by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 22. September 2021 – Um angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte auf dem Weg in ihr Berufsleben zu unterstützen, haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ in einer erweiterten Ausgabe veröffentlicht.
Auf 140 Seiten geben fachkundige Autorinnen und Autoren wertvolle Tipps und Hinweise, wie ein erfolgreicher Start in den zahnärztlichen Beruf gelingen kann. Dazu zählen unter anderem vertiefende Einblicke in die Bereiche Praxisgründung, Berufsrecht, Praxisführung, Arbeiten im zahnärztlichen Team, Qualitätsmanagement und Abrechnung – inklusive wichtiger gesetzlicher Regelungen. Querverweise benennen zudem weiterführende Informationsquellen, die für Leserinnen und Leser nützlich sein können.
Freie Professionsausübung in eigener Praxis vielfach Ziel der Berufsausübung
Angesichts der aktuellen Studierenden- und Approbationszahlen mangelt es nicht an zahnärztlichem Nachwuchs: Im Jahr 2019 erreichte die Zahl der Approbationen mit 2.463 einen neuen Höchststand. Auch die Zahl der Neuimmatrikulierten bleibt zuletzt auf hohem Niveau: 2.230 Studierende haben sich im Jahr 2020 an Universitäten für das Fach Zahnmedizin eingeschrieben.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hatte einmal mehr belegt, dass junge Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner die Niederlassung grundsätzlich nicht weniger schätzen, als vorherige Generationen. Die freie Professionsausübung in eigener Praxis ist und bleibt für viele das Ziel ihrer Berufsausübung.
Bereits seit vielen Jahren unterstützen KZBV und BZÄK junge Zahnärztinnen und Zahnärzte auf ihrem Weg in die freiberufliche Selbstständigkeit. Auch in Zukunft werden die zahnärztlichen Bundesorganisationen ihre entsprechenden Bemühungen weiter intensivieren – das gilt für die Förderung von standespolitischem Engagement ebenso wie für die Stärkung des Wertes der Freiberuflichkeit. Vor allem das Professionsverständnis und damit der ethische Aspekt zahnärztlicher Tätigkeit soll noch stärker als bislang in den Fokus gerückt werden. Wichtige berufspolitische Schwerpunkte sind der Abbau überbordender Bürokratie sowie die gezielte Förderung der Niederlassung.
Für eine wirkungsvolle Nachwuchsförderung stehen KZBV und BZÄK als Institutionen der Selbstverwaltung in einem permanenten Dialog mit der Politik, um mit Vorschlägen und Konzepten insbesondere den Anliegen junger Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden.
Der gemeinsame Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ ist in digitaler Form auf den Webseiten von BZÄK und KZBV kostenlos abrufbar.
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte,
KZBV: Kai Fortelka,
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 20. September 2021 – Hinter einer vermeintlich einfachen Patientenfrage zu einer Adresse verbirgt sich häufig der Wunsch nach verständlichen Informationen über komplexe Zusammenhänge des Gesundheitswesens. Das zeigt der 5. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Den Verbraucher gut informieren”, der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vorgestellt wurde. Im Fokus der diesjährigen Auswertung stehen Anfragen zum Themenkomplex Adressenvermittlung und Verbraucherinformationen.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Gerade im Bereich der Adressen und Verbraucherinformationen ergeben sich für unsere Patientenberatung nicht selten Fälle, in denen die eigentlichen Anliegen der Ratsuchenden nicht von vornherein erkennbar sind. Patientinnen und Patienten haben häufig Schwierigkeiten, das überaus komplexe Gesundheitssystem zu verstehen. Es besteht eine andauernd hohe Nachfrage nach leicht verständlichen Informationen, um Ansprüche, Abläufe und Entscheidungen innerhalb dieses komplexen Systems möglichst für alle Bevölkerungsgruppen verständlich zu machen. Hier kann die zahnärztliche Patientenberatung in den meisten Fällen unmittelbar weiterhelfen und die Anliegen der Ratsuchenden abschließend lösen. Zentral ist dabei für die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, die Patientenberatung auch Zahnärztinnen und Zahnärzten näher zu bringen. Sie sollen unser bewährtes und seit vielen Jahren etabliertes Beratungsangebot als Ergänzung zu Beratungssituationen im Praxisalltag wahrnehmen. Wir verstehen die Beratung von Patientinnen und Patienten also als gemeinsame Aufgabe von Zahnärzteschaft und Patientenberatung, um unser Angebot in diesem Bereich immer weiter zu verbessern.“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: „Für größere Zahnbehandlungen macht es Sinn, Beratung und Behandlung gezielt zu trennen. Bei einem separaten Termin in einem Besprechungsraum entsteht eine viel angenehmere Atmosphäre als im Zahnarztstuhl. „Auf Augenhöhe“ lassen sich die verschiedenen Behandlungsoptionen und -kosten in Ruhe klären und Nachfragen sind leichter möglich. Die Zahnärztliche Patientenberatung kann hier ergänzen und unterstützen, etwa wenn der Patientin bzw. dem Patienten zu den Auskünften aus der Zahnarztpraxis noch eine Frage einfällt oder ein weiterer gezielter Informationsbedarf besteht. Ziel muss es sein, dass die Patientinnen und Patienten zu einer informierten, zufriedenstellenden Behandlungsentscheidung kommen.“
