großen Widerstand. „Aber durch ein datenbesessenes Drängen von Mitgliedsstaaten ist jetzt im EU-Parlament eine Mehrheit für dieses Vorhaben entstanden – es wird kaum noch zu stoppen sein“, erläutert die FÄ-Vize. „Das allerdings bestärkt wiederum alle kritischen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland, ihren Widerstand gegen die Verlagerung aller sensiblen Krankheitsdaten in die Clouds großer IT-Firmen fortzuführen. Dies gilt damit insbesondere für jede ePA“, ergänzt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich.

„Aus dem Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommt massiver Druck auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die sich aus Gründen der Schweigepflicht bislang nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben“, berichtet der FÄ-Chef. Große Teile der Praxisärzte hätten sich auch nur aufgrund drohender finanzieller Strafen an die TI angeschlossen. Von dem Projekt überzeugt seien sie nicht, ganz im Gegenteil: Sie fürchten eine massive Belastung der Arbeitsabläufe und eine Gefährdung ihrer Praxisdaten.

Wieland Dietrich betont: „Die vom Staat geplanten elektronischen Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Patientenakten sind unsicher, arbeitsintensiv und helfen weder Patienten noch Ärzten. Viele Kolleginnen und Kollegen werden daher weiter die bisherigen Kassenrezepte und AU-Bescheinigungen ausstellen, die ohnehin bei der absehbaren Nichtfunktionalität der neuen Plattformen weiter eingesetzt werden können.“ Von dem mancherorts befürchteten Verlust der Kassenarztzulassung müsse sich angesichts des Ärztemangels gerade in Versorgerpraxen niemand einschüchtern lassen.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de

Spendenaufruf für die Flut-Opfer: Kammern, KZVen und HDZ erbitten Hilfe für in Not geratene Kolleginnen und Kollegen in den Überschwemmungsgebieten

Gemeinsame Presseinformation:

Berlin, 19. Juli 2021 – Im Westen Deutschlands haben die Unwetter mit Überschwemmungen, Starkregen und Flut große Zerstörung hinterlassen. Betroffen sind auch Zahnarztpraxen. Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und Einrichtungen verursacht. Die sehr betroffenen Landeszahnärztekammern und die KZVen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen wenden sich zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sowie der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) an die Zahnärzteschaft und rufen dazu auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einer Spende zu helfen.

Wir bitten um Ihre kollegiale Hilfe!

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Flutkatastrophe

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuer-begünstigung bis 300,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte

www.stiftung-hdz.de


BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer

KZBV: Kai Fortelka

Grundstein für ein zahngesundes Leben – Aktualisierte Patientenbroschüre für Eltern

Berlin, 9. Juli 2021 – Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Patientenbroschüre „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ in einer überarbeiteten Neuauflage veröffentlicht. Diese berücksichtigt die jüngsten Empfehlungen zahnmedizinischer Fachgesellschaften und Körperschaften zur Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und deren altersgerechter Dosierung. Die Empfehlungen wurden kürzlich im Konsens mit Kinderärztinnen und Kinderärzten erarbeitet. Die KZBV-Publikation zur Auslage in Zahnarztpraxen ist auch in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch verfügbar.
Die überarbeitete Broschüre informiert unter anderem über die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren und Leistungen der Individualprophylaxe für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Sie richtet sich insbesondere an Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Dargestellt wird, wie die Zahngesundheit von Kindern gefördert werden kann, etwa mit Blick auf gute Mundhygiene und ausgewogene Ernährung. Erläutert wird auch der Aufbau eines Kinder- und Erwachsenengebisses, Gefahren für Milchzähne und die richtige Vorsorge zuhause und in der Praxis. Ein besonderes Augenmerk liegt unter anderem auf der Vermeidung frühkindlicher Karies.
Die Neuauflage der Patienteninformation „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ kann unterwww.kzbv.de als kostenfreie pdf-Datei abgerufen oder bei Bedarf im Webshop der KZBV im handlichen Printformat bestellt werden.

