… So wird das nichts!

… So wird das nichts!
Ein Kommentar

Die Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 12.11.2024 enthielt eine Passage, die im Vorfeld der Gesetzgebung zum einen Politiker ansprechen und zum anderen den unbedarften Leser emotional gegen die Ärzteschaft aufbringen sollte. Es ist ein Satz, der in der Meldung hier grün hervorgehoben ist und dessen einziger Zweck darin besteht, den Leser in die Irre zu führen. Die Formulierung ist so „geschickt“ gehalten, dass man sie nicht direkt als Lüge bezeichnen kann – dennoch ist es einfach „unanständig“, wenn dort behauptet wird:


„Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz läuft jedoch vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen. Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer.“

Denn es wird suggeriert, dass die „Preise/Honorare für ärztliche Leistungen erhöht werden – natürlich auf Kosten der Beitragszahler…“

Der Begriff der „Budgetierung“ bzw. der „Entbudgetierung“ zeigt einmal mehr seine Unzulänglichkeit und das Potential seiner Missdeutung – die reale Bedeutung im ärztlichen Abrechnungsverfahren bleibt dem Leser Simplex verborgen. Ihm ist in der Regel nicht bekannt, dass „Budgetierung“ in der Realität bedeutet, dass Ärzte/Zahnärzte eine Leistung auf seine Nachfrage bereits erbracht haben, sie aber nur zu einem Teil und zu einem späteren Zeitpunkt gar nicht bezahlt bekommen, weil das Budget der Krankenkassen nicht ausreicht. In diesem Zusammenhang spielen natürlich die versicherungsfremden Leistungen eine Rolle, die aus Krankenkassenbeiträgen mitfinanziert werden müssen und der Versorgung entzogen werden. Aber das ist ein anderes Feld.

Es ist geradezu perfide, wenn dem Leser durch die gewählte Formulierung des GKV-Spitzenverbandes suggeriert wird, dass alles bezahlt wird und die Ärzte/Zahnärzte in dieser Zeit, in der viele Menschen mit ihrem „Haushaltsbudget“ kaum auskommen, angeblich Honorar-Erhöhungen erhalten sollen.

Hier ist es die Aufgabe der Behandler, sich die Zeit zu nehmen und ihren Patienten die wahre Bedeutung einer „Budgetierung“ zu verdeutlichen.

Liebe Krankenkassen-Pressemenschen – so wird das nichts mit einer vertrauensvollen und zielgerichteten Zusammenarbeit im Sinne unserer Patienten und Ihrer Beitragszahler!

Dr. Michael Loewener

Zahnärzte für Niedersachsen – ZfN

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Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 12.11.2024:

„Stabile GKV-Finanzierung statt gesetzlicher Honorarerhöhungen

Anlässlich der morgigen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe jeder Bundesregierung.
Ohne eine nachhaltige, solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann das jedoch auf Dauer nicht gelingen.
Wir erleben derzeit was passiert, wenn seit über einem Jahrzehnt die politischen Entscheider leichtfertig mit dem Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler umgehen. Die Folgen sind leere Kassen und rapide steigende Krankenkassenbeiträge, ohne dass sich gleichzeitig die Versorgung der Menschen verbessert hat. Wir sprechen immerhin von 90 Prozent der Bevölkerung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert und versorgt werden.“

Ärztehonorarerhöhungsgesetz

„Die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen haben sich verständigt, in dieser Woche die Anhörungen zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz und zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durchzuführen. Völlig offen ist, ob sich überhaupt noch Mehrheiten im Bundestag für diese Vorhaben finden.

Die ambulante ärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu verbessern ist ein wichtiges Ziel. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz läuft jedoch vor allem darauf hinaus, die Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte zu erhöhen. Durch die angepeilte Entbudgetierung wird die Versorgung nicht besser, nur teurer. Einerseits stark steigende Krankenkassenbeiträge und andererseits zusätzliche Honorarerhöhungen – das passt nicht zusammen.

Sinnvoll wäre dagegen, dass der Bundestag das verbleibende Zeitfenster für eine Verabschiedung der Notfallreform nutzt. Hier müssen dringend die notwendigen Weichenstellungen vorgenommen werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“

Die ausführliche Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) finden Sie unter folgendem Link auf unserer Homepage: GKV Stellungnahme

Pressekontakt
Florian Lanz, Claudia Widmaier, Janka Hegemeister,
Jens Ofiera“

Herr Mieves will nach ganz oben – „Die Politik hat geliefert … Jetzt seid ihr dran!”

