Unterstützung in der Sache, Kritik am Verfahren: Die KZBV zur Einführung der eAU – Neuer Leitfaden und weitere Praxishilfen

Pressemeldung der KZBV:

Berlin, 11. November 2021 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützt auch weiterhin grundsätzlich die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und sonstiger digitaler Neuerungen im Gesundheitswesen. Zugleich übt die Vertragszahnärzteschaft aber auch deutliche Kritik am aktuellen, stark fehlerbehafteten Vorgehen durch die zuständige gematik.

„Für Praxen bringt die Digitalisierung derzeit nur Mehrarbeit und Mehraufwand mit sich, während Krankenkassen die Arbeit erleichtert werden soll. So entstehen bei den Heilberufen Frust und Verunsicherung, obwohl dort Vertrauen doch so dringend benötigt würde“, sagte Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV. „Wie befürchtet und von uns immer wieder angemahnt, treten momentan viele Fehler auf, die bei ausreichender Testung und umsichtiger Einführung der eAU vermeidbar gewesen wären. Die gematik wurde von ihren Trägern frühzeitig mit einem Feldtest beauftragt, der dann immer weiter verschoben wurde. Das hatte zur Folge, dass die letzten Kassen erst am vorgesehenen Starttag der eAU ans Netz gingen – zu spät, um Fehler lokalisieren und beheben zu können! Das absehbare Chaos zeigt exemplarisch: Massenanwendungen der Telematikinfrastruktur sollten nicht ohne in Tests nachgewiesene Marktreife umgesetzt werden – schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie, in denen das Gesundheitssystem ohnehin vielfach am Limit arbeitet.“ Als Beispiele für künftige sinnvolle Anwendungen nannte Hendges das elektronische Bonusheft und den elektronischen Heil- und Kostenplan.

Mit Blick auf die Digitalisierung bekräftigte der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer noch einmal grundlegende politische Forderungen des Berufsstandes: „Diese bleiben klar und eindeutig: Digitale und technische Innovationen müssen für die Zahnärzteschaft zeitlich, wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sein und für die Patientenversorgung erkennbaren Mehrwert entfalten. Dazu müssen unsere Berufswirklichkeit und die Belange der Anwender konsequent in den Blick genommen werden.“ Die TI müsse für Heilberufe substanzielle Erleichterungen und Entlastungen im Versorgungsalltag mit sich bringen, etwa bei Anamnesen und Diagnosen. „Dann hätten Praxen mehr Zeit für ihre Patienten.“

Trotz Problemen bei der eAU rief die KZBV die Praxen erneut dazu auf, sich spätesten bis zum 1. Januar 2022 mit den nötigen Komponenten auszustatten, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren technisch unterstützen zu können. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll ab diesem Datum digital auf direktem Weg von Zahnarzt- oder Arztpraxen an die zuständige Kasse erfolgen. Für die sichere Übermittlung der Daten kann ausschließlich der Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden. Zudem ist in Praxen ein eZahnarztausweis (bis Ende 2023 einschließlich Vorläuferkarten wie ZOD-Karte oder eZahnarztausweis/Generation 0) für die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

Da die technischen Voraussetzungen für die Infrastruktur derzeit nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, gibt es bei der eAU seit 1. Oktober eine Übergangsregelung für die vertragszahnärztliche und die vertragsärztliche Versorgung: Praxen können demnach bis zum 31. Dezember die Daten der Arbeitsunfähigkeit entweder mit der SMC-B-Karte (Praxisausweis im eHealth-Kartenterminal) die eAU signieren, wenn der eZahnarztausweis oder die ZOD-Karte Probleme bereiten, oder nach dem bisherigen Papierverfahren unter Verwendung der Formulare Muster 1a bis 1d erfassen und das Muster 1a über die Versicherte oder den Versicherten an die Kasse übermitteln. Ab 1. Januar 2022 soll das papiergebundene Verfahren endgültig auslaufen. Die Meldung einer eAU aus dem PVS an die Kasse muss dann mit Hilfe von KIM und dem eZahnarztausweis digital erfolgen.

Aufgrund komplexer Meldewege wird schrittweise auf ein rein digitales Verfahren umgestellt:Ab 1. Juli 2022 soll die Kasse Arbeitgebern erstmals die für sie bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung stellen. Patienten unterrichten ihren Arbeitgeber wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann die Meldung dann bei der Kasse abrufen. Patienten bekommen in der Praxis weiterhin Papierausdrucke für ihre Unterlagen.

