by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 9. Juli 2021 – Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Patientenbroschüre „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ in einer überarbeiteten Neuauflage veröffentlicht. Diese berücksichtigt die jüngsten Empfehlungen zahnmedizinischer Fachgesellschaften und Körperschaften zur Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und deren altersgerechter Dosierung. Die Empfehlungen wurden kürzlich im Konsens mit Kinderärztinnen und Kinderärzten erarbeitet. Die KZBV-Publikation zur Auslage in Zahnarztpraxen ist auch in den Hauptmigrantensprachen Türkisch und Russisch verfügbar.
Die überarbeitete Broschüre informiert unter anderem über die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren und Leistungen der Individualprophylaxe für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Sie richtet sich insbesondere an Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Dargestellt wird, wie die Zahngesundheit von Kindern gefördert werden kann, etwa mit Blick auf gute Mundhygiene und ausgewogene Ernährung. Erläutert wird auch der Aufbau eines Kinder- und Erwachsenengebisses, Gefahren für Milchzähne und die richtige Vorsorge zuhause und in der Praxis. Ein besonderes Augenmerk liegt unter anderem auf der Vermeidung frühkindlicher Karies.
Die Neuauflage der Patienteninformation „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ kann unterwww.kzbv.de als kostenfreie pdf-Datei abgerufen oder bei Bedarf im Webshop der KZBV im handlichen Printformat bestellt werden.
Kai Fortelka
KZBV-Pressesprecher
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Köln/Berlin, 30. Juni/1. Juli 2021 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Vertreterversammlung die Agenda Mundgesundheit 2021-2025 verabschiedet. Mit dieser Agenda formuliert die Vertragszahnärzteschaft ihre zentralen Forderungen an die im kommenden Herbst neu zu wählende Bundesregierung und positioniert sich zu zentralen Fragen der zahnärztlichen Versorgung und des Gesundheitssystems. Weitere Themen der Sitzung sind unter anderem der „Pandemiezuschlag“ für Zahnarztpraxen, die neue Parodontitis-Richtlinie, der Kampf gegen Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung sowie die Digitalisierung.
Nach zwei digitalen Formaten fand die Versammlung – pandemiebedingt unter strengen Hygieneauflagen – erstmals wieder in Präsenz aber mit reduzierter Teilnehmerzahl statt. Gäste und Medien konnten die Veranstaltung über einen Livestream auf der Website der KZBV verfolgen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war per Video für ein Grußwort live zugeschaltet und stand den Delegierten für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Er bedankte sich bei der Vertragszahnärzteschaft und den Praxisteams für ihr Engagement und ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und mit Hygienekonzepten eine Virusverbreitung in den Praxen verhindert.
Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, zog in seiner Rede eine Bilanz der zurückliegenden Pandemie-Monate und formulierte künftige Ziele der Vertragszahnärzte: „Wir haben in der Pandemie wie schon zuvor in der Flüchtlingskrise bewiesen, dass sich die Menschen in unserem Land genauso wie die Politik auf Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in Krisenzeiten hundertprozentig verlassen können. Welchen größeren Beweis für die Bedeutung eines freiberuflichen Berufsstandes und einer leistungsfähigen Selbstverwaltung kann man erbringen als den, den wir mit unserem Krisenmanagement eindrucksvoll abgeliefert haben?“
Auch wenn der Berufsstand vor allem zu Beginn der Pandemie von der Politik allein gelassen und auf sich allein gestellt war und kaum Unterstützung erfahren habe, müsse er doch die zuletzt erreichten Maßnahmen der Bundesregierung und des Ministers anerkennen, die zu einer verbesserten Krisenreaktionsfähigkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung beitragen würden. Auch würdigte er in diesem Zusammenhang die Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-SV, mit der ab dem 1. Juli ein von den Krankenkassen finanzierter „Pandemiezuschlag“zum Ausgleich für die besonderen Aufwände der Vertragszahnärzte durch die KZVen zur Auszahlung kommen werde.
