Freitag, 18.05.2012

Mehr Rechte für Privatversicherte

01.02.2012 18:04

Eine Meldung der zm-online-Redaktion:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Privatpatienten dahingehend stärken, dass ihr Versicherer ihnen künftig Auskunft geben muss, ob er die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Ministerium am Dienstag an Länder und Verbände verschickt hat.

Ist es dringend, muss die Auskunft sofort erfolgen, spätestens aber nach zwei Wochen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Voraussetzung sei allerdings, dass die Behandlung mehr als 3.000 Euro kosten wird. Die Auskunft sei verbindlich, soweit sie auf Basis eines Heil- und Kostenplans erfolgt.

In der Vergangenheit habe es sich in Einzelfällen als tragisch erwiesen, dass Versicherte oftmals nicht wissen, ob ihre Krankenversicherung die Kosten einer Therapie bezahlt, heißt es zur Begründung. Zwar können Patienten die Behandlung theoretisch auf eigene Rechnung starten, nur kann sich das nicht jeder leisten. Ärzte und Kliniken warten, wenn es nicht um lebensbedrohliche Situationen geht, oft zudem die Kostenzusage des Versicherers ab, bevor sie mit der Behandlung beginnen.

Steigen die Beiträge, sollen PKV-Versicherte überdies zwei Monate statt bisher einen Zeit haben, ihre Police zu kündigen. Hat der Versicherte im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, soll er ihn jederzeit kündigen können, schreibt die "SZ". ck

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Ihre zm-online-Redaktion

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