Dem Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern zufolge wurden im Jahr 2020 bundesweit mehr als 31.000 Beratungen durchgeführt (2019: mehr als 33.000). Mehr als die Hälfte aller Beratungen betrafen Kosten- und Rechtsthemen, wie Versichertenansprüche und Patientenrechte. 11 Prozent der Beratungen fanden zu Anfragen aus dem Bereich Adressen und Verbraucherinformationen statt. Darunter fallen Fragen von Ratsuchenden zu Adressen von Zahnarztpraxen oder auch Adressen oder Informationen zu zahnärztlichen Organisationen. Zusätzlich bestand im Jahr 2020 vermehrter Beratungsbedarf hinsichtlich der Corona-Pandemie, vorrangig zu Hygienekosten beim Zahnarztbesuch. Über alle Beratungsthemen hinweg konnte den Ratsuchenden meist unmittelbar weitergeholfen werden.
Hintergrund: Die Zahnärztliche Patientenberatung
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. Der aktuelle Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung sowie auch die Berichte der Vorjahre sind dort als kostenloser Download verfügbar. Druckexemplare können bei Bedarf unter presse@kzbv.de oder presse@bzaek.de angefordert werden – solange der Vorrat reicht.
5. Jahresbericht zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung – zentrale Ergebnisse:
· Die meisten Ratsuchenden (etwa 85 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund 7 Prozent haben eine private Krankenversicherung. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen der Allgemeinbevölkerung.
· In rund drei Vierteln der Fälle findet eine unmittelbare Lösung des Problems durch die zahnärztliche Patientenberatung statt.
· Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (74 Prozent) telefonisch.
· Rund 11 Prozent der Anfragen betreffen den Bereich Adressen und Verbraucherinformationen.
· Ein Großteil der Beratungen zum Thema Adressen und Verbraucherinformationen (83 Prozent) bezieht sich auf die Vermittlung von Adressen von niedergelassenen Zahnärzten oder beispielsweise dem zahnärztlichen Notdienst.
KZBV: Kai Fortelka,
BZÄK: Jette Krämer-Götte,
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Berlin, 06. September 2021 – Ab 1. Januar 2022 wird das elektronische Rezept (E-Rezept) nach dem Willen des Gesetzgebers zur Pflichtanwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärztinnen und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.
Vor diesem Hintergrund hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre stark nachgefragte Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI) um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt. Dieser richtet sich einmal mehr speziell an Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Fachpersonal in Praxen. Die neue Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ informiert detailliert und anschaulich über Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen und nennt zugleich konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung. Darüber hinaus werden Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema gegeben und Quellen für weitere Informationen gelistet.
Der Leitfaden „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ kann ebenso wie weitere Informationsmaterialien kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Das Informationsangebot wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Hintergrund: Das E-Rezept
Das E-Rezept ersetzt künftig das Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Es wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, welches zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.
Hintergrund: TI-Leitfadenserie der KZBV
Die KZBV hat eine Serie von Spezialleitfäden veröffentlicht, die inhaltlich ganz auf die Bedarfe der Zahnärzteschaft ausgerichtet ist. Dazu zählen – neben dem neuen Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein allgemeinverständlicher Randtext dient dabei der Zusammenfassung und Orientierung. Sämtliche Publikationen sind jeweils als kostenfreie pdf-Datei auf der Website der KZBV verfügbar und sollen Praxen die Anbindung an die TI – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – erleichtern.