Als großen versorgungspolitischen Erfolg der KZBV und Durchbruch bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis nannte Eßer die neue Paraodontitis-Richtlinie: „Trotz der widrigen Umstände während der Pandemie haben wir dieses Leuchtturmprojekt der Zahnärzteschaft zielstrebig weiterverfolgt und über die Ziellinie gebracht. Mit der Richtlinie haben wir – im Schulterschluss mit der Wissenschaft – die systematische Parodontitisbehandlung im Rahmen der GKV grundsätzlich neu ausgerichtet. Zum 1. Juli bilden die Richtlinie, die Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie und die dazugehörigen BEMA-Bestimmungen die Grundlage für eine zeitgemäße PAR-Therapie. Wir können unsere Patienten endlich im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nach dem neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand behandeln. Jetzt haben wir mit der Richtlinie die notwendigen Instrumente in der Hand, um die nach wie vor viel zu hohen Prävalenzen in Deutschland zu senken.“
Als Kernaufgabe der KZBV bezeichnete es Eßer, die zunehmende Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung und des deutschen Gesundheitssystems einzudämmen, die Freiberuflichkeit und die Niederlassung in eigener Praxis zu fördern und die Selbstverwaltung zu stärken: „Investoren sind keinesfalls die Heilsbringer des Gesundheitswesens und schon gar nicht der zahnärztlichen Versorgung. Bei uns Zahnärzten gibt es keine Unterversorgung und die Versorgungslage wird durch Investoren auch nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. iMVZ begründen wegen des einseitigen Fokus der hinter ihnen stehenden versorgungsfremden Finanzinvestoren auf schnelle Gewinnmaximierung nach unserer Auffassung die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen von versorgungsfremden Interessen überlagert werden. Dies kann zu Über- und Fehlversorgungen führen und birgt Risiken für die Sicherstellung der Versorgung! Anders als bei den freiberuflichen Zahnärzten erfolgt die Verteilung von iMVZ nicht proportional zu der Bevölkerung, so dass sich kaum iMVZ in ländlichen und strukturschwachen Regionen ansiedeln. Auch scheint die Versorgung von vulnerablen Bevölkerungsgruppen für Investoren nicht interessant zu sein. Die Abrechnungszahlen zeigen derlei Tendenzen deutlich auf.“
Eßer betonte den Anspruch der KZBV, die Digitalisierung und den digitalen Transformationsprozess im Gesundheitswesen auch weiterhin aktiv mitzugestalten. Digitale Prozesse und Anwendungen seien längst gelebter Alltag in Zahnarztpraxen – in Administration und Abrechnung, bei Diagnostik und Therapie sowie bei der Befund- und Behandlungsdokumentation. „Statt viel zu kurze Fristen festzulegen und permanent neue Sanktionen zu verhängen, sollte die Politik endlich versorgungspolitisch nutzstiftende Anwendungen schaffen, für eine Refinanzierung der Investitionen in den Praxen Sorge tragen und keine unnötigen zusätzlichen Bürokratiemonster erschaffen“, sagte Eßer.
Zu den weiteren Kernanliegen zählt der Ausbau der Präventionserfolge bei der Mundgesundheit. „Unsere Konzepte waren und sind konsequent an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Patienten mit einer Beeinträchtigung haben wir immer im Blick.“
Die von der VV beschlossene Agenda Mundgesundheit 2021-2025ist in Kürze auf der Website der KZBV verfügbar.
Kai Fortelka
KZBV
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 30. Juni2021– Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ihren aktualisierten und um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“veröffentlicht. Das speziell auf die zahnärztliche Versorgung zugeschnittene Angebot kann auf den Websites der beiden zahnärztlichen Bundesorganisationen kostenfrei abgerufen werden.
Bereits vor einigen Monaten hatte die KZBV anlässlich der Umsetzung der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ (IT-Sicherheitsrichtlinie) zahlreiche Informationen und Tipps für Zahnarztpraxen auf ihrer Website bereitgestellt.
Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk von KZBV und BZÄK der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzlich erleichtert werden. Diese wird bei allen relevanten Aspekten und Informationen des Leitfadens berücksichtigt. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert. Weitere Themen sind der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet– und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Ein zusätzlicher zentraler Aspekt sind grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen.