Anlässlich der Einführung der eAU hat die KZBV ihrer Serie von Spezialleitfäden zur TI ein weiteres Element hinzugefügt. Die Broschüre „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“ informiert über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Anwendung. Sie beschreibt Abläufe zur Erstellung und Verwaltung der eAU, fokussiert auf die Zielgruppe Zahnärzteschaft und kann kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Auch weitere Praxishilfen und Hinweise zur verpflichtenden ICD-Kodierung für die eAU sind unter www.kzbv.de verfügbar, ebenso wie gesicherte Informationen zum Dienst KIM.

Kai Fortelka

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin

Zentrale Forderungen der Vertragszahnärzteschaft zu den Koalitionsverhandlungen – KZBV veröffentlicht Positionspapier

Berlin 27. Oktober 2021 – Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP macht die KZBV ausgehend von ihrer Agenda Mundgesundheit 2021-2025 Vorschläge, um die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung zukunftsfest zu gestalten. Aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft besteht politischer Handlungsbedarf insbesondere auf den drei Themenfeldern:
·        Prävention und Versorgung vulnerabler Gruppen
·        Digitalisierung und Entlastung der Zahnarztpraxen von Bürokratie
·        Eindämmung der Vergewerblichung der Versorgung mit dem Ziel gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu erhalten
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die zahnmedizinischen Präventionserfolge sind beispielgebend für die Versorgung. Wir wollen diesen Erfolgsweg weitergehen. Zugleich legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Versorgung, insbesondere in ländlichen, strukturschwachen Räumen. Die Menschen müssen auch in Zukunft unabhängig von Wohnort und sozialem Status Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung und Teilhabe am medizinischen Fortschritt haben.“
Eßer begrüßte, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bereits in ihrem Sondierungspapier festgehalten haben, Prävention und Vorsorge zum gesundheitspolitischen Leitprinzip ihrer Regierungsarbeit zu erheben und für eine gute, verlässliche Gesundheitsversorgung deutschlandweit Sorge zu tragen. „Auch die klare Aussage zum Erhalt des dualen Systems aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sehen wir als positive Botschaft. Nun wird es darauf ankommen, mit welchen konkreten Inhalten und Maßnahmen diese Zielvorgaben in den Koalitionsverhandlungen gefüllt werden. Dazu bringen wir unsere Positionen und Vorschläge ein“, sagte Eßer.

Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung machen die Stärke unseres Gesundheitswesens aus. Diese zu erhalten und zu stärken sollte Richtschnur politischen Handelns sein. Darüber hinaus müssen die zahnmedizinischen Präventionserfolge und die Versorgung vulnerabler Gruppen verstetigt und ausgebaut werden. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung benötigten die Praxen eine stabile, störungsfreie und sichere Telematikinfrastruktur mit versorgungsorientierten Lösungen. Die Kosten für den digitalen Transformationsprozess der Praxen müssen refinanziert werden.
Zentralen Stellenwert für die Patientenversorgung hat die Niederlassungsförderung von freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Als Gefahr für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine wohnortnahe Patientenversorgung sieht die KZBV hingegen die fortschreitende Vergewerblichung durch die Ausbreitung von investorengetragenen MVZ: „Dieses Problem muss die neue Regierung anpacken! Die bisherigen Regelungen sind nicht ausreichend und müssen dringend fortentwickelt werden. Zusätzlich bedarf es für mehr Transparenz und Patientenschutz einer Rechtsgrundlage für die Einrichtung von MVZ-Registern auf Bundes- und Landesebene.“
Weitere Inhalte des Papiers „Positionen der Vertragszahnärzteschaft zu den Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP“ sowie die Agenda Mundgesundheit können auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/agenda-mundgesundheit abgerufen werden.

KZBV: Kai Fortelka

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Gemeinsame Presseinformation: Zahnärztliche Behandlung ist unabhängig von 3G-Regel: Rechtsauffassung von BZÄK und KZBV

Berlin, 12. Oktober 2021 – Eine zahnärztliche Behandlung steht für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung – auch solchen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder darauf getestet sind. Nach Auffassung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kann daher die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) in Zahnarztpraxen keine Anwendung finden. BZÄK und KZBV sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Impfstatus oder ein aktueller Corona-Test von Patienten zur Bedingung für eine Behandlung gemacht wird.