Kai Fortelka
KZBV-Pressesprecher
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vertreterversammlung der Vertragszahnärzteschaft beschließt Agenda Mundgesundheit 2021-2025 – Weitere zentrale Themen: Krisenreaktionsfähigkeit stärken, Parodontitis bekämpfen, Vergewerblichung eindämmen, Digitalisierung fördern

Köln/Berlin, 30. Juni/1. Juli 2021 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Vertreterversammlung die Agenda Mundgesundheit 2021-2025 verabschiedet. Mit dieser Agenda formuliert die Vertragszahnärzteschaft ihre zentralen Forderungen an die im kommenden Herbst neu zu wählende Bundesregierung und positioniert sich zu zentralen Fragen der zahnärztlichen Versorgung und des Gesundheitssystems. Weitere Themen der Sitzung sind unter anderem der „Pandemiezuschlag“ für Zahnarztpraxen, die neue Parodontitis-Richtlinie, der Kampf gegen Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung sowie die Digitalisierung.
Nach zwei digitalen Formaten fand die Versammlung – pandemiebedingt unter strengen Hygieneauflagen – erstmals wieder in Präsenz aber mit reduzierter Teilnehmerzahl statt. Gäste und Medien konnten die Veranstaltung über einen Livestream auf der Website der KZBV verfolgen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war per Video für ein Grußwort live zugeschaltet und stand den Delegierten für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Er bedankte sich bei der Vertragszahnärzteschaft und den Praxisteams für ihr Engagement und ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und mit Hygienekonzepten eine Virusverbreitung in den Praxen verhindert.
Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, zog in seiner Rede eine Bilanz der zurückliegenden Pandemie-Monate und formulierte künftige Ziele der Vertragszahnärzte: „Wir haben in der Pandemie wie schon zuvor in der Flüchtlingskrise bewiesen, dass sich die Menschen in unserem Land genauso wie die Politik auf Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in Krisenzeiten hundertprozentig verlassen können. Welchen größeren Beweis für die Bedeutung eines freiberuflichen Berufsstandes und einer leistungsfähigen Selbstverwaltung kann man erbringen als den, den wir mit unserem Krisenmanagement eindrucksvoll abgeliefert haben?“
Auch wenn der Berufsstand vor allem zu Beginn der Pandemie von der Politik allein gelassen und auf sich allein gestellt war und kaum Unterstützung erfahren habe, müsse er doch die zuletzt erreichten Maßnahmen der Bundesregierung und des Ministers anerkennen, die zu einer verbesserten Krisenreaktionsfähigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung beitragen würden. Auch würdigte er in diesem Zusammenhang die Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-SV, mit der ab dem 1. Juli ein von den Krankenkassen finanzierter „Pandemiezuschlag“zum Ausgleich für die besonderen Aufwände der Vertragszahnärzte durch die KZVen zur Auszahlung kommen werde.
Als großen versorgungspolitischen Erfolg der KZBV und Durchbruch bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis nannte Eßer die neue Paraodontitis-Richtlinie: „Trotz der widrigen Umstände während der Pandemie haben wir dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft zielstrebig weiterverfolgt und über die Ziellinie gebracht. Mit der Richtlinie haben wir – im Schulterschluss mit der Wissenschaft – die systematische Parodontitisbehandlung im Rahmen der GKV grundsätzlich neu ausgerichtet. Zum 1. Juli bilden die Richtlinie, die Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie und die dazugehörigen BEMA-Bestimmungen die Grundlage für eine zeitgemäße PAR-Therapie. Wir können unsere Patienten endlich im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nach dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand behandeln. Jetzt haben wir mit der Richtlinie die notwendigen Instrumente in der Hand, um die nach wie vor viel zu hohen Prävalenzen in Deutschland zu senken.“
Als Kernaufgabe der KZBV bezeichnete es Eßer, die zunehmende Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung und des deutschen Gesundheitssystems einzudämmen, die Freiberuflichkeit und die Niederlassung in eigener Praxis zu fördern und die Selbstverwaltung zu stärken: „Investoren sind keinesfalls die Heilsbringer des Gesundheitswesens und schon gar nicht der zahnärztlichen Versorgung. Bei uns Zahnärzten gibt es keine Unterversorgung und die Versorgungslage wird durch Investoren auch nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. iMVZ begründen wegen des einseitigen Fokus der hinter ihnen stehenden versorgungsfremden Finanzinvestoren auf schnelle Gewinnmaximierung nach unserer Auffassung die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen von versorgungsfremden Interessen überlagert werden. Dies kann zu Über- und Fehlversorgungen führen und birgt Risiken für die Sicherstellung der Versorgung! Anders als bei den freiberuflichen Zahnärzten erfolgt die Verteilung von iMVZ nicht proportional zu der Bevölkerung, so dass sich kaum iMVZ in ländlichen und strukturschwachen Regionen ansiedeln. Auch scheint die Versorgung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen für Investoren nicht interessant zu sein. Die Abrechnungszahlen zeigen derlei Tendenzen deutlich auf.“
Eßer betonte den Anspruch der KZBV, die Digitalisierung und den digitalen Transformationsprozess im Gesundheitswesen auch weiterhin aktiv mitzugestalten. Digitale Prozesse und Anwendungen seien längst gelebter Alltag in Zahnarztpraxen – in Administration und Abrechnung, bei Diagnostik und Therapie sowie bei der Befund- und Behandlungsdokumentation. „Statt viel zu kurze Fristen festzulegen und permanent neue Sanktionen zu verhängen, sollte die Politik endlich versorgungspolitisch nutzstiftende Anwendungen schaffen, für eine Refinanzierung der Investitionen in den Praxen Sorge tragen und keine unnötigen zusätzlichen Bürokratiemonster erschaffen“, sagte Eßer.
Zu den weiteren Kernanliegen zählt der Ausbau der Präventionserfolge bei der Mundgesundheit. „Unsere Konzepte waren und sind konsequent an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Patienten mit einer Beeinträchtigung haben wir immer im Blick.“
Die von der VV beschlossene Agenda Mundgesundheit 2021-2025ist in Kürze auf der Website der KZBV verfügbar.