Es hat nicht lange gedauert, da meldet sich der medienaffine Abgeordnete Matthias David Mieves im März und preist die Vorteile des neuen Digital-Gesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) für Verbände und „Stakeholder“.

Kernstück des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) ist die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2024 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt werden muss. Einzig deren Widerspruch bewahrt Ärzte vor dem unausgereiften Produkt. Ganz sicher wird der eine oder die andere über diesen Lösungsansatz ernsthaft nachdenken!

Die ePA funktioniere nur, wenn sie gut befüllt und deren Vorteile von allen Beteiligten kommuniziert werde, lässt Herr Mieves darüber hinaus durch seinen Büroleiter wissen. Und generös fügt er hinzu: „Die Politik hat geliefert, was Verbände lange gefordert haben. Allen Stakeholdern kann ich nur sagen: Jetzt seid ihr dran“, so als sei es auch der sehnlichste Wunsch der Ärzteschaft gewesen, in den Genuss neuer Digitalgesetze zu gelangen.

Welche Verbände und vor allem, welche Stakeholder mag Herr Mieves meinen? Ganz sicher kann er damit nicht die Verbände der Leistungserbringer gemeint haben; denn diese haben auf die Steißlage der ePA ausreichend und begründet hingewiesen. Wahrscheinlicher ist, dass er die wahren Stakeholder, nämlich die Digitalindustrie und Dateninteressenten gemeint hat, die natürlich die Korken knallen lassen können. Verbände, die ihm aus alten Zeiten bei der Telekom sicherlich in Erinnerung geblieben sind. So kommt Lob für das Gesetz und die damit verbundene Datennutzung u. a. vom Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) und vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und natürlich von Bitkom e. V. *), die nach eigener Aussage „über einen besonderen Zugang zu politischen Entscheidern in Berlin, Brüssel und in den Hauptstädten der großen Bundesländer verfügt“. Dann kann ja nichts mehr schief gehen, möchte man meinen.

Und Herr Mieves erweckt „Hoffnungen“ auf weitere Produkte, die von manchem Zeitgenossen eher als Drohungen empfunden werden, wenn es darum geht, weitere Potenziale der Dateninfrastruktur zu entdecken. Seine rhetorischen Fragen lauten: „Wie entwickeln wir die dezentrale Dateninfrastruktur weiter und welche Potenziale müssen wir noch heben?“ Wo gibt es Probleme, die von Digital-Agentur, Ministerium und Gesetzgeber geheilt werden können? Wo bei diesen Feldern noch Gesetze im Weg stehen, da gehört der Ball wieder zurück an die Politik, um auch in der nächsten Legislatur die richtig großen Vorhaben anzugehen“.

Könnte es sein, dass der Herr Mieves vor dem Hintergrund eines ausgeprägten Sendungsbewusstseins den fest gebuchten Platz bei Markus Lanz einnehmen möchte, der bisher Herrn Lauterbach vorbehalten blieb? Auch Herr Mieves scheint in bemerkenswerter Weise um seine digitale Welt zu kreisen, ohne die Bedenken und Einwände der Leistungserbringer einzubeziehen. Er kommt daher für eine Nachfolge von Lauterbach, den er derzeit noch in höchsten Tönen lobt, ernsthaft in Betracht.

Und Herr Mieves zeigt unermüdlichen Optimismus, indem er auf drei weitere Gesetzesvorhaben hinweist, die bereits in Arbeit seien. Das Medizinforschungsgesetz, das Digitalagentur-Gesetz und das Bürokratieabbaugesetz. Alleine das Letztgenannte lässt nichts Gutes ahnen, denn alle Gesetzeswerke, die Begriffe wie „Förderung, Stärkung, Verbesserung oder Abbau“ im Namen tragen, sind in der Regel Garanten für ein Mehr an Bürokratie, Kontrollmechanismen, Misstrauen, Datenweitergabe sowie Zeitverschwendung und auf jeden Fall Kosten für die Leistungserbringer.

