Impressumangaben auch bei Facebookseiten nötig - Abmahner rüsten sich
17.02.2012 20:43
Landgericht Frankfurt bestätigte erneut Impressumspflicht auf Facebook
Erneut hat sich ein Gericht mit der Frage befasst, ob Seiten bei Facebook ein Impressum benötigen. Nach dem Willen des Gesetzgebers haben Internetseiten, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ein Impressum mit Name und Anschrift des Verantwortlichen vorzuhalten.
Lesen Sie bei Interesse weiter bei
http://www.e-recht24.de/news/facebook/6959-urteil-lg-frankfurt-impressum-auf-facebook.html
Dem vorgenannten Artikel nach fallen auch Facebookseiten von Praxen unter diese Impressumpflicht.
Auf der Facebookseite von e-recht24 finden Sie u.a. einen Impressumgenerator für Facebookseiten:
https://www.facebook.com/eRecht24?sk=app_164916153573376
Einen weiteren kostenlosen Disclaimer für Facebook-Fanpages gibt es auch hier:
http://www.juraforum.de/disclaimer-facebook-fanpage/
Und man kann auch dem "Social Media Team" bei Facebook ein "Gefällt mir" geben und dafür deren "Tab-Styler" nutzen. Mit ein paar Klicks bekommt man auch auf diesem Weg einen eigenen Tab/Seitenreiter mit der Aufschrift "Impressum" auf dem eigenen Facebook-Profil. lr
