Die Besteuerung von Renten der Grund- oder Basisversorgung

    Um welche Renten geht es?

    Bei der Grund- oder Basisversorgung handelt es sich um Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungswerken und den kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen („Rürup”).

    Ermittlung des Jahresbetrages der Rente

    Der Jahresbetrag der Rente bildet die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Besteuerungsanteils. Dies ist die Summe der im Kalenderjahr zugeflossenen Rentenbeträge einschließlich der bei der Auszahlung einbehaltenen Beitragsanteile des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Ermittlung des Besteuerungsanteils

    Der Besteuerungsanteil beträgt für Renten, die vor dem 01.01.2005 zu laufen begonnen oder die ab dem 01.01.2005 gewährt werden oder deren Bezug erst im Laufe des Jahres 2005 einsetzt, 50%. Nach 2005 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang um 2 %. Ab dem Jahr 2020 steigt er jährlich lediglich noch um 1 % an, sodass ab dem Jahr 2040 der gesamte Rentenbezug steuerpflichtig ist.

    Ermittlung des Rentenfreibetrages

    Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Besteuerungsanteil ist der steuerfreie Teil der Rente, der sogenannte Rentenfreibetrag. Er wird für jeden neu in den Ruhestand tretenden Jahrgang als feststehender Eurobetrag ermittelt und gilt in dieser Höhe grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente.

    Beispiel

    Rentner R bezieht seit dem 01.01.2000 seine Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Jahresbetrag der Rente betrug im Jahr 2005 insgesamt 6.060,00 EUR. Der Jahresbetrag der Regelaltersrente beträgt im Jahr 2011 insgesamt 6.600,00 EUR.

    Veranlagungszeitraum 2005

    Jahresbetrag der Rente                                                6.060,00 EUR
    Steuerfreier Teil der Rente (wird festgeschrieben)          3.030,00 EUR
    Besteuerungsanteil 50 %, zu versteuernde Einnahmen   3.030,00 EUR

    Veranlagungszeitraum 2011

    Jahresbetrag der Rente                                                 6.600,00 EUR
    Rentenfreibetrag                                                           3.030,00 EUR
    Zu versteuernde Einnahmen                                          3.570,00 EUR