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, achten Sie auf den Namen Mieves, der dem deutschen Gesundheitssystem noch viel Digitales andienen wird – zur Freude der Digitalindustrie und der Freunde gelenkter Staatsmedizin. Wenn Sie mehr über Herrn Mieves erfahren möchten, dann lesen Sie den Kommentar „Herr Mieves will nach oben“ vom Dezember 2023.

Dr. Michael Loewener                                                                                                                                                                         Wedemark

*) Eigene Aussage Bitkom e. V.:

„Bitkom vertritt mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen aus der digitalen Wirtschaft. Sie generieren in Deutschland gut 200 Milliarden Euro Umsatz mit digitalen Technologien und Lösungen und beschäftigen mehr als 2 Millionen Menschen. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 1.000 Mittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der digitalen Medien tätig, kreieren Content, bieten Plattformen an oder sind in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft.“

Im nächsten Jahr wird die elektronische Patientenakte (EPA) verpflichtend eingeführt, und ich verstehe die Welt nicht mehr.

Kommentar von Dr. Timo Simniok

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und lesen Sie diesen Artikel. Denn ich brauche Ihre Hilfe. Im nächsten Jahr wird die elektronische Patientenakte (EPA) verpflichtend eingeführt, und ich verstehe die Welt nicht mehr.

Wir erinnern uns: Am 27.04.2016 wurde die „Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)„ veröffentlicht, und aus Angst vor Repressalien habe ich mich –  wie viele von Ihnen sicherlich auch – in meiner Praxis intensiv mit dem Schutz der patientenbezogenen Daten beschäftigt: Ich habe meine Internetauftritte richtlinienkonform gestaltet, ich habe mein Team intensiv zum Thema Verschwiegenheit geschult, ich habe mir einen neuen Aktenvernichter gekauft, der Patientendokumente in die vorgeschriebene Partikelgröße exakt zerkleinert und ich habe alles mögliche veranstaltet, um den unbefugten Zugriff auf Patientendaten zu unterbinden.

Auch wenn vieles im Nachhinein recht aufwändig war, und das Maß an Bürokratie wieder etwas gestiegen ist, so konnte ich dem Grundsatz des Datenschutzes schon folgen. Schließlich möchte ich selber auch nicht, dass meine eigenen Gesundheitsdaten in die Hände unbefugter fallen, und außerdem ist das Gebot der Verschwiegenheit schon immer ein zentraler Pfeiler (zahn-)ärztlicher Tätigkeit gewesen:

Schauen wir in den Text, den Hippokrates vor ca. 400 Jahre v. Chr. für uns verfasst hat, schauen wir in den Text des „Genfer Gelöbnis“, schauen wir in §203 Strafgesetzbuch oder schauen wir in die DSGVO! All diese Texte kodifizieren (zahn-)ärztlich Berufsethik und die Verschwiegenheit ist seit fast 2500 Jahren immer wieder ein zentrales Thema.

Daher fühle ich mich dazu verpflichtet, über die Behandlungen meiner Patienten und Patientinnen Stillschweigen zu bewahren: Meine Patienten und Patientinnen erwarten dies im Rahmen des gegenseitigen Vertrauens von mir.

So weit so gut. Aber jetzt kommt der Punkt, an dem ich nicht mehr folgen kann. Eine Maßnahme, die mich in den Grundfesten meiner zahnärztlichen Überzeugung erschüttert. Eine Maßnahme, die im Widerspruch zu all dem steht, was ich zum Thema „Schweigepflicht“ bis jetzt gelernt habe:

Die verpflichtende Einführung der EPA im nächsten Jahr.

Ab nächstem Jahr fordert die Obrigkeit von uns, dass wir die gesamte Dokumentation aller Patientenbehandlungen unserer GKV-Patienten in eine Cloud hochladen. Die Patienten und Patientinnen können dann über ein App auf ihre persönlichen Daten zugreifen.

Haben wir nicht gerade erst im Zusammenhang mit der DSGVO gelernt, dass das Speichern von Daten außerhalb unserer eigenen Praxis enorme Risiken für Missbrauch eröffnet. Wurden wir nicht erst eindrücklich davor gewarnt, dass wir Daten unmöglich Apple, Microsoft, Meta oder sonst welchen Datenkraken anvertrauen dürfen? Schließlich würden wir damit ja unweigerlich die Kontrolle über sensibles Material verlieren und ein Löschen von Daten aus dem „Internet“ sei sowieso unmöglich. Und jetzt kommt die Obrigkeit und fordert genau dieses von uns?