(Zahn-)Medizinische Behandlungen gehören zur Grundversorgung der Bevölkerung. Patientinnen und Patienten müssen daher vor ihrer Behandlung in einer Zahnarztpraxis keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen – anders als zum Beispiel vielfach bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie etwa Friseur- oder Kosmetiksalons anbieten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind als Heilberuf zum Dienst an der Gesundheit der einzelnen Menschen und der Allgemeinheit verpflichtet. Es würde eben dieser Berufspflicht widersprechen, wenn die Behandlung von Patientinnen und Patienten willkürlich abgelehnt wird. Das wäre dann der Fall, wenn ganze Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ungeimpfte oder nicht Getestete – von der Behandlung ausgeschlossen würden.

In der Zahnarztpraxis darf zwar der Impfstatus der Patientin oder des Patienten erfragt und auf Testangebote hingewiesen werden, ein Recht auf Behandlungsverweigerung kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Durch die schon immer sehr umfassenden Hygienemaßnahmen in Zahnarztpraxen sind dort sowohl Behandelnde als auch die Patientenschaft nachweislich sehr gut vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt.

Unabhängig davon rufen BZÄK und KZBV alle Personen, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dazu auf, das flächendeckende Impfangebot in Deutschland zeitnah zu nutzen – die Impfung schütze nachweislich die eigene Gesundheit und die Gesundheit von Mitmenschen.

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte

Videosprechstunden für alleVersicherten!

Neue kostenfreie Patienteninformation für die Auslage in der Zahnarztpraxis

Berlin, 11. Oktober 2021 – Anlässlich der Veröffentlichung der neuen Patienteninformation „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Forderung erneuert, die Möglichkeit zahnärztlicher Videosprechstunden auf alle Patientinnen und Patienten auszuweiten und die Versorgung somit insgesamt zu stärken. Bislang können Pflegebedürftige und Menschen mit einer Beeinträchtigung Videosprechstunden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Den Videoleistungen kommt in der zahnärztlichen Versorgung immer größere Bedeutung bei Information, Beratung und Aufklärung zu. Mit diesen technischen Innovationen können etwa im Vorfeld einer Behandlung Symptome abgeklärt oder eine aufsuchende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder ein Hausbesuch besser organisiert werden. Auch für Notdienste können Erleichterungen einhergehen.“ Mit Blick auf die Corona-Pandemie betonte Hendges den Mehrwert für das Management der Behandlung infizierter und unter Quarantäne stehender Patienten. „In diesem Zusammenhang, aber auch bei möglichen künftigen pandemischen Lagen wäre die Ausweitung von zahnärztlichen Videosprechstunden auf alle gesetzlich Versicherten sinnvoll.“
„Wir Vertragszahnärzte setzen uns schon länger konsequent dafür ein, dass in der vertragszahnärztlichen Versorgung zeitnah eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Erbringung von Videosprechstunden – parallel zur ärztlichen Vorschrift – für alle Versicherten ermöglicht.“ Hendges betonte zugleich, dass Videoleistungen Termine in der Praxis nicht ersetzen, sondern ergänzen sollen. „Das betrifft besonders die bessere Steuerung von Versorgungsstrecken und Behandlungsabläufen.“
Vorteile von Videofallkonferenzen
Er unterstrich auch noch einmal die Vorteile von Videofallkonferenzen: „Die Anwendung kann zu einer Entlastung und Vereinfachung führen, unter anderem bei Nachkontrollen und – insbesondere in ländlichen Regionen – durch die Vermeidung oder Verringerung von Anfahrtswegen im Vorfeld eines Termins.“ Eine solche Konferenz verläuft ähnlich wie eine Videosprechstunde. Allerdings findet sie nicht zwischen Patient und Zahnarzt statt, sondern in der Regel zwischen Pflegepersonal, pflegenden Angehörigen und der behandelnden Zahnärztin oder dem behandelnden Zahnarzt. Themen eines solchen Austauschs sind zum Beispiel die Unterstützung zur Verbesserung der Mundgesundheit bei Patienten oder Hinweise zur Reinigung von Prothesen.
Neue, kostenfreie Patienteninformation
Die neue, kostenfreie Information der KZBV richtet sich speziell an Patienten und ist zum Beispiel für die Auslage und Weitergabe in Zahnarztpraxen konzipiert. Sie beschreibt anhand von konkreten Beispielen allgemeinverständlich die Vorteile der neuen digitalen Anwendungen Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsilien und informiert über Voraussetzungen in Sachen Technik und Ablauf. Auf Grafiken und Abbildungen wurde – auf Wunsch von Praxen – bewusst verzichtet, um jederzeit bei Bedarf einen schnellen Selbstausdruck der Information vor Ort zu ermöglichen.
Broschüre für Praxen und Sonderwebsite der KZBV zu Videoleistungen
Bereits im Februar hatte die KZBV eine Informationsbroschüre zu Videoleistungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte als Zielgruppe veröffentlicht. Beide Publikationen können auf der Website der KZBV als PDF-Dateien kostenfrei abgerufen werden. Weitere Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien stehen unter http://www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung, etwa zu Anbietern solcher Leistungen. Alle verfügbaren Materialien werden fortlaufend aktualisiert und bedarfsgerecht ergänzt.
Hintergrund: Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien
Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker auszuschöpfen, sind Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile – für Patienten und Zahnarztpraxen gleichermaßen.