Der überarbeitete und erweiterte Leitfaden ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten zudem ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ zu unterziehen und unterstützt im Anschluss bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen.
Hintergrund: Die IT-Sicherheitsrichtlinie
Die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ist am 2. Februar 2021 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zuvor gesetzlich verpflichtet, die IT–Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt– und Arztpraxen in einer eigenen Richtlinie verbindlich festzulegen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, mittels klarer Vorgaben Praxen zu unterstützen, hochsensible Gesundheitsdaten noch besser zu schützen. Die Zahnärzteschaft hatte sich bei der Erstellung der Richtlinie über viele Monate massiv und letztlich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben für Zahnarztpraxen mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und die Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Maß konzentriert wurden.
Der zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“von KZBV und BZÄK kann kostenfrei unter
www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie      und     www.bzaek.de/service/broschueren-und-publikationen.html
abgerufen werden, ebenso wie ein FAQ-Katalog, der die wichtigsten Fragen zu dem Thema allgemeinverständlich beantwortet sowie weiteres Informationsmaterial zum Thema IT–Sicherheit. Das Informationsangebot zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen und interessierte Öffentlichkeit wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
KZBV: Kai Fortelka
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 21. Juni 2021 – Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden, geht der zweite Film für Zahnarztpraxen nun detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die entsprechenden BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli – dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
Das neue Erklärvideo dient vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.
Mit der Bewertung der neuen Leistungen wird die Parodontaltherapie nachhaltig in der Versorgung verankert und angemessen honoriert. Insgesamt erfährt die gesamte Behandlungsstrecke, zu der jetzt auch Elemente wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die Evaluation und Gesprächsleistungen zählen, in der Praxis eine deutliche Aufwertung. Ziel des Berufsstandes ist es, die hohe Parodontitislast in Deutschland dauerhaft zu senken.
Die KZBV hatte unmittelbar nach Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss aufgenommen, um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen im BEMA zu konsentieren und betriebswirtschaftlich stimmige Bewertungen durchzusetzen.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach  § 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung sind ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen.
Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Julivor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hatte die KZBV intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt – zunächst über mehrere Jahre im G-BA zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details einzelner Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.
Kai Fortelka
KZBV
 by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Pressemeldung der Bundeszahnärztekammer – BZÄK:
Berlin, 04. Juni 2021 – Auf der außerordentlichen Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 04./05. Juni 2021 in Berlin wurden die Wahlen des Geschäftsführenden Vorstandes nachgeholt, die coronabedingt im Herbst 2020 nicht stattfinden konnten. Die Delegierten wählten Prof. Dr. Christoph Benz zum neuen Präsidenten sowie Konstantin von Laffert zum neuen Vizepräsidenten und Dr. Romy Ermler zur neuen Vizepräsidentin. Die Bundesversammlung fand unter strengen Hygieneauflagen statt.
„Wir bedanken uns für das Vertrauen der Delegierten und werden unsere neue Aufgabe als Geschäftsführender Vorstand mit großem Eifer und hoher Motivation zukunftsgerichtet angehen. Unser Ziel ist es, die hervorragende tagtägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Praxen bestmöglich zu unterstützen und zu erleichtern – in der anhaltenden Corona-Pandemie und darüber hinaus. Dazu gehört neben der Bewahrung von freier Berufsausübung auch die Weiterentwicklung der GOZ, der Bürokratieabbau und der Erhalt des bewährten dualen Krankenversicherungssystems.
Wir möchten uns außerdem bei dem bisherigen Präsidenten Dr. Peter Engel und dem bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich bedanken für ihre jahrelange Arbeit für die BZÄK, ihren enormen Einsatz und ihre wichtigen Weichenstellungen“, so der neue Geschäftsführende Vorstand der BZÄK nach der Wahl.
Hintergrund:
Die Bundesversammlung ist das oberste Beschlussorgan der BZÄK. Sie besteht aktuell aus 166 Delegierten, die von den 17 (Landes-)Zahnärztekammern entsandt werden. Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten bzw. die Präsidentin sowie die zwei Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen, beschließt den Haushalt und legt die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der BZÄK fest.
Dipl.-Des. Jette Krämer,  E-Mail: presse@bzaek.de