Natürlich seien die Daten in der EPA absolut sicher, sagt die Obrigkeit. Der Standard der Telematikinfrastruktur sei so hoch, dass Hacker aus Nordkorea, Russland oder aus sonstigen Schurkenstaaten keine Chance hätten, hier einzudringen. Auch Datensammler wie Palantier,  Meta, Alphabet etc. würden niemals Zugriff auf dieses sensible Material bekommen –  dank der hohen kryptographischen Standards.

Vor vielen Jahren ist mir das Buch vom Simon Singh mit dem Titel „Geheime Botschaften“ in die Hände gefallen. Das spannende Sachbuch handelt von der Geschichte der Kryptographie von der Antike bis zum Internet. Auch wenn mir viele Details zu den verschieden Verschlüsselungsmethoden entfallen sind, so ist mir die zentrale Botschaft noch im Gedächtnis: Bei der Kryptographie geht es nicht darum, ob ein Code geknackt werden kann oder nicht, sondern nur darum, wie lange der Eindringling braucht, um es zu schaffen.

Die Geschichte ist voll von verhängnisvollen Beispielen, in denen der naive Glaube an die Unüberwindbarkeit der eigenen Codiertechnik verhängnisvolle Folgen hatte:

Beispielhaft seien hier nur Maria Stuart, das berühmte Zimmermann-Telegramm oder der unüberwindliche Enigma-U-Boot-Code der Deutschen Kriegsmarine im zweiten Weltkrieg erwähnt.

Verschlüsselungstechniken und Entschlüsselungstechniken liefern sich schon seit den Zeiten von Julius Cäsar einen erbitterten Wettstreit. Wenn ich mir jetzt klarmache, dass führende US-IT-Firmen an Quantencomputern basteln, die die Rechenleistung aktueller Computersysteme schlichtweg pulverisieren, dann frage ich mich: Wieviel haben unsere KoCoBoxen, Antivirensoftware, Firewalls dem entgegenzusetzen?

Aber muss ein Angriff überhaupt von außen erfolgen? Was passiert, wenn sich in Deutschland die politischen Verhältnisse derartig ändern sollten, dass eine Bewegung an die Macht kommt, für die „die Reinheit des Blutes“ und die „Hygiene der Rasse“ im Vordergrund stehen. Wir erinnern uns: So etwas hat es auf deutschem Boden bereits gegeben.

Was für ein Fest würden Despoten feiern, bekämen sie die Behandlungsdokumentationen aller ihrer „Volksgenossen“ in die Hände.

Ist es für uns als Behandelnde, die wir der Verschwiegenheit unterliegen, ethisch vertretbar, die Daten unserer Patienten in einer Cloud zu speichern, in der sie einerseits unserer direkten Kontrolle völlig entzogen sind und in der sie zum anderen bis ans Ende aller Tage konserviert sind?

Selbst wenn die Obrigkeit betont, dass die Daten in der EPa völlig sicher seien, habe ich – wie oben dargelegt – meine Zweifel. Es gibt nur einen einzigen Weg für uns, Patientendaten sicher zu bewahren und zwar indem wir sie nicht herausgeben!

Kritiker meiner Argumentation werden jetzt sicher einwenden, dass wir Patientendaten fast täglich herausgeben, wenn wir z.B. Abrechnungsdaten zur KZVN übermitteln oder Behandlungspläne elektronisch beantragen. In der Tat! Hier werden auch Patientendaten aus der Praxis ins Internet geschickt. Aber hier gibt es immer noch einen funktionellen Nutzen, der den bestehenden Risiken des Datenmissbrauchs entgegensteht. Bei der EPa aber kann ich diesen Nutzen einfach nicht erkennen.

In meiner Praxis hat mich bis zum heutigen Tag noch kein Patient oder Patientin aufgefordert, Behandlungsdaten in die EPa zu übertragen, obwohl dies technisch möglich wäre. Das Interesse der Patienten liegt in meiner Studiengruppe bei 0%.

Wem nutzt also die EPa?

Nur weil es die Obrigkeit von mir verlangt, werde ich nicht meine moralischen Überzeugungen über Bord werfen und mit einer 2500 Jahre alten medizinischen Tradition brechen.

Ich werde nicht das eherne Gebot der Verschwiegenheit opfern, nur um ein nutzloses Spielzeug künstlich am Leben zu erhalten, das sich weltfremde Bürokraten in den Elfenbeintürmen der Ministerien ausgedacht haben, nur um noch mehr Kontrolle über uns freiberuflich Tätige zu bekommen.

Dr. Timo Simniok                                                                                                                                                                                Wedemark

Späte aber richtige Einsicht… Die KZBV zur Notbremse des BMG beim E-Rezept

Berlin, 21. Dezember 2021– Einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an die Gesellschafter der gematik zufolge wird die für den 1. Januar 2022 gesetzlich vorgegebene verpflichtende Einführung der elektronischen Arzneimittelverordnung (E-Rezept) abgesagt. Demnach sind die Ergebnisse bisheriger Tests unzureichend und die flächendeckende technische Verfügbarkeit der Telematik-Anwendung bislang nicht erreicht. Das E-Rezept soll zunächst weiter getestet werden, bevor es in der Versorgung flächendeckend umgesetzt wird.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Besser spät als nie! Wir begrüßen die richtige Einsicht des Mehrheitsgesellschafters BMG außerordentlich. Mit dieser „Notbremse“ schließt sich die neue Spitze des Hauses noch rechtzeitig der vielfach und gemeinsam eingebrachten Auffassung der übrigen gematik-Gesellschafter an, zu denen auch die KZBV zählt. Für einen solchen Schritt hatten wir uns immer wieder auf Arbeitsebene des BMG, mit entsprechenden Beschlussvorschlägen in der Gesellschafterversammlung und auch öffentlichkeitswirksam stark gemacht. Bisherige Feldtests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg waren auch nach der bundesweiten Ausdehnung bei weitem nicht aussagekräftig genug. Das Risiko eines von Fehlern und Pannen begleiteten Starts des E-Rezepts wäre völlig unkalkulierbar gewesen. Einen sicheren Wirkbetrieb zum ursprünglichen Stichtag in zwei Wochen hätte niemand garantieren können, der im Gesundheitssystem Verantwortung trägt.“

Die Entscheidung sei auch ein Beitrag zu mehr Patientensicherheit in einer Zeit, in der dem Gesundheitswesen pandemiebedingt die Überlastung droht: „In Zahnarzt- und Arztpraxen werden täglich 2 Millionen Rezepte ausgestellt. Fehlerhaft übermittelte Rezepte wären in einer besonders kritischen Phase der Pandemie eine absehbare und völlig unnötige Zusatzbelastung für Heilberufe und Apotheken gewesen.“ Die KZBV sprach sich erneut dafür aus, die weitere Testung erst dann zu beenden, wenn diese nachweislich erfolgreich war. Dafür müssten transparente Qualitätskriterien vorgesehen werden, die nicht nur jeder Anbieter, sondern auch die gesamte Prozesskette erfüllen muss. „Das E-Rezept darf erst nach erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in die Praxen kommen“, forderte Pochhammer.

Die auch nach dem Willen des BMG fortzusetzende und zu intensivierende Testphase wird von der KZBV, die bereits bei ihren Vertreterversammlungen entsprechende Beschlüsse gefasst hatte, aktiv unterstützt. „Wir rufen Berufsstand und Hersteller zahnärztlicher Praxisverwaltungssysteme auf, sich wie bereits jetzt schon in der Testregion Berlin-Brandenburg auch bundesweit aktiv an den Tests zu beteiligen und so die Verlängerung der Testphase sinnvoll zu nutzen“.

Unabhängig von der Verschiebung der Einführung des E-Rezepts können Zahnarztpraxen bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des E-Rezepts weiterhin und auch nach dem 1. Januar bis auf Weiteres ein papiergebundenes Verfahren nutzen:

·        Die Arbeitsunfähigkeitsdaten können unter Verwendung der im PVS hinterlegten Formulare bzw. über das entsprechende Stylesheet ausgedruckt und über die Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden.

·        Für die Verordnungsdaten kann die Praxis das Arzneiverordnungsblatt gemäß Anlage 14a zum BMV-Z (Muster 16) verwenden.

Die Übergangsfrist für die eAU, die am 31. Dezember endet, wird bislang nicht verlängert. Deshalb sind Praxen grundsätzlich verpflichtet, die eAU zu nutzen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind. Wenn Praxen die technischen Voraussetzungen nachweislich unverschuldet nicht herstellen können, weil etwa notwendige Dienste und Komponenten nicht fehlerfrei funktionieren, nicht lieferbar sind oder Updates für PVS noch nicht verfügbar sind, sind Praxen solange von der Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit, bis die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Dennoch sollten Praxen aufgrund der unverändert geltenden Gesetzeslage zur Einführung der Anwendungen zeitnah Updates für die PVS und den für die eAU erforderlichen KIM-Dienst installieren, falls sie das bislang noch nicht getan haben.

Weitere Informationen und kostenfreie Praxishilfen zur Einführung von eAU, E-Rezept und KIM in Zahnarztpraxen können auf der Website der KZBV abgerufen werden.

KZBV/Kai Fortelka

Erleichterungen für Zahnarztpraxen bei digitalen Signaturen Neue Praxisinformation der KZBV zur Komfortsignatur

Berlin, 20. Dezember 2021 – Durch die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte künftig immer häufiger qualifizierte elektronische Signaturen (QES) mit ihrem eZahnarztausweis erzeugen. Insbesondere Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts     (E-Rezept) sind betroffen. Beide Anwendungen werden ab 1. Januar 2022 in Zahnarzt- und Arztpraxen gesetzlich vorgeschriebene Pflichtanwendungen.

Die Komfortsignatur erleichtert das digitale Signieren von Dokumenten. Dabei stecken Zahnärzte ihren eZahnarztausweis in ein Kartenterminal und geben mit der einmaligen Eingabe ihrer PIN das Ausstellen von bis zu 250 Signaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (max. 24 Stunden) frei. Muss dann im Laufe des Tages ein Dokument signiert werden, müssen Zahnärzte dies nur noch mit einem einfachen Mausklick bestätigen. Die Komfortsignatur kann so eingerichtet werden, dass auch bei regelmäßigen Wechseln der Behandlungsräume der eZahnarztausweis nicht mitgeführt werden muss.

Um den Umgang mit der Anwendung zu erläutern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die neue Praxisinformation „Die Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Diese beschreibt allgemeinverständlich, welche Signatur-Varianten es gibt, wie die neue Komfortsignatur genau funktioniert und wie sie sicher verwaltet wird. Zudem geben konkrete Anwendungsbeispiele Hilfestellungen für verschiedene Praxisformen beim Einsatz der Komfortsignatur im Alltag. Die Praxisinformation im PDF-Format kann auf der Website der KZBV kostenfrei abgerufen werden.

Hintergrund: TI-Praxisinformationen und Leitfäden speziell für Zahnarztpraxen
Die KZBV hat in den vergangenen Monaten eine Serie von Praxisinformationen und Spezialleitfäden veröffentlicht, die inhaltlich ganz auf die Bedarfe der Zahnärzteschaft ausgerichtet ist. Folgende weitere Ausgaben sind bisher erschienen:

·        Telematikinfrastruktur – ein Überblick
·        Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis
·        Das elektronische Rezept – Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis
·        Die elektronische Patientenakte (ePA) – Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis
·        Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung – Leitfaden für die Anwendungen eMP/AMTS in der Zahnarztpraxis
·        Notfalldatenmanagement – Leitfaden für die Anwendung NFDM in der Zahnarztpraxis
·        Kommunikation im Medizinwesen – Leitfaden für die Anwendung „KIM“ in der Zahnarztpraxis
·        Datenschutz & IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis – Leitfaden
·        Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen

Sämtliche Publikationen sind jeweils kostenfrei als PDF-Datei auf der Website der KZBV verfügbar und sollen Praxen die Anbindung an die TI – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – sowie den Umgang mit der Digitalisierung erleichtern. Das Informationsangebot der KZBV wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Kai Fortelka
Pressesprecher
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Behrenstraße 42, 10117 Berlin