Kai Fortelka
Pressesprecher
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Pressemitteilung vom 04.08.2021
Das EU-Parlament hat eine neue Verordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Europäischen Rates gültig werden soll. Mithilfe der sogenannten E-Evidence-Verordnung könnten Staaten dann grenzüberschreitend die Herausgabe von in Clouds gespeicherten personenbezogenen Daten von EU-Bürgern eines anderen Staates anfordern. Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) ist das aus Sicht des Grundrechts ein Unding. „Künftig würde nicht mehr eine staatliche Behörde des eigenen Landes entscheiden, ob Daten der eigenen Bürger an einen anderen Staat übermittelt werden, sondern der Internetprovider, ein soziales Netzwerk oder die kleine Hosting-Firma“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Mittwoch in Hamburg.
Das bedeutet beispielweise: Bei einem in Deutschland durchgeführten legalen Schwangerschaftsabbruch, der in einem anderen EU-Land strafbar ist, kann ein Staatsanwalt dieses Landes auf die internen Daten der Abtreibungsklinik oder -praxis in Deutschland zugreifen. Lüder erläutert, was das generell für die hochsensiblen Patientendaten bedeutet: „Da alle ärztlichen Daten in Deutschland künftig in Form von elektronischen Patientenakten (ePA) bei IT-Firmen in der Cloud gespeichert werden sollen, sind auch sie nicht mehr vor der Ausforschung durch andere Staaten geschützt. Die ärztliche Schweigepflicht ist dann nur noch Makulatur, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung damit ebenfalls.“
Schon 2018 haben die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie viele Verbände den Entwurf dieser Verordnung massiv kritisiert. Auch im EU-Parlament gab es zunächst großen Widerstand. „Aber durch ein datenbesessenes Drängen von Mitgliedsstaaten ist jetzt im EU-Parlament eine Mehrheit für dieses Vorhaben entstanden – es wird kaum noch zu stoppen sein“, erläutert die FÄ-Vize. „Das allerdings bestärkt wiederum alle kritischen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland, ihren Widerstand gegen die Verlagerung aller sensiblen Krankheitsdaten in die Clouds großer IT-Firmen fortzuführen. Dies gilt damit insbesondere für jede ePA“, ergänzt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich.
„Aus dem Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommt massiver Druck auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die sich aus Gründen der Schweigepflicht bislang nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben“, berichtet der FÄ-Chef. Große Teile der Praxisärzte hätten sich auch nur aufgrund drohender finanzieller Strafen an die TI angeschlossen. Von dem Projekt überzeugt seien sie nicht, ganz im Gegenteil: Sie fürchten eine massive Belastung der Arbeitsabläufe und eine Gefährdung ihrer Praxisdaten.
Wieland Dietrich betont: „Die vom Staat geplanten elektronischen Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Patientenakten sind unsicher, arbeitsintensiv und helfen weder Patienten noch Ärzten. Viele Kolleginnen und Kollegen werden daher weiter die bisherigen Kassenrezepte und AU-Bescheinigungen ausstellen, die ohnehin bei der absehbaren Nichtfunktionalität der neuen Plattformen weiter eingesetzt werden können.“ Von dem mancherorts befürchteten Verlust der Kassenarztzulassung müsse sich angesichts des Ärztemangels gerade in Versorgerpraxen niemand einschüchtern lassen.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de
by admin1 | Nov 21, 2024 | 2021
Gemeinsame Presseinformation:
Berlin, 19. Juli 2021 – Im Westen Deutschlands haben die Unwetter mit Überschwemmungen, Starkregen und Flut große Zerstörung hinterlassen. Betroffen sind auch Zahnarztpraxen. Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und Einrichtungen verursacht. Die sehr betroffenen Landeszahnärztekammern und die KZVen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen wenden sich zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sowie der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) an die Zahnärzteschaft und rufen dazu auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einer Spende zu helfen.
Wir bitten um Ihre kollegiale Hilfe!
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Flutkatastrophe
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuer-begünstigung bis 300,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
www.stiftung-hdz.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
KZBV: Kai Fortelka