Kai Fortelka

KZBV

IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Erweiterter Leitfaden hilft bei Umsetzung

Berlin, 30. Juni2021– Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ihren aktualisierten und um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“veröffentlicht. Das speziell auf die zahnärztliche Versorgung zugeschnittene Angebot kann auf den Websites der beiden zahnärztlichen Bundesorganisationen kostenfrei abgerufen werden.

Bereits vor einigen Monaten hatte die KZBV anlässlich der Umsetzung der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ (IT-Sicherheitsrichtlinie) zahlreiche Informationen und Tipps für Zahnarztpraxen auf ihrer Website bereitgestellt.

Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk von KZBV und BZÄK der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzlich erleichtert werden. Diese wird bei allen relevanten Aspekten und Informationen des Leitfadens berücksichtigt. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert. Weitere Themen sind der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet– und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Ein zusätzlicher zentraler Aspekt sind grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen.

Der überarbeitete und erweiterte Leitfaden ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten zudem ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ zu unterziehen und unterstützt im Anschluss bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.

Hintergrund: Die IT-Sicherheitsrichtlinie

Die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ist am 2. Februar 2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zuvor gesetzlich verpflichtet, die IT–Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt– und Arztpraxen in einer eigenen Richtlinie verbindlich festzulegen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, mittels klarer Vorgaben Praxen zu unterstützen, hochsensible Gesundheitsdaten noch besser zu schützen. Die Zahnärzteschaft hatte sich bei der Erstellung der Richtlinie über viele Monate massiv und letztlich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben für Zahnarztpraxen mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und die Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Maß konzentriert wurden.

Der zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“von KZBV und BZÄK kann kostenfrei unter

www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie      und     www.bzaek.de/service/broschueren-und-publikationen.html

abgerufen werden, ebenso wie ein FAQ-Katalog, der die wichtigsten Fragen zu dem Thema allgemeinverständlich beantwortet sowie weiteres Informationsmaterial zum Thema IT–Sicherheit. Das Informationsangebot zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen und interessierte Öffentlichkeit wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.

KZBV: Kai Fortelka

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer