In der jüngsten Vergangenheit kamen private Krankenversicherungen mit Entlastungstarifen auf den Markt, bei denen i. d. R. ab dem 65. Lebensjahr die Prämien reduziert werden. Erreicht wird dies durch entsprechend höhere Beitragszahlungen während der aktiven beruflichen Tätigkeit.
Aus rein steuerlicher Sicht können solche Modelle durchaus interessant sein, da ab dem Jahr 2010 Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung mit Ausnahme von Beitragsanteilen, die einen Anspruch auf Krankengeld oder Komfortleistungen begründen, uneingeschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind. Die erhöhten Beiträge werden während der „Ansparphase” somit steuerlich voll berücksichtigt. Geht man davon aus, dass die Einkünfte im Alter weitaus niedriger sind, als während der Ansparphase, wird ein positiver Effekt durch den progressiven (hier: sinkenden) Einkommensteuertarif erreicht.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich um eine rein steuerliche Beurteilung handelt. Da der exakte Beitrag im Alter von den Versicherungen offenbar nicht genau beziffert werden kann, halten Verbraucherschützer diese Tarifkonstruktion für problematisch.