Kai Fortelka
KZBV

So gelingt der Start in das zahnärztliche Berufsleben… Erweiterter Ratgeber von BZÄK und KZBV für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte

Berlin, 22. September 2021 – Um angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Weg in ihr Berufsleben zu unterstützen, haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ in einer erweiterten Ausgabe veröffentlicht.

Auf 140 Seiten geben fachkundige Autorinnen und Autoren wertvolle Tipps und Hinweise, wie ein erfolgreicher Start in den zahnärztlichen Beruf gelingen kann. Dazu zählen unter anderem vertiefende Einblicke in die Bereiche Praxisgründung, Berufsrecht, Praxisführung, Arbeiten im zahnärztlichen Team, Qualitätsmanagement und Abrechnung – inklusive wichtiger gesetzlicher Regelungen. Querverweise benennen zudem weiterführende Informationsquellen, die für Leserinnen und Leser nützlich sein können.

Freie Professionsausübung in eigener Praxis vielfach Ziel der Berufsausübung

Angesichts der aktuellen Studierenden- und Approbationszahlen mangelt es nicht an zahnärztlichem Nachwuchs: Im Jahr 2019 erreichte die Zahl der Approbationen mit 2.463 einen neuen Höchststand. Auch die Zahl der Neuimmatrikulierten bleibt zuletzt auf hohem Niveau: 2.230 Studierende haben sich im Jahr 2020 an Universitäten für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hatte einmal mehr belegt, dass junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner die Niederlassung grundsätzlich nicht weniger schätzen, als vorherige Generationen. Die freie Professionsausübung in eigener Praxis ist und bleibt für viele das Ziel ihrer Berufsausübung.

Bereits seit vielen Jahren unterstützen KZBV und BZÄK junge Zahnärztinnen und Zahnärzte auf ihrem Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit. Auch in Zukunft werden die zahnärztlichen Bundesorganisationen ihre entsprechenden Bemühungen weiter intensivieren – das gilt für die Förderung von standespolitischem Engagement ebenso wie für die Stärkung des Wertes der Freiberuflichkeit. Vor allem das Professionsverständnis und damit der ethische Aspekt zahnärztlicher Tätigkeit soll noch stärker als bislang in den Fokus gerückt werden. Wichtige berufspolitische Schwerpunkte sind der Abbau überbordender Bürokratie sowie die gezielte Förderung der Niederlassung.

Für eine wirkungsvolle Nachwuchsförderung stehen KZBV und BZÄK als Institutionen der Selbstverwaltung in einem permanenten Dialog mit der Politik, um mit Vorschlägen und Konzepten insbesondere den Anliegen junger Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden.

Der gemeinsame Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ ist in digitaler Form auf den Webseiten von BZÄK und KZBV kostenlos abrufbar.

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte,

KZBV: Kai Fortelka,

Komplexe Sachverhalte verständlich vermittelt – 5. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung „Den Verbraucher gut informieren”

Berlin, 20. September 2021 – Hinter einer vermeintlich einfachen Patientenfrage zu einer Adresse verbirgt sich häufig der Wunsch nach verständlichen Informationen über komplexe Zusammenhänge des Gesundheitswesens. Das zeigt der                5. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Den Verbraucher gut informieren”, der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellt wurde. Im Fokus der diesjährigen Auswertung stehen Anfragen zum Themenkomplex Adressenvermittlung und Verbraucherinformationen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Gerade im Bereich der Adressen und Verbraucherinformationen ergeben sich für unsere Patientenberatung nicht selten Fälle, in denen die eigentlichen Anliegen der Ratsuchenden nicht von vornherein erkennbar sind. Patientinnen und Patienten haben häufig Schwierigkeiten, das überaus komplexe Gesundheitssystem zu verstehen. Es besteht eine andauernd hohe Nachfrage nach leicht verständlichen Informationen, um Ansprüche, Abläufe und Entscheidungen innerhalb dieses komplexen Systems möglichst für alle Bevölkerungsgruppen verständlich zu machen. Hier kann die zahnärztliche Patientenberatung in den meisten Fällen unmittelbar weiterhelfen und die Anliegen der Ratsuchenden abschließend lösen. Zentral ist dabei für die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, die Patientenberatung auch Zahnärztinnen und Zahnärzten näher zu bringen. Sie sollen unser bewährtes und seit vielen Jahren etabliertes Beratungsangebot als Ergänzung zu Beratungssituationen im Praxisalltag wahrnehmen. Wir verstehen die Beratung von Patientinnen und Patienten also als gemeinsame Aufgabe von Zahnärzteschaft und Patientenberatung, um unser Angebot in diesem Bereich immer weiter zu verbessern.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: „Für größere Zahnbehandlungen macht es Sinn, Beratung und Behandlung gezielt zu trennen. Bei einem separaten Termin in einem Besprechungsraum entsteht eine viel angenehmere Atmosphäre als im Zahnarztstuhl. „Auf Augenhöhe“ lassen sich die verschiedenen Behandlungsoptionen und -kosten in Ruhe klären und Nachfragen sind leichter möglich. Die Zahnärztliche Patientenberatung kann hier ergänzen und unterstützen, etwa wenn der Patientin bzw. dem Patienten zu den Auskünften aus der Zahnarztpraxis noch eine Frage einfällt oder ein weiterer gezielter Informationsbedarf besteht. Ziel muss es sein, dass die Patientinnen und Patienten zu einer informierten, zufriedenstellenden Behandlungsentscheidung kommen.“

Dem Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern zufolge wurden im Jahr 2020 bundesweit mehr als 31.000 Beratungen durchgeführt (2019: mehr als 33.000). Mehr als die Hälfte aller Beratungen betrafen Kosten- und Rechtsthemen, wie Versichertenansprüche und Patientenrechte. 11 Prozent der Beratungen fanden zu Anfragen aus dem Bereich Adressen und Verbraucherinformationen statt. Darunter fallen Fragen von Ratsuchenden zu Adressen von Zahnarztpraxen oder auch Adressen oder Informationen zu zahnärztlichen Organisationen. Zusätzlich bestand im Jahr 2020 vermehrter Beratungsbedarf hinsichtlich der Corona-Pandemie, vorrangig zu Hygienekosten beim Zahnarztbesuch. Über alle Beratungsthemen hinweg konnte den Ratsuchenden meist unmittelbar weitergeholfen werden.

Hintergrund: Die Zahnärztliche Patientenberatung
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. Der aktuelle Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung sowie auch die Berichte der Vorjahre sind dort als kostenloser Download verfügbar. Druckexemplare können bei Bedarf unter presse@kzbv.de oder presse@bzaek.de angefordert werden – solange der Vorrat reicht.

5. Jahresbericht zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung – zentrale Ergebnisse:

·        Die meisten Ratsuchenden (etwa 85 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund 7 Prozent haben eine private Krankenversicherung. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Allgemeinbevölkerung.
·        In rund drei Vierteln der Fälle findet eine unmittelbare Lösung des Problems durch die zahnärztliche Patientenberatung statt.
·        Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (74 Prozent) telefonisch.
·        Rund 11 Prozent der Anfragen betreffen den Bereich Adressen und Verbraucherinformationen.
·        Ein Großteil der Beratungen zum Thema Adressen und Verbraucherinformationen (83 Prozent) bezieht sich auf die Vermittlung von Adressen von niedergelassenen Zahnärzten oder beispielsweise dem zahnärztlichen Notdienst.

KZBV: Kai Fortelka,

BZÄK: Jette Krämer-Götte,